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In Albanien sollen im August zwei Haftzentren eröffnet werden. In diesen sollen Menschen festgehalten werden, die von italienischen Schiffen auf See gerettet oder abgefangen wurden.
Am 6. November 2023 unterzeichnete die italienische Regierung ein Abkommen mit Albanien über den Bau von zwei Haftzentren in Albanien, in denen willkürlich Menschen festgehalten werden sollen, die von italienischen Staatsschiffen auf See gerettet oder abgefangen wurden.
Das Abkommen zielt darauf ab, die automatische Inhaftierung von Asylbewerber*innen und zwangsweise rückzuführenden Personen zu legalisieren, mit dem erklärten Ziel, Menschen von der Überfahrt auf See abzuhalten. Die zwei Haftzentren sollen im August 2024 eröffnet werden.
Es ist beschämend, dass die italienische Regierung trotz aller Kritik und Bedenken von Menschenrechtsorganisationen beschlossen hat, dieses Abkommen weiterzuführen. Der Plan ist nicht nur unglaublich schädlich, sondern auch rechtswidrig.
Eve Geddie, Direktorin des Büros für Europäische Institutionen von Amnesty International
Amnesty International hat bereits eine detaillierte Analyse der menschenrechtlichen Auswirkungen des Abkommens zwischen Italien und Albanien veröffentlicht.
Im Juli 2024 dokumentierte Amnesty International Verstöße gegen das Recht auf Freiheit und Würde in Haftanstalten in Italien. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass dieselben Behörden die Einhaltung von Verfahrensgarantien und den Zugang zu Rechten in Albanien gewährleisten würden.
Internationale Menschenrechtsorganisationen wie der Europarat und der UN-Hochkommissar für Menschenrechte haben das Abkommen zwischen Italien und Albanien ebenfalls kritisiert.
Eve Geddie sagte weiter: „Menschen, die in Seenot geraten sind, werden langen und unnötigen Reisen ausgesetzt. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Verpflichtung Italiens dar, die rasche Ausschiffung der Geretteten an einem „sicheren Ort“ zu gewährleisten. An Land angekommen, werden sie automatisch und willkürlich in Albanien inhaftiert, was eine lange Haftdauer zur Folge haben kann. Auch wenn die Menschen nach diesem Abkommen weiterhin unter italienischer Gerichtsbarkeit stehen, wird ihr Recht, Asyl zu beantragen und eine faire Prüfung ihres Antrags zu erhalten, wahrscheinlich stark eingeschränkt.“
Diese Zentren sind der jüngste Versuch eines EU-Landes, seine Verpflichtungen nach EU- und Völkerrecht zu umgehen, indem es die Bearbeitung von Schutzanträgen außerhalb seines Hoheitsgebietes verlagert.
Eve Geddie, Direktorin des Büros für Europäische Institutionen von Amnesty International
„Die neue EU-Führung muss Versuche, die Bearbeitung von Asylanträgen ins Ausland zu verlagern, entschieden zurückweisen. Diese Pläne haben bei früheren Versuchen katastrophale Auswirkungen auf Menschenleben und die Kosten der Asylsysteme gehabt.
„Dieses grausame Experiment ist ein Schandfleck für die italienische Regierung. Es wird sich praktisch nur auf Menschen auf der Flucht auswirken. Das Abkommen lenkt von Maßnahmen ab, die die Asylsysteme wirklich stärken, Menschen in Not unterstützen und den Gemeinden, die sie aufnehmen, zugute kommen könnten.“