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Europäisches Parlament beschließt Verbot der Gesichtserkennung, lässt aber Migrant*innen, Geflüchtete und Asylbewerber*innen ohne Schutz

15. Juni 2023

Das Europäische Parlament hat gestern entschieden, invasive Massenüberwachungstechnologien in seinem Gesetz über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz) zu verbieten. Amnesty International begrüßt grundsätzlich die Entscheidung, missbräuchliche Massenüberwachungstechnologie zu verbieten. Es ist jedoch besorgniserregend, dass das Europäische Parlament nicht dafür gesorgt hat, die Menschenrechte zu wahren, wenn KI-Systeme Migrant*innen, Geflüchtete und Asylbewerber*innen betreffen.

 Zur Entscheidung des europäischen Parlaments erklärt Mher Hakobyan, Lobby-Berater zur Regulierung von KI bei Amnesty International: 

„Wir begrüßen die Entscheidung des Europäischen Parlaments, missbräuchliche Massenüberwachungstechnologie zu verbieten. Es ist jedoch wichtig, dass das Parlament und die EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Entwicklung, der Verkauf, der Einsatz und der Export von Gesichtserkennungs- und anderen Massenüberwachungstechnologien in der endgültigen Fassung des KI-Gesetzes während der kommenden Verhandlungen verboten werden."

 

Es gibt keine menschenrechtskonforme Möglichkeit, die biometrische Fernidentifizierung (RBI) einzusetzen. Keine technischen oder sonstigen Korrekturen können sie mit den Menschenrechten in Einklang bringen.

Mher Hakobyan, Lobby-Berater zur Regulierung von KI bei Amnesty International

„Der einzige Schutz gegen die RBI ist ein vollständiges Verbot. Wenn diese Systeme legalisiert werden, wird dies einen alarmierenden und weitreichenden Präzedenzfall schaffen, der in Zukunft zur Verbreitung von nicht menschenrechtskonformen KI-Technologien führen wird", sagt Mher Hakobyan und sagt weiter: 

„Das Verbot der missbräuchlichen Überwachung ist zwar ein begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung, doch war dies kein umfassender Sieg. Es ist besorgniserregend, dass das Europäische Parlament nicht dafür gesorgt hat, die Menschenrechte zu wahren, wenn KI-Systeme Migrant*innen, Geflüchtete und Asylbewerber*innen betreffen. Das Parlament hat es versäumt, diskriminierende Profiling- und Risikobewertungssysteme sowie Prognosesysteme zu verbieten, die Grenzbewegungen einschränken, verbieten und verhindern. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die EU-Gesetzgeber*innen die Rechte von migrierenden Menschen nicht außer Acht lassen, während die KI-Verordnung auf die Abschlussverhandlungen zusteuert.“ 

Hintergrund

Das Europäische Parlament hat bei der Abstimmung am 11. Mai im Ausschuss für Menschenrechte zur KI-Verordnung einen erheblichen Schutz der Menschenrechte erreicht.

Die Europäische Kommission legte am 21. April 2021 einen Vorschlag für eine Rechtsvorschrift über den Einsatz von künstlicher Intelligenz vor. Der Europäische Rat, der sich aus den nationalen Regierungen der EU zusammensetzt, hatte seinen Standpunkt im Dezember 2022 verabschiedet. 

Amnesty International hat als Teil eines Zusammenschlusses von Organisationen der Zivilgesellschaft unter der Leitung des European Digital Rights Network (EDRi) eine EU-Regelung für künstliche Intelligenz gefordert, die die Menschenrechte schützt und fördert. 

Technologie, Digitalisierung und Menschenrechte

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