Event

Mitgliederversammlung 2021

24. September 2021 - 26. September 2021
Tabakfabrik Linz
https://tabakfabrik-linz.at/

Thema Armut und Soziale Rechte: Auswirkungen von Covid-19 auf Menschenrechte in Österreich und weltweit

  • Was bedeuten Soziale Rechte für uns und welche Rolle spielt hier Amnesty International Österreich?
  • Welche Auswirkungen hat die Pandemie auf soziale Rechte? Wessen soziale Recht sind besonders stark betroffen? Und warum?
  • Welchen Beitrag können und wollen wir als Amnesty International dazu leisten?

Diese Fragen möchten wir mit Dir von Freitag, 24. September bis Sonntag, 26. September 2021 in Linz näher beleuchten. Anmeldefrist für die Mitgliederversammlung ist der 15. September 2021.

Save the Date

Die Amnesty International Österreich Mitgliederversammlung 2022 wird von 14. bis 15. Mai 2022 im Talentgarten in Wien stattfinden.

Weitere Informationen zur MV 2022

Wo und wann findet die Mitgliederversammlung statt?

Die Mitgliederversammlung findet von Freitag, 24. September bis Sonntag, 26. September 2021 statt. In Zeiten von Covid-19 ist es zwar immer schwierig, persönliche Veranstaltungen weit im Voraus zu fixieren. Doch wir sind aktuell optimistisch und planen, die Mitgliederversammlung persönlich in der Tabakfabrik in Linz abzuhalten. Sollte sich die Situation rund um Covid-19 ändern, werden wir eine Online-Veranstaltung am gleichen Termin abhalten.

Warum braucht es eine Mitgliederversammlung?

Amnesty International ist eine Menschenrechtsorganisation, deren Basis eine breite Mitgliedschaft bildet. Auf internationaler sowie nationaler Ebene werden wichtige Diskussionen in demokratischen Prozessen geführt. In Österreich ist die Mitgliederversammlung das oberste Kontroll- und Entscheidungsorgan.
Sie findet jährlich statt.

Was passiert bei der Mitgliederversammlung?

Die Mitgliederversammlung ist der Ort, an dem sich alle Mitglieder von unserer Arbeit überzeugen und durch eigene Beiträge die Weiterentwicklung der Organisation gestalten und beeinflussen können. Auf der Mitgliederversammlung werden die Mitglieder des ehrenamtlichen Präsidiums, die Rechnungsprüfer*innen sowie die Mitglieder der Mitgliederversammlungs-Kommission (MVK) gewählt. Die Teilnehmer*innen erhalten, durch ein vielfältiges Angebot an Workshops, auch inhaltliche und praktische Tipps für die Menschenrechtsarbeit.

Wer kann an der Mitgliederversammlung teilnehmen?

Alle Mitglieder von Amnesty International Österreich sind herzlich eingeladen!
Egal, ob du schon viele Jahre lang Amnesty International mit deiner Mitgliedschaft unterstützt oder du erst kurz Mitglied bist. Die Mitgliederversammlung bietet für alle interessante Aspekte und Möglichkeiten, Amnesty (neu oder wieder) kennenzulernen.

Bis wann können Anträge und Kandidaturen eingereicht werden?

Anträge an die MV müssen bis zum 30. Juli 2021 im Amnesty-Büro schriftlich per Post (Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien) oder per Mail an office@amnesty.at einlangen. Nach diesem Termin ist nur noch das Stellen von Initiativanträgen unter besonderen Bedingungen möglich.

Wer ist bei der Mitgliederversammlung stimmberechtigt?

Aktives Stimm- und Wahlrecht bei der Mitgliederversammlung haben alle ordentlichen Mitglieder gemäß Satzung Artikel 7, sofern ihr fälliger Mitgliedsbeitrag bis 31.12. des Vorjahres bei Amnesty International Österreich eingelangt ist. Das Stimm- und Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden, Delegierungen sind unzulässig.

Welche Informationen bekomme ich vor der Mitgliederversammlung?

Alle jene Personen, die sich innerhalb der Frist angemeldet haben, können sich vorab mit anderen Teilnehmer*innen auf unserer gemeinsamen Onlineplattform MS Teams austauschen, Dokumente teilen, Mitfahrgelegenheiten organisieren sowie viele andere Informationen rund um die Mitgliederversammlung bekommen. Etwa 10 Tage vor der Mitgliederversammlung, werden alle Anträge, Kandidaturen sowie Details zum Workshopangebot auf MS Teams veröffentlicht. Voraussetzung für die Partizipation auf Teams, ist die Bekanntgabe einer gültigen E-Mailadresse.

Der Zugang zu MS Teams wir für dich erst dann freigegeben, wenn du uns dafür deine schriftliche Einwilligung per E-Mail erteilst. Diesbezüglich antworte einfach auf die E-Mail, die du nach deiner Anmeldung für die Mitgliederversammlung von uns erhältst. Solltest du keinen Internetzugang haben, besteht bei Bedarf die Möglichkeit dir die Unterlagen postalisch zukommen zu lassen. Wende dich diesbezüglich an das Office-Team unter der Telefonnummer 01/78008.

*Datenschutz bei Microsoft Teams

Wir verwenden Microsoft Teams um Online Meetings, Videokonferenzen oder Telefonkonferenzen durchzuführen. Microsoft Teams ist eine Plattform, die Chat, Besprechungen, Notizen und Anhänge kombiniert. Microsoft Teams ist ein Service der Microsoft Corporation, die ihren Sitz in den USA hat. Wir stellen allen Teilnehmer*innen an unseren Online Meetings oder Online Konferenzen einen Gastzugriff auf Microsoft Teams unter Verwendung der E-Mail-Adresse zur Teilnahme zur Verfügung. Wir haben mit Microsoft einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen, sowie die EU-Standard-Vertragsklauseln vereinbart. Microsoft garantiert, dass sich der Standort der Server in Europa befindet.

Anmeldefrist für die Mitgliederversammlung ist der 27. August 2021

Für Rückfragen steht dir das Office-Team von Amnesty International Österreich unter office@amnesty.at oder telefonisch unter 01/78008 gerne zur Verfügung.

Allgemeine Teilnahmebedingungen zur Mitgliederversammlung

Teilnahmebeitrag und Bezahlung

Die Kosten für die Tagung und ein Teil der Verpflegungskosten werden von Amnesty International Österreich getragen (exklusive Anreise, Hotel und eventuelle Materialkosten). Mit der Anmeldebestätigung wird eine Rechnung zugeschickt. Der Betrag muss vor der Mitgliederversammlung (24. bis 26. September 2021 in LINZ) bis zum 20. September 2021 überwiesen werden. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.

Hinweis: Das Hotel ist selbstständig zu buchen und zu bezahlen. Hier findest du eine Liste mit Übernachtungsmöglichkeiten: Übernachtungsmöglichkeiten.

Preise für die MV 2021

  • Teilnahme am Freitag: € 12,- inkl. kaltes veganes Buffet am Abend (Kinder 3-14 Jahre: € 6,-)
  • Tagespauschale für Verpflegung Samstag ist € 22,- (Kinder 3-14 Jahre: € 11,-)
    (inkludiert sind veganes Mittagessen, veganes Abendessen und Kaffeepausen am Veranstaltungsort.)

Am Sonntag wird kein Mittagessen angeboten, es gibt die Möglichkeit nach Ende der Veranstaltung einer Sitzplatzreservierung für ein Lokal in Linz.

Aktivist*innen, die Mitglied in einer Amnesty-Gruppe oder in einem Amnesty-Netzwerk sind, können bei Bedarf die Kosten über ihre Gruppe/ihr Netzwerk im Nachhinein im Rahmen der Gruppenabrechnung abrechnen lassen.

Youth-Aktivist*innen und Menschenrechtsbildner*innen können sich bei Bedarf direkt vom Selbstbehalt befreien lassen.

Solltest du kein*e Aktivist*in sein und die Teilnahme für dich nicht finanzierbar sein, melde dich im Amnesty-International-Österreich-Büro. Wir werden eine für beide Seiten passende Lösung finden.

Absage oder Änderung/Stornobedingungen

Niemand sagt gerne die Teilnahme an einer gebuchten Veranstaltung ab. Das ist für dich genauso unangenehm wie für uns. Nachdem aber auch für Amnesty International Kosten anfallen und die Planbarkeit der Veranstaltung gewährleistet sein muss, bitten wir um Verständnis, dass wir Stornogebühren einheben.

Bei Einlangen der schriftlichen Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung bis 9 Werktage vor Veranstaltungsbeginn fallen für dich keine Stornokosten an (Stichtag: 15. September 2021). Bei Einlangen der schriftlichen Stornierung bis 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn verrechnen wir eine Stornogebühr von 50 % der Kosten (Stichtag: 21. September 2021). Danach, bei Nichtabmeldung und/oder Nichtteilnahme, werden dir die anfallenden Kosten zu 100 % in Rechnung gestellt.

Die gleichen Stornobedingungen gelten für Amnesty-YOUTH-Aktivist*innen.

Die Stornokosten für die Unterbringung in Hotel und Pension hängen von den jeweiligen Konditionen ab. Amnesty zeichnet dafür nicht verantwortlich.

Wichtiger Hinweis: Sollte eine physische Abhaltung der Mitgliederversammlung aufgrund einer Verschlechterung der Covid-19 Pandemie in Österreich nicht möglich sein und die MV zu diesem Zeitpunkt abgesagt werden, fallen für alle zu diesem Zeitpunkt bereits angemeldeten Mitglieder selbstverständlich keine Kosten an und bereits bezahlte Beiträge werden rückerstattet.

Kinderbetreuung

Solltest du Kinderbetreuung benötigen, bitten wir dich uns darüber bereits bei der Anmeldung zu informieren. Die Kinderbetreuung wird nur für die Zeit gewährleistet, in der die Eltern am offiziellen Programm der Mitgliederversammlung teilnehmen. Ab einer Anmeldung von mindestens fünf Kindern, wird eine Kinderbetreuung für Kinder ab drei Jahren angeboten

Ausschluss

Amnesty International behält sich vor, Personen zu einer Veranstaltung nicht zuzulassen oder während dieser wegzuweisen, wenn durch deren Verhalten die Erreichung des Veranstaltungszieles gefährdet ist. Im Einzelfall kann dies auch ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Covid-Bestimmungen

Bei Anmeldung stimmst du den zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Covid-19-Verordnungen und Präventionsmaßnahmen zu und bist einverstanden diese einzuhalten.

Hinweis: Wir nehmen die Covid-19-Pandemie ernst und bieten vor Ort ein Sicherheitskonzept mit Covid-19-Beauftragten an. Sollte sich die Lage der Pandemie verschlechtern und die Sicherheit aller Personen nicht gewährleistet sein, werden wir die Mitgliederversammlung zu einem späteren Zeitpunkt virtuell abhalten.

Vertraulichkeit

Amnesty International Österreich erwartet von allen Teilnehmenden Vertraulichkeit für allfällige während der Veranstaltung als Fallbeispiele oder Ähnliches ausgetauschte persönliche Informationen. Amnesty International Österreich kann dafür aber keinerlei Haftung übernehmen.

Bildrechte

Ich bin damit einverstanden, dass während der gesamten Mitgliederversammlung Foto-, Video- und Tonaufnahmen gemacht und diese später veröffentlicht werden. Falls du damit nicht einverstanden bist, melden dich beim Admin-Team unter office@amnesty.at oder unter der Telefonnummer 01/78008. Wir werden bei Bedarf eine fotofreie Zone einrichten.

Nachhaltigkeit

Amnesty International Österreich hat es sich zum Ziel gesetzt die eigenen Veranstaltungen
nachhaltig zu gestalten. Deshalb haben wir uns auch für vegane Verpflegung entschieden und so auch bei der MV einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten.

Alkohol

Amnesty International finanziert keinen Alkohol, deshalb wird es zum Essen nur alkoholfreie
Getränke geben. Wer nicht auf Bier oder Wein verzichten möchte, hat selbstverständlich die
Möglichkeit beim Caterer auf eigene Rechnung zu bestellen.

Barrierefreiheit

Die gesamte Veranstaltung wird barrierefrei abgehalten. Bei Bedarf stellen wir auch Gebärdendolmetsch zur Verfügung.

Anträge für die Mitgliederversammlung müssen bis zum 30. Juli 2021 im Amnesty-International-Österreich-Büro einlangen. Sie können postalisch (Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien) oder per E-Mail (office@amnesty.at) übermittelt werden. Nach diesem Termin ist nur noch das Stellen von Initiativanträgen unter besonderen Bedingungen möglich! In diesem Fall entscheidet das Mitgliederversammlungs-Komitee (MVK) über die Zulassung der Anträge.

Sachanträge sind Anträge an die Mitgliederversammlung, die einen Beschluss herbeiführen wollen und unten stehende formale Erfordernisse erfüllen müssen. Sie können nur von ordentlichen Amnesty-Mitgliedern eingebracht werden. Die Vorlage für Sachanträge bitte hier herunterladen und verwenden.

Sachanträge müssen folgende formale Erfordernisse erfüllen:

  1. Der Wortlaut des gewünschten Beschlusses muss klar erkennbar sein, etwa durch die vorangestellte Formulierung „Die Mitgliederversammlung möge beschließen:“ oder Ähnliches. Weiters ist der Antragswortlaut in Anführungszeichen zu setzen.

  2. Dem eigentlichen Antragstext gemäß lit. a ist eine möglichst prägnante Begründung, eine kurze Darstellung zur Umsetzbarkeit in personeller und organisatorischer Hinsicht sowie eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen anzufügen, wobei das Vorsichtsprinzip für Kosten- und Ertragsschätzungen beachtet werden muss. Wo es notwendig ist, dabei mit dem Amnesty-Büro Rücksprache zu halten.

  3. Sachanträge, die eine 2/3-Mehrheit erfordern, sind entsprechend zu kennzeichnen, z. B.: „Satzungsantrag - 2/3-Mehrheit erforderlich!“

  4. Ist der Antragstext oder ein Teil davon in einer Fremdsprache abgefasst, so ist dieser Text auch in Übersetzung beizufügen.

  5. Der Antrag hat einen kurzen Titel zu tragen. Es ist der MV-Kommission bei Abgabe des Antrags bekannt zu geben, ob eine umfangreiche und kontroverse Diskussion zu erwarten ist.

  6. Der Antrag ist spätestens bis zum Ende der Antragsfrist (30. Juli 2021) bei der MVK, per Adresse Amnesty-Büro, einzubringen. Es gilt das Datum des Poststempels oder das Datum des E-Mail Eingangs.

  7. Bitte vermeide Abkürzungen oder erläutere diese in deinem Antragstext.