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Fragen & Antworten zum Überwachungspaket

6. März 2018

Welche menschenrechtlich bedenklichen Maßnahmen wurden im Überwachungspaket 2018 geplant?

Unter dem Vorwand der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität sollte mit dem neuen Gesetz unter anderem ermöglicht werden, dass

  • eine Überwachungs- und Spionage-Software – der „Bundestrojaner“ – eingesetzt wird, um auf verschlüsselte Daten zugreifen zu können (z. B. Messenger wie WhatsApp, Skype, die „cloud“ …). Das  würde bedeuten, dass der Staat auf alle digital Informationen, die über eine Person und über die Menschen in ihrem Umfeld verfügbar sind, zugreifen kann;
  • das Briefgeheimnis weiter eingeschränkt wird; d. h. dem Staat wird ermöglicht, leichter unsere Post zu beschlagnahmen und zu öffnen;
  • es eine „Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür“ für bis zu 12 Monate gibt;
  • die Behörden einfacher auf Videoaufzeichnungen aus dem öffentlichen Raum und im Straßenverkehr zugreifen können und eine verstärkte Video-Überwachung eingeführt wird – also der ungehinderte Zugriff staatlicher Behörden auf private und öffentliche Video-Überwachung;
  • mobile Geräte (wie z. B. Tablets und Smartphones) durch einen sog. IMSI-Catcher lokalisiert werden können; dadurch wird auch das Mithören von Gesprächen Unbeteiligter technisch möglich gemacht.

Ich dachte, das Überwachungspaket wurde 2017 aufgrund großer Kritik nicht verabschiedet – warum reden wir wieder darüber?

Das Überwachungspaket 2017 wurde aufgrund massiver Kritik (u. a. von Amnesty International, Rechtsanwaltskammer (Download der Stellungnahme) und anderen Expert*innen) nicht verabschiedet. Das am 21. Februar 2018 vorgestellte „Sicherheitspaket“ unterschied sich in den wichtigen Punkten (vor allem in Hinblick auf den Einsatz staatlicher Spionagesoftware) nicht wesentlich vom Vorschlag aus 2017.

Erst nach großem öffentlichem Druck erklärte sich die Regierung diesmal bereit, doch ein Begutachtungsverfahren für das neue Überwachungspaket im Parlament stattfinden zu lassen.

Auch wenn der Rechtsschutz im neuen Entwurf etwas verbessert wurde: Die möglichen Eingriffe in die Grundrechte der Österreicher*innen fielen ähnlich gravierend aus wie im Entwurf von 2017.

Wir werden doch längst ständig überwacht – warum der Aufschrei beim  Überwachungspaket?

Geheimdienste in den USA und Großbritannien kaufen große Mengen an Daten von Firmen wie Google, Microsoft und Facebook. Damit können sie sich direkt in die Datenverbindungen des Internets einklinken. 

Als das bekannt wurde, war klar, welches Ausmaß die digitale Überwachung hat: Es ist möglich, über das Internet jeden Menschen auf der Welt zu überwachen. Das heißt: Wenn du das Internet oder ein Mobiltelefon nutzt, dann wirst du höchstwahrscheinlich überwacht.

Seitdem kam es einerseits zu Bemühungen, den Datenschutz für die in der EU und in Österreich lebenden Menschen zu verbessern. Andererseits gab und gibt es aber auch vermehrt Bestrebungen, die nun bekannten Sicherheitslücken im Internet zu nutzen und so eine breite Überwachung aller Bürger*innen zu ermöglichen. Das 2018 vorgelegte „Sicherheitspaket“ ist ein Beispiel dafür, wie staatliche Überwachung unverhältnismäßig in die Privatsphäre von Menschen eingreift – und dagegen wehren wir uns.

Aber wir müssen uns vor Terroranschlägen und Cyber-Kriminalität schützen. Das Überwachungspaket macht doch genau das!

Terrorismus und organisierte Kriminalität sind eine ernstzunehmende Bedrohung. Es ist unumgänglich, dass Staaten Maßnahmen setzen müssen, solche Tendenzen zu  bekämpfen und vorzubeugen.

Der Staat muss uns vor Angriffen schützen, das muss aber maßvoll geschehen. Menschenrechtliche Standards dürfen nicht leichtfertig massiv eingeschränkt werden.

Das Überwachungspaket sah Maßnahmen vor, die alle Menschen in Österreich unter Generalverdacht stellen und die mit hoher Wahrscheinlichkeit missbraucht werden können. Beispielsweise kann der geplante Bundestrojaner nur funktionieren, wenn bestehende Sicherheitslücken bewusst offen gehalten – und nicht geschlossen – werden. Diese Sicherheitslücken können von Terrorist*innen genauso verwendet werden und gefährden daher die Sicherheit von allen.

Der Staat würde mit diesem Gesetz seine menschenrechtliche Pflicht vernachlässigen, uns die bestmögliche (IT)-Sicherheit zu gewährleisten.

Stichwort Bundestrojaner: Was genau ist damit gemeint?

Ein Bundestrojaner ist im Grunde eine Schadsoftware nach dem Vorbild von Programmen, die für kriminelle Zwecke programmiert und eingesetzt werden. Ein Trojaner nutzt technische Sicherheitslücken und Schwachstellen, um auf IT-Systeme und Informationen zuzugreifen.

Anstatt bestehende Sicherheitslücken zu schließen – und uns somit vor Online-Kriminalität zu schützen – werden diese Lücken für die Nutzung durch den Bundestrojaner bewusst offen gelassen.

Eine kriminelle Nutzung des Systems wird dadurch also im Grunde begünstigt – und das trifft alle Menschen, die das Internet (Social Media, Online-Shops, E-Mail, etc.) nutzen – also im Grunde jede*n Einzelne*n von uns.

Was ist an einem Bundestrojaner so schlimm?

Durch den Bundestrojaner wird die technische Möglichkeit geschaffen, auf alle – auch die verschlüsselten – Informationen zuzugreifen, die über dich und die Menschen in deinem Umfeld (Freund*innen, Kinder, Arbeitskolleg*innen, Nachbar*innen …) digital verfügbar sind.

Das sind zum Beispiel Gespräche, Kurznachrichten, Fotos, Musik und Bewegungsprotokolle. Das alleine bietet die Möglichkeit für Massenüberwachung – und stellt damit gravierende Eingriffe in deine Menschenrechte dar.

Bei einigen der eingebrachten Maßnahmen des Überwachungspakets gibt es die Möglichkeit gelinderer Mittel – d.h. dass  man auch durch den Einsatz von anderen Methoden, die nicht so massiv in die Grundrechte eingreifen, dasselbe Ziel erreichen kann:  Z. B. Ist es nicht erforderlich, den Behörden zu erlauben, schneller Briefe öffnen zu dürfen und auf Drogeninhalte zu überprüfen.

Hier könnte durch den Einsatz von Drogenspürhunden dasselbe Ziel besser, effektiver und vor allem ohne massive Eingriffe in die Grundrechte vieler erreicht werden.

Was heißt „Massenüberwachung“?

Wenn eine große Menge von Menschen – im Extremfall ganze Länder – über ihre Aktivitäten im öffentlichen Raum, im Internet oder über ihre Telefone wahllos überwacht werden, ohne dass es einen ausreichenden Verdacht gegen die einzelnen Personen gibt, spricht man von Massen-Überwachung.

Wann ist Überwachung legal?

Wenn es ganz gezielt passiert und aufgrund eines durch ausreichende Beweise begründeten Verdacht als notwendig erachtet wird. In jedem Fall muss die Überwachung durch eine streng unabhängige Behörde angeordnet werden (richterlicher Beschluss).

Ich habe nichts zu verbergen – warum sollte ich gegen das Überwachungspaket sein?

Die im Überwachungspaket geplanten Maßnahmen würden einen massiven Eingriff in deine Menschenrechte darstellen. Denn sie nehmen nicht nur Personen ins Visier, die eines Verbrechens verdächtigt werden – sie haben Auswirkungen auf alle in Österreich lebenden Menschen.

Einige der im Überwachungspaket vorgesehenen Maßnahmen können als Mittel der Massenüberwachung eingesetzt werden bzw. sind als solche einzustufen. Insofern sind sie ein gravierender Eingriff in unser Recht auf Privatsphäre (Art. 12 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, AEMR).

Darüber hinaus wird dadurch auch das Recht auf Meinungsfreiheit (Art. 19 AEMR) eingeschränkt, weil es die Bereitschaft zur freien Kommunikation und zur Entfaltung der eigenen Persönlichkeit mindert, wenn Menschen ständig davon ausgehen müssen, dass ihre Gespräche, Nachrichten, Musikwahl und Fotoaufnahmen ständig überwacht und ausgewertet werden.

Die Maßnahmen wurden damit gerechtfertigt, dass dadurch Kriminalität und Terrorismus entgegengewirkt werden kann und somit zur Sicherheit aller beigetragen wird. Genauer betrachtet wollte die Regierung bewusst Sicherheitslücken im digitalen Raum offen lassen – und somit die Möglichkeit für Missbrauch. Ohne diese Sicherheitslücken könnte der Bundestrojaner nicht eingesetzt werden.

Was fordert Amnesty International?

Amnesty International erkennt an, dass Terrorismus eine ernstzunehmende Bedrohung ist und dass Staaten Maßnahmen setzen müssen, um ihn zu bekämpfen und vorzubeugen. Es ist die Aufgabe der Regierungen, ein sicheres Umfeld zu schaffen, in dem alle Menschen ihre Rechte wahrnehmen können.

Dabei muss allerdings ein gesundes Augenmaß beibehalten werden: menschenrechtliche Garantien dürfen unter vorgeschobenen Sicherheitsaspekten nicht leichtfertig massiv eingeschränkt werden.

  • Es muss immer das gelindeste Mittel, also der geringste Eingriff in die Grundrechte, wie das Recht auf Privatsphäre,  gewählt werden
  • Überwachungsmaßnahmen müssen immer einen legitimen Zweck verfolgen, in einer demokratischen Gesellschaft notwendig, verhältnismäßig und angemessen sein
  • Es müssen ausreichende Vorkehrungen getroffen werden, die die missbräuchliche Anwendung von staatlichen Überwachungsinstrumenten verhindern.

Detailinformationen zum Überwachungspaket findest du auf der Website der Datenschutz-Organisation epicenter.work.