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Iran: Todesfälle müssen untersucht werden

12. Jänner 2018

Laut Berichten sind mindestens fünf Demonstrant*innen in Gewahrsam gestorben

Mindestens fünf Menschen sind Berichten zufolge im Anschluss an die Niederschlagung der regimekritischen Proteste im Iran in Gewahrsam gestorben. Amnesty International forderte die iranischen Behörden auf, die Todesfälle unverzüglich zu untersuchen. Außerdem müssten die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um Inhaftierte vor Folter zu schützen und weitere Tote zu verhindern.

„Die Geheimhaltungspolitik und mangelnde Transparenz über das, was mit diesen Häftlingen geschah, ist alarmierend. Anstatt voreilig zu erklären, dass sich die fünf selbst umgebracht hätten, müssen die Behörden sofort eine unabhängige, unparteiische und transparente Untersuchung einleiten, die auch eine unabhängige Autopsie umfasst“, sagte Magdalena Mughrabi, stellvertretende Leiterin für den Bereich Naher Osten und Nordafrika bei Amnesty International.

Wir dokumentieren seit langem die albtraumhaften Zustände in iranischen Hafteinrichtungen, auch den Einsatz von Folter. Alle, die für diese Todesfälle verantwortlich sein könnten, sollten vorerst suspendiert werden. Sie müssen in einem Verfahren vor Gericht gestellt werden, das den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren entspricht und in dem nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.

Magdalena Mughrabi, stellvertretende Leiterin für den Bereich Naher Osten und Nordafrika bei Amnesty International

Nach dem Tod des 23-jährigen Sina Ghanbari hat die Sorge über das Wohlergehen Hunderter Inhaftierter weiter zugenommen. Der Demonstrant war im „Quarantänebereich“ des Teheraner Evin-Gefängnisses festgehalten worden. Dort werden Inhaftierte unmittelbar nach ihrer Festnahme untergebracht, während über das weitere Vorgehen entschieden wird. Die Berichte zu den Umständen des Todes von Sina Ghanbari sind widersprüchlich: Menschenrechtsverteidiger*innen zweifeln die Behauptung der Behörden an, dass er sich selbst getötet habe.

Laut der bekannten Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh wurden seitdem vier weitere Todesfälle in Gewahrsam bekannt, zwei davon im „Quarantänebereich“ des Evin-Gefängnisses. Die Identität dieser beiden Toten ist noch nicht geklärt. Mindestens zwei weitere Personen, die während der Niederschlagung der Proteste festgenommen wurden – Vahid Heydari und Mohsen Adeli – starben Berichten zufolge im Januar in Arak, in der Provinz Markazi, und in Dezfoul, in der Provinz Khuzestan. Menschenrechtsverteidiger_innen und Familienangehörige zweifeln in allen vier Fällen die offizielle Behauptung an, dass sich die Inhaftierten selbst getötet hätten.

Drohungen und Einschüchterungen

Zahlreiche Familienangehörige der vielen Hundert Inhaftierten berichten, dass sie keine Auskunft über ihre inhaftierten Angehörigen erhalten. Stattdessen seien sie aufgrund bloßer Nachfragen Drohungen und Einschüchterungen durch die Behörden ausgesetzt. 

„Die iranischen Behörden müssen die Angehörigen nicht nur über den Verbleib der Inhaftierten informieren, sondern auch Besuche durch Familienangehörige zulassen und eine rechtliche Vertretung sicherstellen. Niemand sollte Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sein, weil er sich nach dem Verbleib einer geliebten Person erkundigt oder deren Schicksal aufklären möchte“, sagt Magdalena Mughrabi.