Die ehemalige Anwältin Zhang Zhan ist eine Bürgerjournalistin und äußert sich zu politischen und menschenrechtlichen Belangen in China. Im Februar 2020 reiste sie nach Wuhan, damals das Zentrum des Covid-19-Ausbruchs in China. Sie berichtete auf Online-Plattformen wie WeChat, Twitter und YouTube über die Inhaftierung unabhängiger Journalist*innen und die Schikane der Familienangehörigen der Betroffenen.
Am 18. Dezember 2020 wurde der Rechtsbeistand von Zhang Zhan darüber informiert, dass das Verfahren gegen seine Mandantin am 28. Dezember vor dem Volksgericht des Bezirks Pudong in Shanghai stattfinden werde. Zhang Zhan erschien im Rollstuhl im Gerichtssaal. Sie wurde ab Beginn ihres Hungerstreiks im Juni 2020 von den Behörden zwangsernährt, weshalb Sorge um ihre Gesundheit besteht.
Vor Gericht wurde die Bürgerjournalistin beschuldigt, über die Sozialen Medien große Mengen an Falschinformationen verbreitet zu haben. Laut Angaben ihres Rechtsbeistands legte die Staatsanwaltschaft jedoch keine konkreten Beispiele für diese Anschuldigungen vor.
Hungerstreik und Folter
Zhang Zhan trat im Juni 2020 in den Hungerstreik, um gegen ihre Inhaftierung zu protestieren. Obwohl sie die Absicht hatte, den Hungerstreik fortzusetzen, sollen Gefängnisbeamt*innen ihr gegen ihren Willen über einen Schlauch Nahrung verabreicht haben. An der Zwangsernährung sollen auch ihre Mithäftlinge beteiligt gewesen sein. Ihr Rechtsbeistand berichtete, dass sie körperlich sehr schwach sei und an Magenschmerzen und Schwindel leide und kaum gehen könne. Zhang Zhan musste Berichten zufolge als Strafe für ihren Hungerstreik mehr als drei Monate lang Tag und Nacht Hand- und Fußfesseln tragen. Infolgedessen begann sie am 28. Dezember 2020 wieder Nahrung zu sich zu nehmen.
Im April 2021 erhielt Zhang Zhans Familie die Information, dass sie in das Frauengefängnis in Shanghai verlegt worden sei. Zhang Zhans Gesundheitszustand verschlechterte sich drastisch, so dass sie am 31. Juli 2021 wegen Mangelernährung in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Nach Angaben der Behörden wog sie zu diesem Zeitpunkt weniger als 40 kg und litt an Schwellungen an den Beinen und Füssen.
Am 15. November 2021 reichten ihre Angehörigen einen Antrag auf Freilassung aus medizinischen Gründen ein, doch die Antwort des Frauengefängnisses von Shanghai steht noch aus.
Zhang Zhan darf nicht erneut gefoltert und misshandelt werden, wie sie es im Gefängnis des Neuen Bezirks Pudong erlebt hat. Ihr muss unbedingt regelmäßiger Zugang zu ihrer Familie und Rechtsbeiständen ihrer Wahl gewährt werden. Als gewaltlose politische Gefangene, die nur deshalb inhaftiert wurde, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung friedlich wahrgenommen hat, hätte Zhang Zhan nicht einen einzigen Tag im Gefängnis verbringen dürfen.
Situation von Bürgerjournalist*innen
Bürgerjournalist*innen waren die erste, wenn nicht einzige Quelle für unzensierte Informationen aus erster Hand zum Covid-19-Ausbruch in China. Es gibt nicht viele Bürgerjournalist*innen, da sie keine offizielle Akkreditierung erhalten können, diese aber benötigt wird, um berichten zu dürfen. Bürgerjournalist*innen sind in China ständigen Schikanen und Repressionen ausgesetzt, weil sie Nachrichten und Informationen verbreiten, die von der Regierung zensiert worden sind. Es liegen zahlreiche Berichte darüber vor, dass unabhängige Journalist*innen und Aktivist*innen von den Behörden drangsaliert wurden, weil sie in den Sozialen Medien Informationen über Covid-19 gepostet hatten. Hierzu zählt auch der Rechtsanwalt und Bürgerjournalist Chen Qiushi, der über behördliche Schikane berichtete, nachdem er Aufnahmen aus Krankenhäusern in Wuhan ins Internet gestellt hatte. Ebenso Fang Bin aus Wuhan, der kurzzeitig von den Behörden festgehalten wurde, nachdem er ein Video geteilt hatte, in dem Personen zu sehen sind, die mutmaßlich an Covid-19 gestorben sind.
Seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie in China sind zahlreiche Artikel über das Coronavirus zensiert worden, darunter auch Beiträge, die in Mainstream-Medien wie z. B. einem Ableger der Zeitung Beijing Youth Daily (北京青年报) und dem Magazin Caijing (财经) veröffentlicht wurden. Bestimmte Social-Media-Beiträge, politisch sensible Hashtags sowie Forderungen nach Meinungsfreiheit werden routinemäßig gelöscht bzw. zensiert.
Die Straftat "Streit angefangen und Ärger provoziert zu haben" (寻衅滋事罪) unter Paragraf 293 des chinesischen Strafrechts ist ein weit gefasster und vage formulierter Straftatbestand, der häufig eingesetzt wird, um gegen Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen vorzugehen. Diese Straftat fand ursprünglich nur Anwendung bei Störungen der öffentlichen Ordnung auf Plätzen, seit 2013 fallen darunter aber auch digitale Räume. Bei einem Schuldspruch drohen den Verurteilten bis zu fünf Jahre Haft.