Loading...
© Amnesty International

news © Amnesty International

Immer noch willkürlich inhaftiert

14. Jänner 2021

Am 17. Januar 2021 jährt sich die willkürliche Inhaftierung von 15 Flüchtlingen und Asylsuchenden aus der Demokratischen Republik Kongo und einem Flüchtling aus Äthiopien zum zweiten Mal. Sie werden unter unmenschlichen Bedingungen in einer Polizeistation in Pemba im Nordosten Mosambiks festgehalten. Die 16 Personen müssen umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

Setz dich ein!

Die 16 Personen wurden am 17. Januar 2019 ohne Haftbefehl festgenommen. Seit zwei Jahren befinden sie sich ohne Kontakt zu ihren Familien in willkürlicher Haft. Man hat sie weder über den Grund ihrer Inhaftierung noch über Verwaltungs- oder Strafverfahren gegen sie informiert. Auch wurden sie noch nie vor Gericht gestellt – was ihrer Inhaftierung eine rechtliche Grundlage geben könnte. Laut Artikel 308, §1°, Nr.3, der mosambikanischen Strafprozessordnung dürfen Personen nicht länger als 90 Tage nach ihrer Festnahme in Untersuchungshaft gehalten werden.

Die 16 Flüchtlinge und Asylsuchenden werden seit zwei Jahren unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten. Eigenen Angaben zufolge teilen sie sich eine Gefängniszelle ohne Toilette, weshalb sie im Hof der Polizeiwache Löcher graben und diese als Toilette benutzen müssen. Sie müssen schmutziges Wasser aus dem Wasserhahn in der Zelle trinken und werden nicht angemessen mit Nahrungsmitteln versorgt. Matratzen gibt es nicht, stattdessen müssen sie auf dem Boden schlafen. Ihre anhaltende willkürliche Inhaftierung während der Covid-19-Pandemie stellt für die 16 Flüchtlinge und Asylsuchenden ein zusätzliches und sehr ernstes Gesundheitsrisiko dar. Die Gefängnisbehörden haben bisher keine Maßnahmen ergriffen, um der Ausbreitung von Covid-19 auf der Dritten Polizeiwache in Pemba vorzubeugen.

Am 12. März 2019 beantragten die Rechtsbeistände der 16 Flüchtlinge und Asylsuchenden die vorübergehende Freilassung ihrer Mandant_innen. Das Provinzgericht in Pemba hat immer noch nicht über den Antrag entschieden.

Urgent Action aktuell bis 11. März 2021