© Mahmud Hams AFP Via Getty Images
© Mahmud Hams AFP Via Getty Images

Fragen und Antworten zum Report von Amnesty International über Genozid in Gaza

Nach monatelanger Recherche, nach unzähligen Untersuchungen und Interviews kam Amnesty International zu dem Schluss: Israel begeht einen Genozid an den Palästinenser*innen in Gaza.

Genozid ist ein sehr schwerwiegender Vorwurf, das ist Amnesty International bewusst. Die Einordnung treffen wir nicht leichtfertig. Unsere Expert*innen haben monatelang akribisch an der Untersuchung gearbeitet, über 200 Zeug*innen befragt, tausende Dokumente und Videomaterial analysiert. Die Beweise sind erdrückend.

Die Diskussion um den Begriff Genozid ist sehr polarisiert. Uns ist es wichtig, die Debatte mit Blick auf die Fakten zu führen. Daher findest du auf dieser Seite umfangreiche Informationen, die unserer Einschätzung zugrunde liegen.

Den gesamten Amnesty-Bericht 'You Feel Like You Are Subhuman': Israel’s Genocide Against Palestinians in Gaza zum Genozid in Gaza kannst du hier auf Englisch lesen. In unserer deutschsprachigen Presseaussendung findest du eine kompaktere Zusammenfassung.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bericht findest du im Folgenden zusammengefasst. 

Auf der Grundlage umfangreicher Dokumentationen und sorgfältiger Analysen haben wir festgestellt, dass Israel nach der Völkermordkonvention verbotene Handlungen begangen hat, und zwar in der Absicht, die Gruppe der Palästinenser*innen im Gazastreifen zu zerstören. 

In unserem Bericht 'You Feel Like You Are Subhuman’: Israel’s Genocide Against Palestinians in Gaza konzentrieren wir uns auf die folgenden drei von fünf Handlungen, die gemäß Art. 2 der Völkermordkonvention verboten sind:  

  • (a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;  
  • (b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;  
  • (c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen.  

Wir dokumentieren, wie Israel durch wahllose und/oder direkte Luftangriffe eine große Zahl von Palästinenser*innen getötet oder schwer verletzt hat. Die untersuchten Luftangriffe wurden so durchgeführt, dass sie erwartbar hohe Opfer- und Verletztenzahlen zur Folge hatten; etwa durch den Einsatz von schweren Sprengwaffen mit großflächiger Wirkung in dicht besiedelten, zivilen Wohngebieten, durch Luftangriffe zu Nachtzeiten, an denen erwartbar die Bewohner*innen schlafend zuhause sein würden oder durch fehlende und/oder ineffektive Warnungen an die zivilen Bewohner*innen.

Wir dokumentieren ausführlich, wie Israel im Gazastreifen Lebensbedingungen geschaffen hat, die die Zerstörung der Palästinenser*innen herbeiführen:   

  • durch die Beschädigung und Zerstörung der lebenserhaltenden Infrastruktur und anderer für das Überleben der Zivilbevölkerung unverzichtbarer Objekte;  
  • durch wiederholte Wellen von Massenvertreibungen unter unsicheren und menschenunwürdigen Bedingungen;  
  • sowie durch die Behinderung oder Einschränkung der Einfuhr und Lieferung von lebensrettenden Gütern, einschließlich humanitärer Hilfe, und grundlegender Dienstleistungen im Gazastreifen.  

All diese Handlungen geschahen gleichzeitig, monatelang und ohne Unterbrechung, sodass sich ihre Auswirkungen gegenseitig noch verstärkten. 

Damit die Ausübung dieser verbotenen Handlungen einen Genozid darstellt, müssen sie bewusst und in der Absicht, eine bestimmte Gruppe – hier die Palästinenser*innen im Gazastreifen – zu zerstören, verübt werden. Diese Absicht leitet Amnesty International ab aus einer umfangreichen Analyse der dokumentierten Verhaltensmuster, aus dem größeren Kontext, in dem diese Handlungen verübt wurden, dem Ausmaß sowie dem systematischen Charakter der Handlungen und dem Ausmaß des Schadens und aus Äußerungen von hochrangingen Angehörigen der israelischen Regierung, insbesondere des Sicherheits- und Kriegskabinetts, sowie führender Militärs, in denen Palästinenser*innen entmenschlicht und zu Verbrechen gegen sie aufgerufen wurden. 

Der Angriff Israels auf den Gazastreifen dauert nun schon mehr als ein Jahr an. Was die Zahl der Opfer und die Dimensionen der Zerstörungen angeht, so ist dieser Angriff in seinem Ausmaß, der Geschwindigkeit und der Schwere laut Militärexpert*innen im 21. Jahrhundert beispiellos. Doch noch immer ist kein Waffenstillstand und kein Ende des entsetzlichen Leidens in Sicht. Die Zahl der Todesopfer unter Kindern, Journalist*innen und Mitarbeiter*innen von Hilfsorganisationen ist eine der höchsten in den aktuellen Konflikten weltweit. Bis zum 7. Oktober 2024 wurden im Zuge der brutalen Militäroffensive mehr als 42.000 Menschen getötet – darunter mehr als 13.300 Kinder. Mehr als doppelt so viele wurden verletzt, wobei mehr als 20.000 Personen lebensverändernde Verletzungen erlitten. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Gaza vom August 2024 waren knapp 60 Prozent der vollständig identifizierten Todesopfer Kinder, Frauen und ältere Menschen.  Auch das Ausmaß der Zerstörung ist erschütternd. Bereits im Januar 2024 waren etwa 84 Prozent der Gesundheitseinrichtungen, circa 57 Prozent der Wasserinfrastruktur und rund 62 Prozent aller Wohnhäuser im Gazastreifen, d. h. 290.820 Wohneinheiten, beschädigt oder zerstört. 

Mit der Veröffentlichung dieses Berichts will Amnesty International dazu beitragen, den anhaltenden Genozid im Gazastreifen zu beenden und die Dringlichkeit eines Waffenstillstands unterstreichen. 

Mit dem Bericht will Amnesty International auch den Druck auf alle Staaten erhöhen, sofort sämtliche Waffenlieferungen zu beenden; eine Forderung, die sich klar aus der völkerrechtlichen Verpflichtung aller Staaten ergibt, einen Völkermord zu verhindern. 

Der Bericht soll mittelfristig auch einen Beitrag dazu leisten, die Verantwortlichen für Verbrechen nach dem Völkerrecht – einschließlich Genozid – und für andere schwere Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen sowie den Opfern und Überlebenden Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zukommen zu lassen.

Die Absicht, einen Genozid zu begehen, ist sehr schwer zu belegen. Denn in aller Regel wird eine solche Absicht nicht schriftlich dokumentiert. Die Absicht muss also abgeleitet werden aus den vorliegenden Informationen und Handlungen und Verhaltensmustern. Der Standard, der dabei angelegt wird, liegt aus guten Gründen sehr hoch: Die Schlussfolgerung einer Zerstörungsabsicht muss die einzig mögliche Schlussfolgerung zur Erklärung der verbotenen Handlungen sein. Diesen Standard haben wir in dem Bericht angewandt. 

Was haben wir untersucht? 

  • Wir haben die Muster von politischen Entscheidungen und militärischen Handlungen geprüft sowie deren erwartbare und absehbare Konsequenzen.  
  • Wir haben das Ausmaß sowie die Systematik der Schäden und Verluste auf Seiten der Gruppe der Palästinenser*innen in Gaza untersucht und analysiert, welche kurz- und langfristigen Konsequenzen sie für das Bestehen der Gruppe haben.  
  • Wir haben dies geprüft im Zusammenhang mit dem größeren Kontext, in dem die israelischen Handlungen in Gaza zu verorten sind. Das bestehende System der Apartheid, die jahrzehntelange rechtswidrige Besatzung sowie die 17-jährige rechtswidrige Blockade des Gazastreifens haben schon vor dem 7. Oktober dazu geführt, dass Entmenschlichung und rassistische Abwertung von Palästinenser*innen durch israelische Entscheidungsträger*innen – insbesondere auch in der aktuellen Regierung – etabliert waren. 
  • Wir haben deshalb öffentliche Aussagen von Entscheidungsträger*innen im Militär und der israelischen Politik ausgewertet.  

Dafür haben wir 102 Stellungnahmen von Regierungsvertreter*innen, hochrangigen Militärs und Knessetabgeordneten überprüft, die diese zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 30. Juni 2024 veröffentlichten. Darin wurde zu Verbrechen gegen die Palästinenser*innen im Gazastreifen aufgerufen oder entmenschlichende und rassistische Rhetorik verwendet. Wir haben 22 Äußerungen identifiziert, die von israelischen Beamt*innen mit direkter Verantwortung für die Durchführung der Offensive auf den Gazastreifen gemacht wurden - darunter Mitglieder des Kriegs- und Sicherheitskabinetts – und in denen sie offenbar zu genozidalen Handlungen aufriefen oder diese rechtfertigten. Wir haben überprüft, inwiefern diese Aussagen von Soldat*innen vor Ort aufgegriffen wurden und inwiefern sie deckungsgleich mit tatsächlichen Handlungen vor Ort sind. 

Alle Hinweise und Informationen haben wir eingehend geprüft und bewertet, ob sie auch anders gedeutet werden können. Unsere Schlussfolgerung ist eindeutig: Die israelische Regierung ist sich bewusst, dass ihre Handlungen dazu führen, die palästinensische Bevölkerung in Gaza physisch zu zerstören. Mehr noch: Sie beabsichtigt, diese Zerstörung zu verursachen. 

Israel hatte immer wieder die Möglichkeit, die (Über-) Lebensbedingungen für die Palästinenser*innen in Gaza zu verbessern. Israel wurde innerhalb eines Jahres sogar mehrfach und rechtsverbindlich vom Internationalen Gerichtshof dazu aufgefordert, dies zu tun, um einen drohenden Genozid zu verhindern. Und doch hat Israel dies über ein Jahr lang nicht getan. 

Mehr als ein Jahr nach dem 7. Oktober und dem Beginn der israelischen Offensive in Gaza ist noch immer kein Waffenstillstand und ein Ende des entsetzlichen Leids in Sicht. 

Wir wollen das Bewusstsein der Weltöffentlichkeit schärfen, indem wir eine fundierte juristische Analyse vorlegen, die sich auf eine gründliche Dokumentation sowie Beweise stützt und zeigt, dass Israels Verhalten einem Völkermord entspricht. Damit wollen wir auch einen substanziellen Beitrag zu einer Versachlichung der Debatte leisten, in der der Begriff des Genozids häufig polarisiert und emotionalisiert. 

Wir wollen, dass dieser Bericht als Weckruf für die führenden Politiker*innen der Welt, einschließlich der österreichischen Bundesregierung, gesehen wird. Das Verbot von Völkermord ist zwingendes Völkerrecht, das heißt es gilt für alle Staaten dieser Welt. Die Genozid-Konvention ist ganz klar: Alle Staaten haben die völkerrechtliche Pflicht, Völkermord zu verhindern und zu bestrafen. 

Daraus folgt unter anderem: 

  • Dieser Völkermord muss gestoppt werden – sofort. 
  • Die internationale Gemeinschaft muss den Druck auf die israelische Regierung massiv erhöhen. Es braucht jetzt einen Waffenstillstand! 
  • Drittstaaten dürfen keine Waffen, Munition und andere militärische Ausrüstung an Israel liefern angesichts des eindeutigen Risikos, damit zu schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts und des internationalen Rechts, einschließlich Völkerrechtsverbrechen, beizutragen. 

Amnesty International hofft, dass die Ergebnisse des Berichts dazu beitragen werden, den langen Kreislauf der Straflosigkeit für Verbrechen nach internationalem Recht in Israel und dem besetzten palästinensischen Gebiet (OPT) zu beenden. 

Eines unserer übergreifenden Ziele ist es, dass Verantwortliche für völkerrechtliche Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen vor internationalen Gerichten Rechenschaft ablegen müssen und nicht straflos bleiben. Daher ist es eine unserer Kernaufgaben, internationalen Institutionen und Gerichten regelmäßig die von uns gesammelten Beweise vorzulegen und diese in laufende völkerrechtliche Verfahren einzubringen. Das tun wir auch in diesem Fall. 

Bereits im Jänner 2024, im Vorfeld der ersten Anhörung vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) zu der Klage Südafrikas gegen Israel, hatte Amnesty International auf die Gefahr eines möglichen Völkermordes im Gazastreifen hingewiesen. 

Seitdem hat sich die Lage immer weiter verschlechtert, insbesondere im nördlichen Gazastreifen. Der IGH selbst hat darauf reagiert, in dem er seine rechtsverbindlich erlassenen Sofortmaßnahmen vom Jänner 2024 zweimal erneuerte und bekräftigte, ebenso wie seine Warnung vor einem drohenden Genozid. Bis der IGH jedoch im Hauptsacheverfahren ein Urteil fällen wird, könnte es mehrere Jahre dauern. So lange können wir nicht warten. 

Mit diesem Bericht möchte Amnesty dazu beitragen, den anhaltenden Völkermord im Gazastreifen so schnell wie möglich zu stoppen, auch indem wir die zwingende Verpflichtung aller Staaten zur Verhinderung eines Völkermords klar benennen und ihre Umsetzung einfordern. 

Israel ist nach dem Völkerrecht verpflichtet, alle Menschen zu schützen, die seiner Rechtsprechung unterliegen oder unter seiner tatsächlichen Kontrolle stehen, auch im besetzten Gebiet, ob Palästinenser*innen oder Israelis. Maßnahmen, die im Namen der Sicherheit ergriffen werden, müssen jedoch mit dem Völkerrecht vereinbar sein und in einem angemessenen Verhältnis zur Bedrohung stehen. 

Israel hat immer wieder argumentiert, dass seine Handlungen im Gazastreifen rechtmäßig sind, weil sie das militärische Ziel haben, die Hamas zu bekämpfen. Doch militärische Ziele schließen nicht aus, dass es auch eine Absicht zum Völkermord gibt. Sehr viele der Handlungen und Unterlassungen Israels, die wir untersucht haben, lassen sich nicht durch militärische Argumente erklären, sondern nur durch das Vorliegen der Absicht, die Gruppe der Palästinenser*innen in Gaza zu zerstören. 

Beispiele hierfür sind unter anderem: die gezielte Zerstörung von landwirtschaftlichen Flächen, von lebenswichtiger Infrastruktur wie Wasser- oder Abwasserinfrastruktur, von religiösen und kulturellen Stätten oder von Wohnhäusern, nachdem die israelische Armee diese bereits unter Kontrolle gebracht hat oder die Verhinderung der Einfuhr von überlebenswichtigen Gütern wie Nahrungsmitteln oder medizinischen Gütern. 

Die Tatsache, dass die Hamas und andere bewaffnete Gruppen am 7. Oktober 2023 massive Kriegsverbrechen begangen und gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen haben, entbindet Israel nicht von seinen Verpflichtungen, die palästinensische Zivilbevölkerung zu schützen und das Völkerrecht einzuhalten. 

Die Recherchen von Amnesty International haben mehrfach die Anwesenheit von Kämpfer*innen in Lagern für Binnenvertriebene belegt.  

Mit der Wahl des Standorts brachten die Kämpfer*innen das Leben von Zivilpersonen in Vertriebenenlagern in Gefahr, und verstießen wahrscheinlich gegen die Verpflichtung, Kämpfer*innen, sofern dies möglich ist, nicht in dicht besiedelten Gebieten zu stationieren. 

Doch auch wenn sich Hamas-Kämpfer*innen in der Nähe von oder in dicht besiedelten Gebieten aufhalten, entbindet dies Israel nicht von seiner Verpflichtung nach dem humanitären Völkerrecht, alle erdenklichen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um Zivilpersonen zu schonen und wahllose oder unverhältnismäßige Angriffe zu unterlassen, was das israelische Militär nach den Recherchen von Amnesty International wiederholt nicht getan hat. 

Neben diesen Fällen hat Amnesty International jedoch ein klares Muster rechtswidriger Angriffe dokumentiert, darunter direkte Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Objekte sowie unterschiedslose Angriffe im Gazastreifen, für die es keine Begründung mit Verweis auf die Handlungen der Hamas gibt. Diese Angriffe wurden auf eine Art und Weise durchgeführt, dass sie erwartbar sehr hohe zivile Opfer- und Verletztenzahlen zur Folge hatten. Der Begriff der menschlichen Schutzschilde“ bedeutet laut der maßgeblichen Studie des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz zum humanitären Völkergewohnheitsrecht, dass militärische Ziele und Zivilpersonen oder Personen, die sich nicht im Kampf befinden, absichtlich zusammengebracht werden, um zu versuchen, den Angriff auf diese militärischen Ziele zu verhindern. 

Selbst wenn eine Partei menschliche Schutzschilde einsetzt oder Zivilist*innen auf andere Weise gefährdet, entbindet dies die gegnerische Partei nicht von der Einhaltung ihrer Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht, alle erdenklichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Zivilpersonen zu schonen und wahllose oder unverhältnismäßige Angriffe zu unterlassen. 

Im aktuellen bewaffneten Konflikt im Gazastreifen konnte Amnesty nicht belegen, ob das Verhalten der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen einem Einsatz von menschlichen Schutzschilden entspricht. Gleiches gilt für Vorwürfe gegenüber Israel, Zivilpersonen als menschliche Schutzschilde einzusetzen.  

Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord sind sehr schwerwiegende Tatbestände im internationalen Recht. Die Feststellung, ob ein solcher Tatbestand vorliegt, darf deshalb nicht leichtfertig, sondern nur nach einer sehr sorgfältigen Prüfung erfolgen. 

Eine solche gründliche und zuverlässige Dokumentation und Analyse von Menschenrechtsverletzungen braucht Zeit, insbesondere im Kontext eines bewaffneten Konflikts mit erschwerten Recherche- und Überprüfungsmöglichkeiten und einem sehr stark eingeschränkten Zugang zu Informationen vor Ort. 

Qualität und Gründlichkeit sind Grundprinzipien unserer Arbeit und unserer Recherchen von Menschenrechtsverletzungen. Dabei ist die Dokumentation und Verifizierung von Menschenrechtsverletzungen für uns ein entscheidender erster Schritt, bevor eine rechtliche Analyse erfolgen kann oder Schlussfolgerungen gezogen werden können. Mit der nun vorliegenden gründlichen Analyse können wir einen substanziellen und fundierten Beitrag leisten und die diejenigen unterstützen, die bereits vor dem Risiko eines Völkermords gewarnt haben. Das Erlangen von Gerechtigkeit ist ein langfristiger Prozess. Amnesty hofft, durch eine detaillierte Dokumentation Beweise liefern zu können, die einen maßgeblichen Einfluss auf laufende und künftige Verfahren der internationalen und nationalen Gerichtsbarkeit haben.