© Privat
© Privat
Action

Nigeria: Todesstrafe für ein Lied

Der junge nigerianische Sänger Yahaya Sheriff-Aminu wurde 2020 verhaftet und zum Tode verurteilt – für ein Lied, das er geschrieben und verbreitet hatte. Angeblich enthielt das Lied „abfällige Kommentare“ gegen den Propheten Mohammed, der Schuldspruch lautete „Blasphemie“. Amnesty International hat Yahaya im Gefängnis besucht: Sein Gesundheitszustand ist besorgniserregend. Er muss sofort freigelassen werden!

Im Februar 2020, mit 21 Jahren, komponierte Yahaya Sheriff-Aminu ein Lied, das laut späteren Vorwürfen der Behörden „abfällige Kommentare“ gegen den Propheten Mohammed enthielt. Im März wurde er festgenommen. Seine Familie musste aus ihrem Zuhause in Nordnigeria flüchten, als eine wütende Menge Jugendlicher gegen das Lied protestierte und das Haus der Familie in Brand steckte.

Am 10. August 2020 wurde Yahaya Sheriff-Aminu vor einem Oberen Scharia-Gericht in Kano angeklagt und der „Blasphemie“ schuldig gesprochen. Im Januar 2021 hob ein Gericht die Verurteilung auf und ordnete eine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Unregelmäßigkeiten im ursprünglichen Prozess an. Doch Yahaya Sheriff-Aminu wartet noch immer auf einen Termin für eine Anhörung vor Gericht.

Fünf Jahre seines jungen Lebens hat Yahaya Sheriff-Aminu bereits im Gefängnis verloren, für ein Lied, mit dem er lediglich seine Meinung äußerte. Blasphemiegesetze sind ein Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Ein Lied ist kein Verbrechen. Friedlich eine Meinung zu äußern ist kein Verbrechen. Erheben wir jetzt gemeinsam unsere Stimmen für Yahaya: Er muss sofort bedingungslos freigelassen werden!

Unterschreibe jetzt die Petition und fordere Yahayas sofortige Freilassung!

Petition unterschreiben

Am 10. August 2020 verurteilte ein oberes Scharia-Gericht im Bundesstaat Kano den damals 21-jährigen Yahaya Sheriff-Aminu wegen „Blasphemie“ zum Tode durch den Strang, weil er ein Lied über WhatsApp verbreitet hatte, das als blasphemisch gegen den Propheten Mohammed angesehen wurde. Im Januar 2021 hob ein Gericht im Bundesstaat Kano seine Verurteilung auf und ordnete eine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Unregelmäßigkeiten im ursprünglichen Prozess an.

Die Anwält*innen von Yahaya Sheriff-Aminu legten gegen die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens Rechtsmittel ein und wiesen darauf hin, dass er nach wie vor mit dem Blasphemiegesetz des Staates Kano konfrontiert sein würde. Sie forderten das zuständige Berufungsgericht in Kano auf, den Fall abzuweisen und das Blasphemiegesetz für verfassungswidrig zu erklären. Doch im August 2022 bestätigte das Berufungsgericht in Kano die Anordnung des Obersten Gerichtshofs zur Wiederaufnahme des Verfahrens und die Verfassungsmäßigkeit des Blasphemiegesetzes.

Im November 2022 legten die Anwält*innen von Yahaya Sheriff-Aminu beim Obersten Gerichtshof von Nigeria Berufung ein und stellten die Verfassungsmäßigkeit der Blasphemiegesetze des Staates Kano auch hier in Frage. Über zwei Jahre später gibt es immer noch keinen Termin für die Anhörung. Yahaya Sheriff-Aminu ist weiterhin inhaftiert und wartet auf das Berufungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof.

Im März 2024 besuchte Amnesty International Yahaya Sheriff-Aminu in der Haft und stellte fest, dass sein Gesundheitszustand schlecht ist. Er leidet an schwerem Asthma und benötigt regelmäßig einen Inhalator und entsprechende Medikamente. Außerdem wurde er nicht mit ausreichender Nahrung und angemessener Kleidung versorgt. Im November 2024 besuchte Amnesty International Yahaya Sheriff-Aminu erneut. Dank der Medikamente, die ihm seine Familie gebracht hatte, hatte er sich zwar etwas erholt, doch der regelmäßige Zugang zu seinen Medikamenten ist nach wie vor nicht angemessen gewährleistet.

Die Haftbedingungen in Nigeria sind hart. Die Verpflegung, die medizinische Versorgung und andere Bedingungen entsprechen nicht den Mindestanforderungen, die in den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen, den Nelson-Mandela-Regeln, und anderen internationalen Standards festgelegt sind.

Blasphemiegesetze

Die Blasphemiegesetze und ihre Umsetzung verstoßen gegen die Verpflichtung Nigerias, das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte zu achten und zu schützen. Nach Artikel 19 Absatz 1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte haben alle das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit. Artikel 19, Absatz 2 besagt, dass jede Person das Recht auf freie Meinungsäußerung hat, einschließlich des Rechts, Informationen und Ideen aller Art über alle Medien zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Nach Artikel 19 Absatz 3 können bestimmte Beschränkungen der Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung (nicht aber des Rechts auf Meinungsfreiheit) auferlegt werden, jedoch nur, wenn diese Beschränkungen strengen Anforderungen genügen, d. h. wenn sie gesetzlich vorgesehen und für einen der nach dem Völkerrecht zulässigen spezifischen legitimen Zwecke nachweislich erforderlich und verhältnismäßig sind.

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 34 über die Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung ausdrücklich festgestellt, dass Verbote von Äußerungen der Missachtung einer Religion oder eines anderen Glaubenssystems, einschließlich Blasphemiegesetze, mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unvereinbar sind, außer unter den in Artikel 20 Absatz 2 vorgesehenen besonderen Umständen. Artikel 20 Absatz 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte besagt: „Jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, wird durch Gesetz verboten.“ (Paragraf 48).

Blasphemiegesetze sind ein Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Darüber hinaus verstößt die Verhängung der Todesstrafe für „Blasphemie“ gegen die Verpflichtungen Nigerias aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der die Anwendung dieser Strafe auf die „schwersten Verbrechen“ beschränkt, was sich gemäß dem UN-Menschenrechtsausschuss auf eine vorsätzliche Tötung bezieht.

Internationale Kritik am Todesurteil und Verfahren

Das vom Obersten Scharia-Gericht im nigerianischen Bundesstaat Kano gegen Yahaya Sheriff-Aminu verhängte Todesurteil wurde sowohl im Inland als auch international heftig kritisiert - auch vom Europäischen Parlament, das auf seiner Sitzung am 20. April 2023 die nigerianischen Behörden aufforderte, Yahaya Sheriff-Aminu freizulassen. Auch UN-Expert*innen forderten am 16. Mai 2024 die Freilassung von Yahaya Sheriff-Aminu. Darüber hinaus gab es ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Fairness des Verfahrens gegen Yahaya Sheriff-Aminu und der Formulierung der gegen ihn erhobenen Anklage. Vor und während des Prozesses wurde ihm kein Rechtsbeistand gewährt. Nachdem Menschenrechtsanwält*innen und -aktivist*innen Druck auf das Gericht ausgeübt hatten, sein Recht auf einen Rechtsbeistand zu respektieren, wurde ihm schließlich Zugang zu einem Rechtsbeistand gewährt, um eine Berufung vorzubereiten. Im Bundesstaat Kano ist „Blasphemie“ nach der Scharia ein Straftatbestand, auf den die Todesstrafe steht.

Todesstrafe in Nigeria

Die Todesstrafe ist in Nigeria nach wie vor eine rechtmäßige Strafe und wird weiterhin im ganzen Land verhängt. Im Jahr 2023 wurden mehr als 246 neue Todesurteile verzeichnet. Insgesamt waren Ende des Jahres mehr als 3.413 Menschen zum Tode verurteilt. In Nigeria betonten sowohl die Nationale Studiengruppe zur Todesstrafe (2004) als auch die Präsidialkommission für die Justizverwaltung (2007), dass im nigerianischen Strafrechtssystem ein faires Verfahren nicht garantiert ist, und forderten ein Moratorium für die Todesstrafe.

Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker (Afrikanische Kommission) hat wiederholt Resolutionen zur Todesstrafe verabschiedet und die Vertragsstaaten der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker - wie Nigeria - aufgefordert, ein Moratorium für die Vollstreckung von Todesurteilen mit dem Ziel der Abschaffung der Todesstrafe zu erlassen und das zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu ratifizieren, das auf die Abschaffung der Todesstrafe abzielt, zuletzt im November 2024.

MUSTERBRIEF

APPELLE AN

Kano State Attorney General & Commissioner for Justice
Haruna Isa Dederi
Kano State Ministry of Justice
Audu Baka Secretariat Kano
15, Club Road, P.M.B. 3352
Kano State
NIGERIA
E-Mail: info@justice.kn.gov.ng

KOPIEN AN

Botschaft der Bundesrepublik Nigeria
Herr Dogon Daji Haliru BELLO
Rennweg 25, Postfach 183
1030 Wien
Fax: (+43 / 1) 714 14 02
E-Mail: info@nigeriaembassyvienna.com

ANMERKUNGEN

Unsere Forderungen:

  • Ich fordere Sie auf, die Anklage gegen Yahaya Sheriff-Aminu fallen zu lassen, um seine sofortige und bedingungslose Freilassung zu gewährleisten und auf die baldige Festsetzung eines Termins für die Berufungsverhandlung hinzuwirken.
  • In der Zwischenzeit müssen seine Haftbedingungen den internationalen Standards gemäß den Mandela-Regeln entsprechen, und er muss sofortigen Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung sowie zu angemessener Nahrung und Kleidung erhalten.

INHALT

Englischer Textvorschlag:

Dear Attorney General,     

I am writing in grave concern for the life of 25-year-old singer Yahaya Sheriff-Aminu. On 10 August 2020, an Upper Sharia Court in Kano state convicted and sentenced to death Yahaya Sheriff-Aminu (who was then 21 years old) of “blasphemy” for circulating a song on WhatsApp that was considered blasphemous against Prophet Muhammad. In January 2021, a High Court in Kano State overturned Yahaya Sheriff-Aminu’s conviction and ordered his case to be retried due to irregularities in the original trial.

Yahaya Sheriff-Aminu’s lawyers appealed the decision for a retrial, indicating that he will still face the same blasphemy law of Kano State and asked the Kano Division Appeal Court to dismiss the case entirely and declare the blasphemy law unconstitutional. In August 2022, Kano Division Appeal Court affirmed the High Court’s order for a retrial and upheld the blasphemy law as constitutional. In November 2022, Yahaya Sharif-Aminu’s lawyers filed an appeal with the Supreme Court of Nigeria, challenging the constitutionality of the blasphemy laws of Kano State. Two years on, the date for the hearing has yet to be fixed. In the meantime, Yahaya Sheriff-Aminu remains held in detention, pending his appeal before the Supreme Court.

In March 2024, Amnesty International visited Yahaya Sheriff-Aminu in detention and found him in poor health as he has severe asthma and periodically needs an inhaler and related medications. Additionally, he was not provided with food and adequate clothing - things he was still not being given access to until that point. In November 2024, Amnesty International visited Yahaya Sharif-Aminu again and, although he is recuperating due to medications supplied to him by his family, when possible, he still requires regular access to his medications which is not currently being adequately provided for.

Blasphemy laws are a violation of the right to freedom of expression. Additionally, the use of the death penalty for “blasphemy” violates Nigeria’s obligations under the International Covenant on Civil and Political Rights which restricts the use of this punishment to the “most serious crimes”, which the UN Human Rights Committee has clarified as referring to intentional killing.

I urge you to drop the charges against Yahaya Aminu Sheriff to ensure his immediate and unconditional release and work towards securing the timely setting of a date for appeal hearing. In the meantime, he must be held in detention conditions that conform to international standards (as per the Mandela Rules) and be granted immediate access to adequate health care, as well as adequate food and clothing.

Yours sincerely

Deutscher Textvorschlag:

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,

es besteht große Sorge um das Leben des inzwischen 25-jährigen Sängers Yahaya Sheriff-Aminu. Am 10. August 2020 verurteilte ein oberes Scharia-Gericht im Bundesstaat Kano den damals 21-Jährigen wegen "Blasphemie" zum Tode durch den Strang, weil er ein Lied über WhatsApp verbreitet hatte, das als blasphemisch gegen den Propheten Muhammad angesehen wurde. Im Januar 2021 hob ein Gericht im Bundesstaat Kano die Verurteilung von Yahaya Sheriff-Aminu auf und ordnete eine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Unregelmäßigkeiten im ursprünglichen Prozess an. Momentan wartet Yahaya Sheriff-Aminu in Haft auf eine Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof von Nigeria. Amnesty International konnte den Sänger im Gefängnis besuchen: Sein Gesundheitszustand ist besorgniserregend.

Ich fordere Sie auf, die Anklage gegen Yahaya Sheriff-Aminu fallen zu lassen, um seine sofortige und bedingungslose Freilassung zu gewährleisten und auf die baldige Festsetzung eines Termins für die Berufungsverhandlung hinzuwirken. 

In der Zwischenzeit müssen seine Haftbedingungen den internationalen Standards gemäß den Mandela-Regeln entsprechen, und er muss sofortigen Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung sowie zu angemessener Nahrung und Kleidung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

MUSTERBRIEF

APPELLE AN

Kano State Attorney General & Commissioner for Justice
Haruna Isa Dederi
Kano State Ministry of Justice
Audu Baka Secretariat Kano
15, Club Road, P.M.B. 3352
Kano State
NIGERIA
E-Mail: info@justice.kn.gov.ng

KOPIEN AN

Botschaft der Bundesrepublik Nigeria
Herr Dogon Daji Haliru BELLO
Rennweg 25, Postfach 183
1030 Wien
Fax: (+43 / 1) 714 14 02
E-Mail: info@nigeriaembassyvienna.com

ANMERKUNGEN

Unsere Forderungen:

  • Ich fordere Sie auf, die Anklage gegen Yahaya Sheriff-Aminu fallen zu lassen, um seine sofortige und bedingungslose Freilassung zu gewährleisten und auf die baldige Festsetzung eines Termins für die Berufungsverhandlung hinzuwirken.
  • In der Zwischenzeit müssen seine Haftbedingungen den internationalen Standards gemäß den Mandela-Regeln entsprechen, und er muss sofortigen Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung sowie zu angemessener Nahrung und Kleidung erhalten.

INHALT

Englischer Textvorschlag:

Dear Attorney General,     

I am writing in grave concern for the life of 25-year-old singer Yahaya Sheriff-Aminu. On 10 August 2020, an Upper Sharia Court in Kano state convicted and sentenced to death Yahaya Sheriff-Aminu (who was then 21 years old) of “blasphemy” for circulating a song on WhatsApp that was considered blasphemous against Prophet Muhammad. In January 2021, a High Court in Kano State overturned Yahaya Sheriff-Aminu’s conviction and ordered his case to be retried due to irregularities in the original trial.

Yahaya Sheriff-Aminu’s lawyers appealed the decision for a retrial, indicating that he will still face the same blasphemy law of Kano State and asked the Kano Division Appeal Court to dismiss the case entirely and declare the blasphemy law unconstitutional. In August 2022, Kano Division Appeal Court affirmed the High Court’s order for a retrial and upheld the blasphemy law as constitutional. In November 2022, Yahaya Sharif-Aminu’s lawyers filed an appeal with the Supreme Court of Nigeria, challenging the constitutionality of the blasphemy laws of Kano State. Two years on, the date for the hearing has yet to be fixed. In the meantime, Yahaya Sheriff-Aminu remains held in detention, pending his appeal before the Supreme Court.

In March 2024, Amnesty International visited Yahaya Sheriff-Aminu in detention and found him in poor health as he has severe asthma and periodically needs an inhaler and related medications. Additionally, he was not provided with food and adequate clothing - things he was still not being given access to until that point. In November 2024, Amnesty International visited Yahaya Sharif-Aminu again and, although he is recuperating due to medications supplied to him by his family, when possible, he still requires regular access to his medications which is not currently being adequately provided for.

Blasphemy laws are a violation of the right to freedom of expression. Additionally, the use of the death penalty for “blasphemy” violates Nigeria’s obligations under the International Covenant on Civil and Political Rights which restricts the use of this punishment to the “most serious crimes”, which the UN Human Rights Committee has clarified as referring to intentional killing.

I urge you to drop the charges against Yahaya Aminu Sheriff to ensure his immediate and unconditional release and work towards securing the timely setting of a date for appeal hearing. In the meantime, he must be held in detention conditions that conform to international standards (as per the Mandela Rules) and be granted immediate access to adequate health care, as well as adequate food and clothing.

Yours sincerely

Deutscher Textvorschlag:

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,

es besteht große Sorge um das Leben des inzwischen 25-jährigen Sängers Yahaya Sheriff-Aminu. Am 10. August 2020 verurteilte ein oberes Scharia-Gericht im Bundesstaat Kano den damals 21-Jährigen wegen "Blasphemie" zum Tode durch den Strang, weil er ein Lied über WhatsApp verbreitet hatte, das als blasphemisch gegen den Propheten Muhammad angesehen wurde. Im Januar 2021 hob ein Gericht im Bundesstaat Kano die Verurteilung von Yahaya Sheriff-Aminu auf und ordnete eine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Unregelmäßigkeiten im ursprünglichen Prozess an. Momentan wartet Yahaya Sheriff-Aminu in Haft auf eine Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof von Nigeria. Amnesty International konnte den Sänger im Gefängnis besuchen: Sein Gesundheitszustand ist besorgniserregend.

Ich fordere Sie auf, die Anklage gegen Yahaya Sheriff-Aminu fallen zu lassen, um seine sofortige und bedingungslose Freilassung zu gewährleisten und auf die baldige Festsetzung eines Termins für die Berufungsverhandlung hinzuwirken. 

In der Zwischenzeit müssen seine Haftbedingungen den internationalen Standards gemäß den Mandela-Regeln entsprechen, und er muss sofortigen Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung sowie zu angemessener Nahrung und Kleidung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Lasst Yahaya Sheriff-Aminu frei!

Anrede

Genozid in Gaza: Gegen das Schweigen und für die Opfer

Jetzt spenden!