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Der Fernsehsender Puls24 veröffentlichte gestern ein Video, das zeigt, wie bei der Festnahme eines Mannes in Wien Simmering dessen Kopf von Polizeibeamt*innen mehrfach auf den Boden geschlagen wird. Ein Kameramann von Puls24 hat das Video aufgenommen, das einmal mehr Fragen im Zusammenhang mit unverhältnismäßiger Polizeigewalt aufwirft und erneut verdeutlicht, dass unrechtmäßige Polizeigewalt in Österreich dringend unabhängig untersucht werden muss.
Zum aktuell bekannt gewordenen Fall erklärt Teresa Exenberger, Juristin und Advocacy & Research Officer bei Amnesty International Österreich: „Aktionen wie etwa Schläge zur Bestrafung oder auch – wie es auf dem Video aussieht – wenn ein*e Polizist*in bei einem Menschen, der zudem bereits fixiert ist, dessen Kopf mehrfach auf den Boden knallt, können aus meiner Sicht niemals verhältnismäßig sein, sondern sind – ohne einer gerichtlichen Entscheidung vorgreifen zu wollen – Misshandlungen."
Die handelnden Polizist*innen sind laut Medienberichten weiterhin normal im Dienst. Auf PULS 24-Anfrage erklärte die Polizei, dass der Mann einen abgesperrten Bereich betreten wollte. Nach einer Information der Polizei diesbezüglich, "setzte er eine Anstandsverletzung". Anschließend wurde der 19-Jährige wegen "des Verdachts des Widerstandes gegen die Staatsgewalt sowie der schweren Körperverletzung" festgenommen. Der Mann habe sich gegen die Festnahme gewaltsam gewehrt, "wodurch ein Polizist verletzt wurde".
Wichtig ist aus menschenrechtlicher Sicht, dass die Vorwürfe ernst genommen und die Vorfälle geprüft werden.
Teresa Exenberger, Advocacy & Research Managerin bei Amnesty International Österreich
Amnesty International fordert seit langem eine unabhängige Ermittlungsstelle, die Polizeigewalt wirksam aufklärt. Nach langen Jahren des Wartens hat die Regierung im März 2023 endlich ihren Plan für die Errichtung einer Ermittlungsstelle zur Untersuchung von Polizeigewalt präsentiert. Amnesty International begrüßt, dass das lang versprochene Vorhaben nun endlich umgesetzt wird. Doch unabhängige und damit wirksame Untersuchungen sind aufgrund der vorgesehenen Eingliederung der Stelle im Innenministerium nicht garantiert. Das Regierungsvorhaben ist für eine unabhängige Aufklärung von Polizeigewalt unzureichend und entspricht im Hinblick auf die Unabhängigkeit nicht völkerrechtlichen Standards. Denn die Unabhängigkeit einer solchen Stelle ist zentral für die Frage, wie wirksam sie wirklich arbeiten und Misshandlungsvorwürfe untersuchen kann. Daher darf sie etwa in keinerlei hierarchischer oder institutioneller Verbindung zur Polizei selbst stehen, mit anderen Worten: Sie muss unbedingt außerhalb des Innenministeriums angesiedelt sein und nicht der Weisungsbefugnis des Innenministers unterliegen.
„Derzeit herrscht bei Misshandlungen ein Klima der Straflosigkeit. Unrechtmäßige Polizeigewalt bleibt für Täter*innen oftmals folgenlos. Dies schadet den Betroffenen aber auch dem Vertrauen aller in wirksame Untersuchungen und ganz allgemein in die Polizei“ so Teresa Exenberger.