Neue EU-Lieferketten-Richtlinie ist bahnbrechender Fortschritt für die Menschenrechte
24. Mai 2024Heute haben die Minister*innen der 27 EU-Mitgliedsstaaten für eine neue EU-Lieferketten-Richtlinie („Lieferkettengesetz“) gestimmt. Diese verpflichtet große Unternehmen dazu, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte und die Umwelt zu identifizieren und zu beseitigen. Die Richtlinie stellt laut Amnesty International einen der bedeutendsten Fortschritte in der internationalen Wirtschafts- und Menschenrechtsgesetzgebung der letzten Jahre dar.
Die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD), die Menschenrechtsstandards für große Unternehmen in der Europäischen Union festlegt, wird in den kommenden Tagen in Kraft treten. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, die Richtlinie in ihre nationale Gesetzgebung zu übernehmen.
„Dies ist ein entscheidender Moment für die Menschenrechte und die Rechenschaftspflicht von Unternehmen“, sagte Hannah Storey, politische Beraterin von Amnesty International für Wirtschaft und Menschenrechte.
Die EU setzt damit einen verbindlichen Standard für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln im größten Binnenmarkt der Welt. Der heutige große Erfolg sollte eine Botschaft an alle Unternehmen überall auf der Welt sein, dass sie die Menschenrechte achten müssen.
Hannah Storey, politische Beraterin von Amnesty International für Wirtschaft und Menschenrechte
Die bahnbrechende Richtlinie wird große Unternehmen, die in der EU tätig sind, dazu verpflichten, die Menschenrechts- und Umweltrisiken, die mit ihren Tätigkeiten und einem Großteil ihrer Lieferkette, auch außerhalb Europas, verbunden sind zu überprüfen und Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu beseitigen.
„Diese Gesetzgebung ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Menschen vor Missbrauch. Sie bedeutet, dass Opfer von Menschenrechtsverletzungen, die durch in der EU tätige Unternehmen oder deren Zulieferer verursacht oder mitverursacht wurden, besseren Zugang zu Rechtsmitteln vor europäischen Gerichten haben werden.“
Bei konsequenter Umsetzung wäre dies ein Schritt, um beispielsweise Kinder- oder Zwangsarbeit und die Misshandlung von Arbeitnehmer*innen zu verhindern, die an der Herstellung von Produkten für den Verkauf in der EU beteiligt sind.
Hannah Storey, politische Beraterin von Amnesty International für Wirtschaft und Menschenrechte
Vorbildwirkung und Ausweitung der Richtlinie
Die Gesetzgebung genießt breite Unterstützung bei vielen europäischen Unternehmen, die anerkennen, dass der Schutz der Menschenrechte nicht nur in ihrer Verantwortung liegt, sondern auch für die Nachhaltigkeit ihres Unternehmens von Vorteil ist. Studien haben gezeigt, dass Unternehmen, die die Menschenrechte schützen, finanziell stabiler sind als ihre Konkurrent*innen.
Die EU-Richtlinie sollte alle Länder dazu inspirieren, robuste Gesetze für Menschenrechte in Lieferketten zu erlassen. Die neuen Rechtsvorschriften müssen nun von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Hannah Storey sagte: „Wir fordern die EU-Mitgliedsstaaten auf, den Prozess der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu nutzen, um die Bereiche der Richtlinie zu verbessern, die gestärkt werden könnten. Dies betrifft z.B. die Ausweitung des Spektrums der Unternehmen, für die die Richtlinie gilt, und die Beseitigung problematischer Ausnahmen für den Finanzsektor und Unternehmen, die Waffen und Überwachungstechnologien herstellen.“
Anwendung der Richtlinie
Der Rat der EU hat heute für die Unternehmensverantwortungs-Richtlinie gestimmt. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Sie gilt für EU-ansässige Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro. Sie gilt auch für nicht EU-ansässige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro in der EU. Es gibt teilweise Ausnahmen für Finanzinstitute, Waffenhersteller und Unternehmen, die andere Produkte herstellen, die der Ausfuhrkontrolle unterliegen, wie etwa Überwachungstechnologie.