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Andorra: Frauenrechtsaktivistin vor Gericht

Die Menschenrechtsaktivistin und Präsidentin von Stop Violence (katalanisch: Associació Stop Violències) Vanessa Mendoza Cortés wird strafrechtlich verfolgt, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat.

Vanessa Mendoza Cortés setzt sich für die Menschenrechte von Frauen und Mädchen in Andorra ein. Ihr droht ein Gerichtsverfahren, weil sie im Jahr 2019 vor einem Expert*innenausschuss der Vereinten Nationen über Frauenrechte in Andorra und konkret über das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche gesprochen hat. Im Falle einer Verurteilung drohen ihr eine Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro und ein Eintrag in das Vorstrafenregister.

Fordere jetzt von den Behörden in Andorra, dass die Anklage gegen Vanessa Mendoza Cortés fallen gelassen wird.

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Vanessa Mendoza Cortés ist Psychologin und Präsidentin der Frauenrechtsorganisation Stop Violence. Ihre Organisation befasst sich mit geschlechtsspezifischer Gewalt, sexuellen und reproduktiven Rechten und setzt sich für das Recht auf sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche in Andorra ein.

In dem Land mit rund 77.000 Einwohner*innen besteht ein absolutes Abtreibungsverbot. Andorra und Malta sind die einzigen europäischen Staaten, die an derart strikten Abtreibungsgesetzen festhalten. Das hat zur Folge, dass Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigen, gezwungen sind ins Ausland nach Frankreich oder Spanien zu reisen, um Zugang zu der medizinischen Versorgung zu erhalten, die ihnen zustehen würde. Diejenigen, die aus Kostengründen oder aufgrund ihres unsicheren Rechtsstatus nicht reisen können, sind einem erhöhten Risiko von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Stop Violence unterstützt schwangere Personen beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen im Ausland und fordert von Andorra dieselben Möglichkeiten für sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche im Land. Vanessa Mendoza Cortés ist Sprecherin der Organisation und in Andorra als Aktivistin bekannt.

Im Oktober 2019 nahm Vanessa Mendoza Cortés an der vierten Sitzung zu Andorra im Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (UN CEDAW) teil. Diese Zusammenarbeit ist Teil des regelmäßigen und wichtigen Informationsaustausches zwischen dem UN-Gremium und Menschenrechtsverteidiger*innen auf der ganzen Welt.Dort sprach sie über Frauenrechte und die schädlichen Auswirkungen des absoluten Abtreibungsverbots auf Frauen und Mädchen in Andorra. Kurz darauf erstattete die andorranische Regierung bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Vanessa Mendoza Cortés und gab an, dass ihre Äußerungen vor dem UN-Gremium das „Ansehen und den guten Ruf“ der Regierung untergraben hätten.

Im Jahr 2021 ließ die Staatsanwaltschaft bereits zwei der drei ursprünglich gegen sie erhobenen Anklagen, die zu Haftstrafen hätten führen können, fallen. Ihr wird jedoch weiterhin ein Verbrechen „gegen das Ansehen der Institutionen“ (Paragraf 325 des Strafgesetzbuchs) vorgeworfen. Somit droht ihr eine Strafe allein für die Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung.

Die von der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift gegen Vanessa Mendoza Cortés vorgelegten Beweise beziehen sich unter anderem auf den Inhalt des Parallelberichts, den Stop Violence 2019 bei der UN CEDAW eingereicht hatte. Sie beruft sich außerdem auf Medienerklärungen von Vanessa Mendoza Cortés, in denen sie sich kritisch über die Einstellung des Bischofs von Urgell, der gleichzeitig einer der beiden Kofürsten von Andorra ist, bezüglich der Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie über die Einschränkungen von Frauenrechten durch die Regierung äußert. Bisher wurde noch kein Datum für ihr Gerichtsverfahren festgelegt.