Polizeigewalt: Wir fordern unabhängige Aufklärung!
Danke für euren Einsatz gegen Polizeigewalt!
Diese Petition ist abgeschlossen. Rund 10.000 Menschen in Österreich haben sich unserer Forderung angeschlossen und die Petition für eine unabhängige Ermittlungsstelle unterzeichnet. Wir haben die Petition und eure Unterschriften an das Bundeskanzleramt übergeben.
Vielen Dank an alle, die sich für unser Recht auf Protest eingesetzt haben!
+++ Update 6.3.23: Das Regierungsvorhaben für eine Ermittlungsstelle wurde nun präsentiert, es ist jedoch für eine unabhängige Aufklärung von Polizeigewalt unzureichend. Unsere Forderungen bleiben daher dieselben.+++
In Österreich bleibt unrechtmäßige Polizeigewalt meist folgenlos, weil sie nicht wirksam untersucht wird. Das muss sich ändern!
Fordere mit uns eine unabhängige Ermittlungsstelle, die Polizeigewalt untersucht!
Wir beobachten seit Jahren, dass unverhältnismäßige Polizeigewalt – auch bei friedlichen Protesten – in Österreich ein massives Problem darstellt. Misshandlungsvorwürfe gegen Polizist*innen führen fast nie zu einem Strafantrag, strafrechtliche Ermittlungen werden meist eingestellt. Betroffene, die Anzeige erstatten, sind im schlimmsten Fall mit einer Gegenanzeige wegen Verleumdung konfrontiert. Die Ursache für diese Missstände liegt auf der Hand: Polizist*innen ermitteln in diesen Verfahren gegen ihre eigenen Kolleg*innen. Interessenskonflikte und fehlende Unparteilichkeit führen zu einem Klima der Straflosigkeit innerhalb der Polizei.
Polizeigewalt kann nachweislich verhindert werden, wenn sie wirksam untersucht und verfolgt wird. Für eine wirksame Stelle fordern wir:
1. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Stelle und der Ermittler*innen: Die Stelle darf in keiner hierarchischen oder institutionellen Verbindung zur Polizei stehen und muss unbedingt außerhalb der Weisungsbefugnis des Innenministeriums stehen.
2. Die Stelle muss für professionelle Ermittlungen angemessen ausgestattet sein und unterschiedliche Expertise einbeziehen.
3. Untersuchungen müssen unverzüglich und rasch nach einem Vorfall durchgeführt werden.
4. Ermittler*innen müssen über umfassende Ermittlungsbefugnisse verfügen.
5. Betroffene müssen in die Ermittlungen einbezogen werden und die Stelle muss durch offene und transparente Verfahrensabläufe kontrolliert werden.
Die Bundesregierung kennt das Problem: Bereits im Jänner 2020 hat sie im Regierungsprogramm angekündigt, eine eigene Behörde einzurichten, die Misshandlungsvorwürfe gegen Polizist*innen konsequent und unabhängig untersuchen soll. Die Umsetzung lässt bis heute auf sich warten.
Fordere mit uns von Bundeskanzler Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler, die Umsetzung nicht länger aufzuschieben und die wirksame Aufklärung von unrechtmäßiger Polizeigewalt zu ermöglichen!