Der Menschenrechtsverteidiger Dr. Nasser bin Ghaith wird im al-Razeen-Hochsicherheitsgefängnis inmitten der Wüste von Abu Dhabi festgehalten. Seit dem 7. Oktober 2018 ist er immer wieder in den Hungerstreik getreten um gegen die schlechte Behandlung der Gefangenen durch die Gefängnisbehörden zu protestieren. In den letzten 70 Tagen hat er nur ein paar Mal geringe Mengen an Essen zu sich genommen. Sein Gesundheitszustand hat sich stark verschlechtert. Einer zuverlässigen Quelle nach kann er inzwischen kaum noch etwas sehen und ist zu schwach, um ohne Unterstützung aufzustehen oder zu gehen.
Dr. Nasser bin Ghaith wurde am 29. März 2017 vom Bundesberufungsgericht in Abu Dhabi, der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er wurde unter anderem wegen „Verbreitung von falschen Informationen“ über Führungskräfte der VAE und deren Politik verurteilt, basierend auf Kommentaren auf Twitter, wo er erklärt hatte, im Fall „VAE 5“ kein faires Verfahren erhalten zu haben. In diesem Verfahren stand er 2011 zusammen mit vier weiteren Staatsangehörigen der VAE vor Gericht.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Dr. Nasser bin Ghaith und vier weitere Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate (die sogenannten „VAE 5“) wurden 2011 in einem unfairen Gerichtsverfahren wegen Äußerungen in einem Online-Diskussionsforum angeklagt, wo sie wirtschaftliche, politische und soziale Reformen forderten. Zu den Angeklagten gehörte auch der Menschenrechtsverteidiger Ahmed Mansoor. Die Männer wurden am 27. November 2011 wegen der „öffentlichen Beleidigung“ des Präsidenten, des Vizepräsidenten sowie des Kronprinzen der VAE schuldig gesprochen. Dr. Nasser bin Ghaith erhielt zwei Jahre Haft. Einen Tag nach Urteilsverkündung begnadigte der Präsident die fünf Männer.
Dr. Nasser bin Ghaith wurde am 18. August 2015 Opfer des Verschwindenlassens, nachdem die Staatssicherheit der VAE ihn an seinem Arbeitsplatz festgenommen hatte. Danach sah man ihn erstmalig wieder am 4. April 2016, als er zur ersten Anhörung vor die Staatssicherheitskammer des Obersten Bundesgerichtshofs gebracht wurde. Er wurde unter anderem wegen „Verbreitung von falschen Informationen“ über Führungskräfte der VAE und deren Politik angeklagt, basierend auf Kommentaren auf Twitter, wo er erklärt hatte, im Fall „VAE 5“ kein faires Verfahren erhalten zu haben. Dr. Nasser bin Ghaith wurde auch wegen „Kommunikation und Kooperation mit Mitgliedern der verbotenen Organisation al-Islah“, in Zusammenhang mit Treffen, die er mit vermeintlichen Anhänger*innen der Organisation hatte, verurteilt.