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Anwalt zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt

Burundi

Der burundische Rechtsanwalt Tony Germain Nkina wurde im Juni zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise deuten darauf hin, dass die Anklage gegen Tony Germain Nkina ausschließlich auf seine frühere Menschenrechtsarbeit zurückzuführen ist.

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Tony Germain Nkina wurde am 15. Juni vom Obersten Gericht der Provinz Kayanza im Norden Burundis zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er war am 13. Oktober 2020 festgenommen worden, als er einen Mandanten in der Gemeinde Kabarore in Kayanza besuchte. Kurz vorher kam es in der Region zu bewaffneten Angriffen.

Er wurde wegen Gefährdung der inneren Sicherheit angeklagt und später wegen „Kollaboration mit Rebellen, die Burundi angegriffen haben“ schuldig gesprochen.

Ihm wird vorgeworfen, mit der bewaffneten Oppositionsgruppe RED-Tabara (Widerstand für die Rechtsstaatlichkeit) zusammenzuarbeiten. Die Regierung beschuldigt diese, für eine Reihe bewaffneter Angriffe verantwortlich zu sein, die Anfang Oktober 2020 in der Provinz Kayanza verübt wurden. Tony Germain Nkina wurde festgenommen, als er einen Kunden in der Gemeinde Kabarore besuchte – einem Ort, in dem es zu einem bewaffneten Angriff kam. Er wurde im Büro des Geheimdienstes (SNR) in Kayanza verhört und festgehalten und anschließend in Polizeigewahrsam genommen. Am 16. Oktober 2020 wurde er in das Ngozi-Gefängnis in der Provinz Ngozi verlegt, wo er weiterhin inhaftiert ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte Tony Germain Nkina vorgeworfen, nach Ruanda gereist zu sein, um dem burundischen Menschenrechtsverteidiger Pierre-Claver Mbonimpa, dem Gründer und Vorsitzenden der Menschenrechts-organisation „Association pour la Protection des Droits Humains et des Personnes Détenues“ (APRODH), und RED-Tabara Informationen zukommen zu lassen. Diese Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wurden jedoch nicht durch Beweise gestützt. Pierre-Claver Mbonimpa hält sich derzeit in Europa auf. Tony Germain Nkina war APRODH-Vertreter in der Provinz Kayanza, bis die Organisation 2015 im Rahmen eines harten Vorgehens gegen zivilgesellschaftliche Gruppen verboten wurde. Diese protestierten gegen die dritte Amtszeit des verstorbenen Präsidenten Pierre Nkurunziza. Amnesty International ist der Ansicht, dass Tony Germain Nkina ausschließlich wegen seiner früheren Menschenrechtsarbeit und seiner Verbindungen zu APRODH strafrechtlich verfolgt wird, was eine Verletzung seiner Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit darstellt.

Hintergrundinformationen

APRODH war eine der aktivsten und bekanntesten Menschenrechtsorganisationen in Burundi. Pierre-Claver Mbonimpa, der Gründer und Präsident, erlitt 2015 bei einem Attentat lebensgefährliche Verletzungen. Der Sohn und der Schwiegersohn von Pierre-Claver Mbonimpa wurden 2015 erschossen. Der APRODH-Vertreter in der Provinz Gitega, Nestor Nibitanga, wurde 2017 festgenommen und 2018 aufgrund ähnlicher Anschuldigungen, wie die gegen Tony Germain Nkina, zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er wurde im April 2021 im Rahmen der Begnadigung von mehr als 5.000 Gefangenen durch Präsident Évariste Ndayishimiye freigelassen.

Ein weiterer prominenter Menschenrechtsverteidiger, Germain Rukuki, wurde 2017 festgenommen und 2018 aufgrund konstruierter Anschuldigungen im Zusammenhang mit seiner Menschenrechtsarbeit zu 32 Jahren Haft verurteilt. Seine Verurteilung wurde 2019 vom Berufungsgericht bestätigt, aber die Entscheidung des Berufungsgerichts wurde anschließend vom Obersten Gerichtshof aufgehoben. Das Berufungsgericht verringerte seine Strafe im Juni 2021 auf ein Jahr. Noch im selben Monat wurde er freigelassen.

Die Zivilgesellschaft und die Medienorganisationen Burundis gehörten 2015 zu den ersten Zielscheiben der staatlichen Repression. Die Regierung schloss die meisten unabhängigen Menschenrechtsorganisationen und Medien vorübergehend oder dauerhaft oder trieb die Mitarbeiter*innen ins Exil. Trotz einiger Annäherungsversuche von Präsident Ndayishimiye an die Medien im Jahr 2021 betrachtet die burundische Regierung Menschenrechtsarbeit weiterhin mit Misstrauen, und die Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, werden nach wie vor stark eingeschränkt.

Die meisten unabhängigen Menschenrechtsorganisationen konnten ihre Tätigkeit in Burundi nicht wieder aufnehmen, zumal die burundischen Behörden gegen viele ihrer führenden exilierten Aktivist*innen Haftbefehle erlassen haben. Zwölf Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen gehörten zu einer Gruppe von 34 Personen, die im Juni 2020 in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, weil sie an einem Putschversuch im Mai 2015 beteiligt gewesen sein sollen; das Urteil des Obersten Gerichtshofs wurde erst im Februar 2021 veröffentlicht.

Festnahmen oder Inhaftierungen als Strafe für die friedliche Ausübung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, sind willkürlich und verstoßen gegen die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die beide von Burundi unterzeichnet wurden. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hat festgelegt, dass Personen, die ausschließlich wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind, unverzüglich freigelassen werden müssen.

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