© Good Studio/Kollage Amnesty International
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Amnesty-Stellungnahme zum „Hass im Netz“-Gesetzespaket

15. Oktober 2020

Heute endet das Begutachtungsverfahren für das „Hass im Netz“-Gesetzespaket. Amnesty International Österreich hat sich mit einer Stellungnahme in das Verfahren eingebracht: Aus menschenrechtlicher Sicht ist positiv, dass damit längst überfällige Schritte gegen „Hass im Netz“ gesetzt werden. Gleichzeitig darf die Absicht, gegen „Hass im Netz“ vorzugehen, nicht auf Kosten der Meinungsäußerungsfreiheit gehen.

Kritik üben wir unter anderem an der geplanten Löschpflicht innerhalb von 24 Stunden aufgrund der für „einen juristischen Laien ohne weitere Nachforschungen offenkundigen Rechtswidrigkeit eines Inhalts“: Diese birgt die Gefahr, dass Plattform-Betreiber*innen auch Inhalte löschen, die von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sind („Overblocking“) und dadurch das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit unverhältnismäßig einschränkt wird. Das Gesetz sieht zwar ein Überprüfungsverfahren sowie Beschwerdeverfahren vor, um ein „Overblocking“ zu verhindern. Die Gefahr des Overblockings kann dadurch jedoch nicht vollständig gebannt werden.

Kritisch sehen wir auch den vorgesehenen Beschwerdemechanismus bei der Rundfunk- und Telekom-Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH). Er ist unzureichend, da er nur auf allgemeine Verbesserungen des Melde- und Überprüfungsverfahrens abzielt, aber im Einzelfall keinen wirksamen Rechtsschutz gegen unverhältnismäßige Einschränkungen des Rechts auf Meinungsäußerungsfreiheit bietet – dadurch können menschenrechtlichen Prüfmaßstäbe nicht garantiert werden. Diese besagen, dass jeder Eingriff in das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit klar gesetzlich geregelt sein, ein legitimes Ziel verfolgen, notwendig und verhältnismäßig sein muss.

In unserer Stellungnahme merken wir positiv an, dass durch Berichtspflichten Online-Plattformen transparenter werden müssen und dass sie einen Zustellungsbevollmächtigten bestellen müssen.

Über das Gesetzespaket

Das Gesetzespaket „Hass im Netz“ besteht aus drei Teilen: Das „Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz“, das zivilrechtliche und zivilprozessuale Maßnahmen enthält, einem Bundesgesetz, mit dem straf- und medienrechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von „Hass im Netz“ getroffen werden und dem „Kommunikationsplattformen-Gesetz“ (KoPI), das eine Plattformverantwortlichkeit festlegt.

In unserer Stellungnahme beziehen wir uns ausschließlich auf das KoPI-Gesetz aus menschenrechtlicher Perspektive.

Unsere Forderungen zum Thema "Hass im Netz"

Amnesty International Österreich fordert Maßnahmen zur Förderung eines respektvollen Miteinanders – unabhängig von Verboten und neuen Regulierungen für Plattformbetreiber*innen, dazu zählen:

  • Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung von Beratungsstellen und Projekten gegen Hass im Netz und für Zivilcourage

  • Finanzielle Ressourcen für analoge Arbeit zur Prävention von Hass im Netz (z. B. Sensibilisierung, Informationsarbeit über relevante gesetzliche Bestimmungen sowie für digitale Präventionsarbeit, sowohl in der Schule als auch in außerschulischer Bildungsarbeit (wie der Erwachsenenbildung)

  • Psychosoziale Betreuung für Betroffene von „Shitstorms“, Cybermobbing, Cyberstalking und anderen Formen von Online-Belästigung

  • Einbeziehung des Themas „Hass im Netz“ in die Ausbildung der Richter*innenschaft, von Staatsanwält*innen und der Polizei