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Im September 2020 veröffentlichte Amnesty International eine aktualisierte Position zum Schwangerschaftsabbruch. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte kurz dargestellt.
Die aktualisierte Position von Amnesty International zum Schwangerschaftsabbruch erkennt das Recht jeder Frau, jedes Mädchens und jeder Person, die schwanger werden kann, auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch an. Dieser soll in einer Weise vorgenommen werden, die ihre Rechte, Autonomie, Würde und Bedürfnisse im Kontext ihrer gelebten Erfahrungen, Umstände, Bestrebungen und Ansichten respektiert.
Amnesty International fordert die vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und den universellen Zugang zu Schwangerschaftsabbruch so früh wie möglich und so spät wie nötig, sowie eine Betreuung nach dem Schwangerschaftsabbruch.
Keine strafrechtliche Verfolgung. Unter Entkriminalisierung versteht Amnesty International die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafrecht und die Streichung anderer Gesetze, Policies und Praktiken, die direkt oder indirekt Menschen dafür bestrafen, dass sie einen Schwangerschaftsabbruch suchen, erlangen, bereitstellen oder dabei helfen, einen Schwangerschaftsabbruch zu gewährleisten und/oder zu erlangen. Zudem werden evidenzbasierte und unvoreingenommene Informationen über Schwangerschaftsabbruch gefordert. Der Zugang zum Abbruch soll außerdem frei von Nötigung, Zwang, Gewalt und Diskriminierung sein.
Amnesty International betrachtet den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch nicht mehr nur als eine Frage der Gesundheit oder als ein Thema, das nur für einige Menschen unter bestimmten Umständen relevant ist. Die Organisation ist sich bewusst, dass die Verweigerung des Zugangs zu einem Schwangerschaftsabbruch einen großen Einfluss auf die Wahrnehmung aller Menschenrechte haben kann und daher für die Verwirklichung von sozialer, reproduktiver und wirtschaftlicher Gerechtigkeit, sowie Geschlechtergerechtigkeit unerlässlich ist.
Reproduktive Autonomie. Der primäre und wichtigste Schwerpunkt der aktualisierten Position von Amnesty ist die reproduktive Autonomie schwangerer Menschen und die volle Bandbreite der Menschenrechte.
Die aktualisierte Position ist des Weiteren inklusiv. Die meisten persönlichen Erfahrungen mit Schwangerschaftsabbruch beziehen sich auf cis-gender Frauen und Mädchen. Das sind Frauen und Mädchen, deren Sinn für persönliche Identität und Geschlecht mit dem Geschlecht übereinstimmt, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Zudem haben möglicherweise intersexuelle Menschen, transgender Männer und Jungen sowie Menschen mit anderen Geschlechtsidentitäten die reproduktive Fähigkeit, schwanger zu werden, und benötigen möglicherweise auch einen Schwangerschaftsabbruch .
Amnesty nimmt keinen Standpunkt dazu ein, wann menschliches Leben beginnt, da dies eine moralische und ethische Frage ist, die Einzelpersonen für sich selbst entscheiden müssen. Die Position von Amnesty orientiert sich an internationalen Menschenrechtsgesetzen und -standards, die bestätigen, dass der Schutz der Menschenrechte bei der Geburt beginnt und nicht davor.
Es gibt eine Reihe von persönlichen Überzeugungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Amnesty wird nicht zur Beurteilung oder Missachtung der moralischen, ethischen oder religiösen Überzeugungen von Einzelpersonen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbruch beitragen oder diese fördern.
Derzeit werden in vielen Ländern die reproduktiven Rechte hinterfragt, und es wird versucht, sie weiter einzuschränken. Gesetzliche Verbote verhindern weder Schwangerschaftsabbrüche noch verringern sie die Häufigkeit. Sie dienen nur dazu, die Gesundheit der Personen zu schädigen, indem sie Schwangerschaftsabbrüche in den Untergrund drängen oder Personen dazu zwingen, ins Ausland zu reisen, um Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu erhalten, die sie benötigen und auf die sie ein Recht haben. Marginalisierte Gruppen, die es sich nicht leisten können zu reisen, sind dadurch unverhältnismäßig stark betroffen.
Polen: Weitere Restriktionen. Der polnische Verfassungsgerichtshofs verkündete am 22. Oktober 2020 das Urteil, die Verfassungsmäßigkeit des Zugangs zu Schwangerschaftsabbruchwegen „schwerer und irreversibler fötaler Defekte oder unheilbarer Krankheiten, die das Leben des Fötus bedrohen“ für ungültig zu erklären.
Polen ist ein Land Europas, das eines der restriktivsten Gesetze zu Schwangerschaftsabbruch hat. Nach polnischem Recht ist ein Schwangerschaftsabbruch nur erlaubt, um das Leben oder die Gesundheit von Frauen zu schützen, oder wenn die Schwangerschaft durch Vergewaltigung herbeigeführt wurde. Vor der Entscheidung im Oktober war sie auch legal in Situationen „schwerer und irreversibler fötaler Defekte oder unheilbarer Krankheiten, die das Leben des Fötus bedrohen“. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs schränkt die reproduktiven Rechte enorm ein und ist ein weiterer Angriff zur Einschränkung der Rechte von Frauen in Polen.
Die Regierung hat das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zwar noch nicht als Gesetz veröffentlicht. Von einem Sieg wollen die Aktivist*innen jedoch noch nicht sprechen.
Slowakei: Gute Nachrichten. Die Slowakei zog einen Gesetzesentwurf in Erwägung, der es für Frauen noch schwieriger machen würde, einen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten.
Der neue Gesetzesentwurf würde die obligatorische Wartezeit verdoppeln, bevor eine Person Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch bekommt. Schwangere müssten zwei medizinische Genehmigungen erbringen und wären gezwungen, die Gründe für die Inanspruchnahme eines Schwangerschaftsabbruchs zu nennen und andere private Informationen preiszugeben. Der Vorschlag wurde mit einer knappen Mehrheit von 59 zu 58 Stimmen abgelehnt.
Die Slowakei sollte den Zugang zur reproduktiven Versorgung verbessern, indem sie alle bestehenden Barrieren beseitigt und die Entscheidungen aller über ihren Körper respektiert.
Argentinien: Sträuße der Schande. Am 28. September, Internationaler Tag des sicheren Schwangerschaftsabbruchs, startete Amnesty International Argentinien eine weitere Kampagne zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen: Aborto Legal 2020 – ramos de la deshonra (Sträuße der Schande). Nachdem im Jahr 2018 der Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Argentinien abgelehnt wurde, beginnt der Kampf nun erneut. Der neu gewählte Präsident Alberto Fernández verkündete 2019, dass er sich für eine Legalisierung einsetzen werde, sobald er im Amt sei. Bei Amtsantritt, am 10. Dezember 2019, gab er bekannt, dass Mitte März 2020 ein Gesetzesentwurf veröffentlicht werde.
Aufgrund des Covid-19-Lockdowns wurde der Entwurf auf später dieses Jahr verschoben. Bis dato wurde jedoch keiner veröffentlicht.
In Argentinien ist bislang ein Schwangerschaftsabbruch nur im Falle einer Vergewaltigung oder wenn Mutter oder Kind in Lebensgefahr sind erlaubt. Viele Krankenhäuser und ganze Provinzen im Land weigern sich jedoch dem Gesetz zu folgen und Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.
Folglich hat Amnesty International Argentinien, der Tradition des Versendens von Blumen folgend, einen Blumenstrauß für diejenigen erstellt, die diese unsicheren Praktiken weiterhin zulassen. Der Blumenstrauß sollte nicht der Ehrung dienen, sondern ganz im Gegenteil: Sie nannten sie Sträuße der Schande. Sie wurden aus denselben Elementen hergestellt, die Personen verwenden, um eine Schwangerschaft abzubrechen und an den Folgen sterben. Es waren unter anderem Sträuße aus Petersilie, Lorbeer, Fenchel. Aus Protest wurden die Sträuße der Schande an den argentinischen Kongress gesandt, da es an den Mitgliedern des Kongresses liegt, die Realität zu ändern.
Urgent Action zu Schwangerschaftsabbruch in Argentinien