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Ägypten: Inhaftierte Menschenrechtsanwältin schwer erkrankt

1. August 2023

Am 5. März wurde die Menschenrechtsanwältin Hoda Abdelmoniem in einem unfairen Verfahren vor einem Notstandsgericht auf der Grundlage konstruierter Anklagen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Bei einem Besuch am 26. Juni erfuhr ihre Familie, dass ihr Gesundheitszustand sich weiter verschlechtert hat und sie nun neben einer Herz- und Nierenerkrankung, einer arteriellen Thrombose und hohem Blutdruck zusätzlich noch an einer Nervenentzündung leidet. Dennoch wird sie weiterhin nicht angemessen medizinisch versorgt.

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Die ägyptische Menschenrechtsanwältin Hoda Abdelmoniem wird seit vier Jahren und neun Monaten lediglich aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit willkürlich festgehalten. Am 5. März wurde sie vor einem Notstandsgericht (ESSC) aufgrund konstruierter Anklagen zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Ihr wird u. a. vorgeworfen, einer "terroristischen Vereinigung" beigetreten zu sein und diese finanziert und unterstützt zu haben. Das Gericht entschied außerdem, sie auf die "Terrorismusliste" zu setzen, was zur Folge hat, dass ihre Vermögenswerte eingefroren werden, sie einem Reiseverboten unterliegt, und sie noch fünf Jahre nach ihrer Entlassung unter Bewährung steht. Da man ihr vorwarf, über die Facebook-Seite der Organisation Egyptian Coordination for Rights and Freedoms (ECRF) Falschnachrichten über Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte verbreitet zu haben, wurde ihr Fall in den Medien als "ECRF-Fall" bezeichnet. Dieses Verfahren gegen insgesamt 31 Personen begann am 30. September 2022 und verlief grob unfair. Den Angeklagten wurde das Recht auf eine angemessene Verteidigung, das Recht, sich nicht selbst zu belasten, und das Recht auf eine wirksame Überprüfung durch ein übergeordnetes Gericht verwehrt. Hoda Abdelmoniem durfte sich ausschließlich vor Gericht mit ihrem Rechtsbeistand treffen. Vor Notstandsgerichten verhängte Urteile sind nicht anfechtbar. Nur der Präsident ist befugt, Urteile zu genehmigen, aufzuheben oder umzuwandeln oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens anzuordnen. Die Entscheidung in diesem Fall ist noch anhängig.

Am 8. Juni erfuhren die Familienangehörigen von Hoda Abdelmoniem, dass sie aus dem Frauengefängnis Al-Qanater in ein Gefängnis in der Stadt Al-Ashir min Ramadān im Gouvernement Asch-Scharqiyya verlegt worden war. Am 26. Juni durfte sie zum ersten Mal seit fast einem Jahr Besuch von ihrem Ehemann und ihrer Tochter erhalten. Bei dem 30-minütigen Treffen war eine Sicherheitskraft anwesend, wodurch sie sich nicht offen unterhalten konnten. Hoda Abdelmoniem sagte ihrer Familie, dass die Haftbedingungen im neuen Gefängnis besser seien als in Al-Qanater, dass sie sich jedoch abgeschnittener fühle und ihre geistige Gesundheit darunter leide. Bei dem Besuch fand ihre Familie zudem heraus, dass sich ihre Gesundheit verschlechtert hat und sie nun an peripherer Neuropathie leidet. Diese Nervenentzündung führt an verschiedenen Stellen ihres Körpers zu stechenden Schmerzen, Taubheit und dem Gefühl von Stromschlägen. Obwohl Hoda Abdelmoniem unter zahlreichen weiteren Erkrankungen wie einer Herz- und Nierenerkrankung, einer arteriellen Thrombose und hohem Blutdruck leidet, verweigern die Gefängnisbehörden ihr nach wie vor eine angemessene Gesundheitsversorgung, darunter auch die Verlegung in eine externe Klinik für mögliche Diagnosen und Behandlungen. Auch geben sie ihrer Familie keinen Zugang zu ihren Krankenakten, sodass diese sich nicht unabhängig ärztlich beraten lassen können. Am 13. Juli versuchten die Angehörigen von Hoda Abdelmoniem, sie erneut zu besuchen, wurden jedoch von den Gefängnisbehörden ohne Angabe von Gründen abgewiesen.

Setz dich für sie ein!

Bitte unterschreiben bis 15. Sept. 2023