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Jede Spende bis zum 31. Dezember wird verdoppelt. So entfaltet dein Beitrag doppelte Wirkung und schützt weltweit die Rechte von Menschen in Gefahr.
Im Kampf gegen den Coronavirus hat der Schutz von Gesundheit und Menschenleben Priorität. Regierungen sind dazu verpflichtet, unsere Gesundheit und unser Leben aktiv zu schützen.
Auf der Suche nach effizienten politischen Maßnahmen werden derzeit verschiedene Menschenrechte gegeneinander abgewogen. Das ist eine heikle Angelegenheit – jeder Eingriff in unsere Grundrechte muss gerechtfertigt sein.
Dieser Text wurde im Oktober 2020 in Hinblick auf die Entwicklungen in Österreich aktualisiert.
Jede*r Einzelne hat eine wichtige Kontrollfunktion, um sicherzustellen, dass die aktuellen Eingriffe in unsere Rechte so gering wie nötig sind. Dafür braucht es jetzt verstärkt eine informierte Öffentlichkeit und menschenrechtliches Grundwissen in der Bevölkerung.
Außerdem gestalten viele Menschen den Umgang mit der Krisensituation im lokalen Kontext mit. Sei es in der lokalen Politik, als Teil der Zivilgesellschaft oder als Mitarbeiter*innen von Unternehmen und Institutionen. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, dass auch grundlegende Informationen über unsere Rechte zu Verfügung stehen.
Damit wir uns für unsere Rechte einsetzen können, müssen wir sie kennen!
Das Kursprogramm der Amnesty Academy bietet auch Online-Kurse an, die auch in Zeiten der Corona-Pandemie Wissen über Menschenrechte vermitteln.
Wir sind derzeit mit beispiellosen Eingriffen in unsere Menschenrechte konfrontiert. Umso wichtiger ist es, dass wir darüber reden und Eingriffe kritisch hinterfragen. Tragen wir alle zur Diskussion auf Augenhöhe bei, halten wir Kritik aus und respektieren wir andere Meinungen!
Die Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit ist in einer Zeit, in der wir laufend die Auswirkungen einer lebensgefährlichen Pandemie und weitreichende Eingriffe in unsere Menschenrechte abwägn müssen, besonders wichtig. Das bedeutet auch, dass Journalist*innen und Medienvertreter*innen umfassenden und ungehinderten Zugang zu Informationen erhalten müssen. Es dürfen auch in Zukunft keine Zutrittsbeschränkungen zu Pressekonferenzen, wie sie von der Bundesregierung zu Beginn der Pandemie geplant waren oder von der Tiroler Landesregierung auch im Frühjahr 2020 angewendet wurden, bestehen.
Das Coronavirus zeigt auf: Alle Menschen sind jetzt aufeinander angewiesen. Umso wichtiger ist es, dass wir respektvoll miteinander umgehen und zusammenhalten, nur so können wir alle diese Krise gut überwinden!
Seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie erleben wir in Österreich und vielen Ländern eine breite Welle von Solidarität. Nachbarschaftshilfen, kleine Initiativen und spontane Hilfeleistungen zeigen, dass Menschen füreinander da sind. Das Gemeinsame steht in vielen Fällen über Einzelinteressen.
Es gibt viele Menschen, die jetzt besonderen Schutz brauchen! Gleichzeitig gibt es aber auch Schutzmaßnahmen, die manche Menschen besonders hart treffen. Deshalb ist es jetzt wichtig, dass wir uns gegenseitig stärken: Zeigen wir Verständnis für jene, die sich gerade besonders schwertun, bieten wir Hilfe an – und fordern wir sie politisch ein!
Unterschiedliche Bedürfnisse und Lebensrealtiäten müssen von Anfang an in Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.
Ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen sind beispielsweise durch COVID-19 einem besonders großen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Aber auch viele andere, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, mit vielen Menschen in Kontakt sind und unser alltägliches Leben sichern, sind einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt. Derzeit sind Menschen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko nicht freigestellt, wenn sie in der kritischen Infrastruktur arbeiten – etwa im Supermarkt oder im Krankenhaus. Das widerspricht der Schutzpflicht des Staates und sicheren Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber.
Einzelne Schutzmaßnahmen treffen gleichzeitig andere Menschen besonders hart – durch den Verlust ihrer Arbeit oder massive, wirtschaftliche Einbußen.
In Österreich wurden spezielle Maßnahmen geschaffen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzufedern. Das sind entscheidende Maßnahmen, um das Recht auf soziale Sicherheit zu erfüllen. Wichtig dabei ist dass der Zugang zu den Unterstützungsleistungen nicht diskriminierend ist und etwa Asylwerber*innen, geflüchtete Menschen oder Geringverdiener*innen nicht ausgeschlossen sind.
Die COVID-19-Pandemie ist eine globale Herausforderung. Wir müssen neben rein nationalem Vorgehen verstärkt an internationalen Lösungen arbeiten. Viele Gesellschaften sind aufgrund kaum vorhandener bzw. unzureichender Gesundheitssysteme bzw. prekärer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen besonders gefährdet. Dabei sind vor allem auch internationale Institutionen wie die EU sowie internationale Unternehmen, die in diesen Ländern produzieren lassen, gefordert.
Innerhalb der Europäischen Union müssen die Regierungen der Mitgliedstaaten für alle Menschen und deren Rechte einstehen und internationale Solidarität leben. Das bedeutet auch, entschieden für die Aufhebung zu weit greifender und die Menschenrechte verletzender Maßnahmen von Regierungen einzutreten.
Wir sehen am Beispiel der ungarischen Regierung, dass die COVID-19-Krise auch für den eigenen Machtausbau ausgenützt werden kann: Am 30. März stimmte das ungarische Parlament einem Gesetz zu, das es der Regierung unter Viktor Orbán erlaubt, per Dekret, ohne nennenswerter Kontrolle, ohne klarem Enddatum oder regelmäßige Überprüfungen zu regieren. Das Notstandsgesetz wurde zwar wieder nach knapp 3 Monaten zurückgenommen, viele Verordnungen sind aber immer noch aufrecht.
Gerade jetzt, wo wir alle gefordert sind, rasch und unmittelbar zu handeln, braucht es eine gute gemeinsame Fehlerkultur. Das gilt vorallem für den Dialog mit den Regierungsverantwortlichen: Alle Menschen müssen sich über die Maßnahmen der Regierung informieren und verschiedene Meinungen einholen können
Zu Beginn der Pandemie waren viele Regelungen unklar oder widersprüchlich formuliert. Das löst Unsicherheit in der Bevölkerung aus. Das Betreten von öffentlichen Orten war beispielsweise laut einer Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – bis auf die in der Verordnung darin genannten Ausnahmen – grundsätzlich nicht erlaubt. Die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung war jedoch fraglich: Die Verordnung verbot das Betreten von öffentlichen Orten und stützte sich dabei auf das COVID-19-Maßnahmengesetz. Dieses Gesetz bezog sich aber nur auf das Betreten von bestimmten Orten und nicht auf alle öffentlichen Orte.
Alle Menschen müssen verstehen können, was erlaubt ist und was nicht. Daher müssen Regelungen klarer formuliert oder nachjustiert werden.
Derzeit werden fast täglich Eingriffe in unsere Menschenrechte vorgenommen. Dabei besteht die Gefahr, dass unsere Rechte unnötig eingeschränkt werden.
Das Recht auf Versammlungsfreiheit beispielsweise darf nur so weit eingeschränkt werden, wie dies zum Schutz der Gesundheit auch notwendig ist. Aktuell werden de facto Versammlungsverbote erteilt, die in manchen Fällen nicht notwendig sind.
Versammlungen können auch unter bestimmten Vorraussetzungen stattfinden, etwa durch Abstandgebote oder und ein verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Regierung und die Behörden müssen jeden Tag prüfen, ob die COVID-19-Maßnahmen noch notwendig sind, und sie frühzeitig aufheben, wenn dem nicht so ist. Gleichzeitig müssen Entscheidungsträger*innen in diese Prozesse rechtzeitig Expert*innen einbinden. Sobald Fehler erkannt wurden, müssen diese korrigiert werden. Keine Regierung darf die Krise nützen, um ihre Macht auszubauen oder zu missbrauchen.
Aktuell wurden in Österreich alle COVID-19-Verordnungen und Maßnahmen mit einer konkreten Ablauffrist versehen. Diese Praxis ist auch für zukünftige Verordnungen einzuhalten, die Bevölkerung muss laufend über mögliche Änderungen informiert werden. Abgesehen von einer festgelegten Ablauffrist müssen alle Maßnahmen auch während der Laufzeit überprüft und gegebenen Falls abgeändert werden. Eine lebendige Fehlerkultur aller Beteiligten stärkt die Menschenrechte von uns allen!
Auch in Krisensituationen muss jeder einzelne Mensch seine Rechte einfordern können. Alle Menschen haben einen Anspruch auf Rechtssicherheit! Die Entscheidungen über COVID-19-Maßnahmen müssen wirksamkeitsorientiert und nachvollziehbar getroffen werden. Dabei
braucht es immer eine Abwägung von Alternativen zu Eingriffen in unsere Menschenrechte. Sollte es zu Menschenrechtsverletzungen kommen, müssen diese unabhängig aufgeklärt werden und Konsequenzen für die Verantwortlichen haben.
Im Frühjahr und zu Beginn der Pandemie in Österreich waren wichtige Institutionen für den Rechtsschutz beeinträchtigt. Die Volksanwaltschaft beispielweise war aus Sicherheitsgründen nicht in der Lage, Monitoring-Besuche in Haftanstalten durchzuführen. Das war in der damaligen Situation, bei eingeschränktem Kontakt zur Außenwelt, aber besonders wichtig.
AUSWIRKUNGEN DER BEKÄMPFUNG DER COVID-19 PANDEMIE AUF MENSCHENRECHTE IN ÖSTERREICH
Die 9 Forderungen basieren auf einer umfassenden menschenrechtlichen Analyse der bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID19-Pandemie in Österreich.
Amnesty International Österreich beobachtet, dokumentiert und analysiert die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in Österreich und gibt einen Überblick über die aktuell betroffenen Menschenrechte in Österreich. Der Zwischenbericht stellt eine erste, nicht abschließende Bestandsaufnahme dar. Dafür haben wir Gesetze und Verordnungen analysiert und Berichte aus Medien und von zivilgesellschaftlichen Organisationen, sowie Beschwerden, die in den letzten Wochen an Amnesty International herangetragen wurden, berücksichtigt.