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Mali: Lasst Professor Étienne Fakaba Sissoko frei!

Am 20. Mai 2024 wurde Étienne Fakaba Sissoko, ein malischer Wirtschaftswissenschaftler und Universitätsprofessor, wegen Verleumdung, Schädigung des Ansehens des Staates und Verbreitung von Falschmeldungen für schuldig befunden. Er wurde festgenommen, nachdem er ein Buch veröffentlicht und darin mutmaßliche Propaganda der malischen Regierung angeprangert hatte. Seine willkürliche Inhaftierung verstößt gegen sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Étienne Fakaba Sissoko muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden!

Am 25. März 2024 nahm die Polizei den Universitätsprofessor, Wirtschaftswissenschaftler, Aktivisten und Autor Étienne Fakaba Sissoko in seinem Haus in Bamako fest. Zwei Tage darauf wurde er wegen "Schädigung der Reputation des Staates", "Verleumdung" und "Verbreitung von Falschmeldungen, die die öffentliche Ordnung stören" angeklagt. Die Anklagen stehen im Zusammenhang mit seinem im Dezember 2023 erschienenen Buch Propagande, agitation, harcèlement: La communication gouvernementale pendant la transition au Mali, in dem er Kritik an den Militärbehörden in Mali übt. In seiner Gerichtsverhandlung am 6. Mai verteidigte Étienne Fakaba Sissoko sein Werk, das sich seiner Meinung nach auf Fakten und Expert*innenanalysen stützt. Der Staatsanwalt der Einheit zur Bekämpfung der Internetkriminalität soll den Tonfall des Buches kritisiert haben. Am 20. Mai wurde Professor Étienne Fakaba Sissoko zu zwei Jahren Gefängnis, davon ein Jahr auf Bewährung, und einer Geldstrafe in Höhe von 3 Millionen CFA-Francs (etwa 4.500 Euro) verurteilt.

Amnesty International ist der Ansicht, dass Étienne Fakaba Sissoko allein wegen seines Aktivismus und seiner Kritik an der Regierung verurteilt wurde, was gegen sein Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt. Festnahmen oder Inhaftierungen als Strafe für die friedliche Ausübung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, sind willkürlich und verstoßen gegen die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker sowie gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, zu deren Vertragsstaaten Mali gehört. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hat festgelegt, dass Personen, die nur wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind, sofort freigelassen werden müssen.

Fordere jetzt vom malischen Justizminister, Étienne Fakaba Sissoko sofort und bedingungslos freizulassen.

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Mehr Informationen zum Fall

Dies ist nicht das erste Mal, dass Professor Étienne Fakaba Sissoko ins Visier der Behörden geraten ist. Am 16. Januar 2022 wurde er von der Staatsanwaltschaft des Bezirksgerichts der Gemeinde 4 von Bamako wegen Äußerungen festgenommen, die eine Tendenz zu "Stigmatisierung oder regionaler, ethnischer oder religiöser Diskriminierung mit dem Ziel, die Bürger*innen mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie gegeneinander auszuspielen" gezeigt haben sollen. Zuvor hatte er im Fernsehen über die Auswirkungen der ECOWAS-Sanktionen in Mali gesprochen. Étienne Fakaba Sissoko wurde im Juni 2022 vorläufig freigelassen, durfte das Land aber nicht verlassen.

Hintergrund

In den vergangenen Jahren wurde der Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft in Mali stetig kleiner. Dies zeigt sich vor allem an Verstößen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, zu dem auch die Pressefreiheit und das Recht auf Information gehören, sowie gegen die Vereinigungsfreiheit. Mali wird seit 2021 von Militärs regiert, die 2020 nach Protesten die demokratisch gewählte Regierung von Präsident Keita ablösten und im Mai 2021 nach Unstimmigkeiten die zivilen Übergangsbehörden entmachteten.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird durch das Gesetz Nr. 2019-056 über die Bestrafung von Internetkriminalität gefährdet. In den Paragrafen 20 und 21 dieses Gesetzes werden die Urheber*innen von "Drohungen" oder "Beleidigungen" mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren und/oder Geldstrafen von einer bis zu 10 Millionen CFA-Francs (etwa 15.000 Euro) belegt, ohne dass genau definiert wird, was diese Straftatbestände ausmacht. Führende Oppositionelle, Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen, die öffentlich ihre Ablehnung der Entscheidungen der Übergangsbehörden zum Ausdruck gebracht haben, werden seit 2022 willkürlich festgenommen, inhaftiert und strafrechtlich verfolgt.

Im Januar 2023 wurde die Menschenrechtsverteidigerin Aminata Dicko ins Exil gezwungen, nachdem sie in einem Briefing an den UN-Sicherheitsrat Verstöße der Streitkräfte angeprangert hatte, worauf sie von der Gendarmerie wegen des Vorwurfs des Hochverrats und der Verleumdung zur Vernehmung vorgeladen wurde.

Am 10. April 2024 erließ der Ministerrat ein Dekret, mit dem die Aktivitäten politischer Parteien und Vereinigungen bis auf weiteres ausgesetzt wurden. Einen Tag später gab die oberste Kommunikationsbehörde Malis eine Mitteilung heraus, in der sie ein Verbot der Berichterstattung über die Aktivitäten politischer Parteien und Vereinigungen sowie deren Ausstrahlung ankündigte.

Seit Februar 2024 wurden mindestens drei Organisationen aufgelöst, darunter auch der Schüler*innen- und Studierendenverband Malis.

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