uNMENSCHLICHE hAFTBEDINGUNGEN
Badr Mohamed ist im Gefängnis Badr 1 inhaftiert, das für seine grausamen und unmenschlichen Haftbedingungen bekannt ist, die gegen internationales Recht verstoßen. Ihm werden nur einmal im Monat kurze Familienbesuche gestattet, was bei weitem nicht ausreicht, um Zeit mit seiner Tochter zu verbringen. Die Gefängnisbeamt*innen verweigern oder verzögern häufig den Schriftverkehr zwischen ihm und seinen Angehörigen und verbieten jegliche Telefonate. Er wird zusammen mit 20 weiteren Gefangenen in einer kleinen, schlecht belüfteten Zelle ohne Tageslicht festgehalten. Die Gefangenen sind rund um die Uhr einer Kameraüberwachung und fluoreszierendem Licht ausgesetzt, was starke Schmerzen und Leiden verursacht und gegen das absolute Verbot von Folter und anderen Misshandlungen verstößt. Badr Mohamed berichtete außerdem, dass die Gefängnisbehörden ihm und anderen Gefangenen nicht genügend nahrhaftes Essen und Trinkwasser zur Verfügung stellen. Die Gefängnisbehörden verbieten auch Bücher, Papier, Stifte und angemessene Kleidung, wobei die Gefangenen über bittere Kälte in den Wintermonaten berichten. Diese Haftbedingungen haben sich schädlich auf Badr Mohameds körperliche und geistige Gesundheit ausgewirkt. Seine Familie gibt an, dass er seit seiner Inhaftierung erheblich an Gewicht verloren hat. Badr Mohamed hat auch über eine Verschlechterung seiner Sehkraft, Zahnschmerzen und Schlafstörungen berichtet. Trotz alledem erhält er keinen Zugang zu medizinischer Versorgung.
Grob unfairer Massenprozess
Badr Mohamed wurde erstmals im August 2017 in Abwesenheit wegen Mordes an Polizeibeamt*innen, versuchten Mordes, "Zerstörung öffentlichen Eigentums", "unbefugten Protestes", "Angriffs auf die Sicherheitskräfte" und "Behinderung der Arbeit nationaler Institutionen" während der Proteste auf dem Ramses-Platz am 16. August 2013 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er wurde in einem grob unfairen Massenprozess verurteilt, der sich gegen 494 Angeklagte richtete. 43 von ihnen wurden zu lebenslanger Haft und 399 zu Haftstrafen zwischen fünf und 15 Jahren verurteilt, darunter acht Kinder. Das Urteil, das von Amnesty International geprüft wurde, stützte sich in hohem Maße auf Ermittlungen und Augenzeug*innenberichte von Sicherheitskräften und anderen Regierungsbeamt*innen.
Nach seiner erneuten Verhaftung im Mai 2020 wurde Badr Mohamed im Juli 2020 gemäß ägyptischen Rechts zu einem erneuten Verfahren vor einer Terrorismusabteilung des Strafgerichts Kairo überwiesen. Ähnlich wie bei der ursprünglichen Verurteilung im August 2017 stützte sich der vorsitzende Richter bei der Wiederaufnahme des Verfahrens auf geheime Berichte der Sicherheitskräfte. Den Angeklagten und ihren Rechtsvertretungen wurde der Zugang zu diesen Berichten, einschließlich angeblicher Zeug*innenaussagen von Polizei- und anderen Sicherheits- oder Regierungsbeamt*innen, verweigert. Die Rechtsbeistände äußerten Bedenken darüber, dass keine stichhaltigen Beweise für die angebliche Beteiligung Badr Mohameds an Protesten oder Gewalttaten vorgelegt wurden. Amnesty International erfuhr von Badr Mohameds Rechtsbeiständen, dass das Gericht die Aussagen von Zeug*innen der Verteidigung, er habe nicht an den Protesten teilgenommen, zurückgewiesen hat. Badr Mohamed hat wiederholt erklärt, dass er sich in der Nähe des Ramses-Platzes aufhielt, als die Gewalt ausbrach, und dass er sich in die nahe gelegene Al-Fath-Moschee in Sicherheit brachte. Die Sicherheitskräfte stürmten daraufhin die Moschee, in der Dutzende Demonstrierende und Unbeteiligte eingeschlossen waren, von denen viele verletzt wurden, und nahmen Badr und viele andere fest.
Der Prozess und das Wiederaufnahmeverfahren gegen Badr Mohamed fanden vor speziellen Justizkammern statt, den sogenannten Terrorismusabteilungen, die 2014 eingerichtet wurden, um gegen Personen vorzugehen, die an regierungsfeindlichen Protesten beteiligt waren. Diese Kammern haben Hunderte von Personen nach grob unfairen Massenprozessen zum Tode, zu lebenslanger Haft oder zu langen Haftstrafen verurteilt. Die Einrichtung dieser Kammern war eine der Maßnahmen, die die ägyptischen Behörden seit 2013 ergriffen haben, um die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben und die Gerichte zu Instrumenten der Repression gegen tatsächliche oder vermeintliche Kritiker*innen der Regierung zu machen.
Badr Mohamed gehört zu den Tausenden von Personen, die in Ägypten willkürlich inhaftiert werden, nur weil sie ihre Menschenrechte wahrgenommen haben, oder aufgrund von Verfahren, die gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen oder keine Rechtsgrundlage haben. Zu den Inhaftierten zählen Menschenrechtsverteidiger*innen, politische Aktivist*innen, Mitglieder von Oppositionsparteien, Gewerkschafter*innen, Arbeiter*innen, friedliche Demonstrierende, Journalist*innen, Rechtsanwält*innen, Social Media Influencer*innen, Angehörige religiöser Minderheiten und medizinische Fachkräfte.
Unterzeichnende Organisationen
- Amnesty International
- Association for Freedom of Thought and Expression (AFTE)
- #aufstehn
- CIVICUS
- Committee For Justice (CFJ)
- Egyptian Front for Human Rights (EFHR)
- Egyptian Human Rights Forum (EHRF)
- Egyptian Initiative for Personal Rights (EIPR)
- EgyptWide For Human Rights
- HuMENA for Human Rights and Civic Engagement
- International Federation for Human Rights (FIDH)
- International Service for Human Rights (ISHR)
- Ludwig Boltzman Institut für Grund- und Menschenrechte
- Middle East Democracy Center (MEDC)
- Österreichische Liga für Menschenrechte
- Südwind