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Am heutigen Tag trat die COVID-19-Öffnungsverordnung in ganz Österreich in Kraft, mit der es zu einer Wiederöffnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Österreich kommt: Die Gastronomie wird beispielsweise wieder geöffnet und auch der Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen ist wieder möglich. Darüber hinaus wurden mit einem im Eilverfahren am 4. Mai gefassten Gesetzesbeschluss vorgesehen, dass Geimpfte ab sofort grundsätzlich mit getesteten und genesenen Personen gleichzustellen sind, was Zutrittsauflagen betrifft. Damit wurde ein erster Schritt in Richtung "Grüner Pass" gesetzt, der als Eintrittsticket gelten und den Besuch von Veranstaltungen möglich machen soll.
Amnesty International Österreich hat die Gesetzesänderungen aus menschenrechtlicher Sicht analysiert und eine menschenrechtliche Position verfasst.