Iran: 24 Jahre Gefängnis für Saba (23)
Update 9. Februar 2023
Saba Kordafshari wurde freigelassen! Wir melden uns in Kürze mit mehr Informationen.
Vielen Dank allen, die sich für Sabas Freiheit eingesetzt haben!
Die iranische Frauenrechtlerin Saba Kordafshari ist wegen ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit zu 24 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Unter anderem hat sich die 23-Jährige für die Abschaffung der diskriminierenden Verschleierungsgesetze stark gemacht und öffentlich über Menschenrechtsverletzungen gesprochen.
Saba Kordafshari wurde am 27. August 2019 vor der Abteilung 26 des Teheraner Revolutionsgerichts zu 24 Jahren Gefängnis verurteilt. Die 24-jährige Freiheitsstrafe setzt sich folgendermaßen zusammen: 15 Jahre für „Anstiftung zu und Begünstigung von Verdorbenheit und Prostitution“ wegen mutmaßlicher Anstiftung zur „Entschleierung“; siebeneinhalb Jahre für „Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit“ und eineinhalb Jahre wegen „Verbreitung von Propaganda gegen das System“.
Das Verfahren gegen Saba Kordafshari entsprach nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. So durfte sie sich nach ihrer Inhaftierung am 1. Juni 2019 mehr als zwei Monate lang nicht mit ihrem Rechtsbeistand treffen und konnte sich nicht angemessen auf ihre Gerichtsverhandlung vorbereiten, da dem Rechtsbeistand erst einen Tag vor der Verhandlung Bescheid gesagt wurde und er die Gerichtsakte erst am Tag des Verfahrens einsehen durfte.
Als der Rechtsbeistand sich beschwerte, die Gerichtsakte sei unvollständig, und Einsicht in die restlichen Dokumente forderte, erklärten ihm die Behörden, das „habe [ihn] nicht zu interessieren“. Am 19. August 2019, dem Tag der Verhandlung, legte man Saba Kordafshari Handschellen und eine Augenbinde an, bevor man sie zum Gericht brachte. Sie sagte ihrer Familie später, dass im Gerichtssaal gefilmt wurde und, dass ihr Verhörbeamter sowie Angehörige der Revolutionsgarden anwesend waren. Ihren Angaben zufolge wies der Richter ihren Antrag auf eine Freilassung gegen Kaution ab.
UPDATE: Im November 2019 wurde die Haftstrafe im Berufungsverfahren auf neun Jahre reduziert.