Iran: UN-Untersuchungsmechanismus ist der lang erwartete Wendepunkt im Kampf gegen systematische Straflosigkeit
24. November 2022Der UN-Menschenrechtsrat hat heute eine Resolution zur Einrichtung einer Untersuchungskommission verabschiedet, die die Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den am 16. September 2022 ausgebrochenen Protesten im Iran untersuchen soll, insbesondere im Hinblick auf Frauen und Minderjährigen. Agnès Callamard, Internationale Generalsekretärin von Amnesty International, begrüßte die Entscheidung:
„Dieser wichtige und längst überfällige Schritt zeigt, dass die Rufe der Menschen im Iran nach Gerechtigkeit endlich gehört wurden. Wir hoffen, dass die Einrichtung dieser Untersuchungskommission einen grundlegenden Wandel in der Herangehensweise der internationalen Gemeinschaft an die systematischen Straflosigkeit markiert, die seit langem Verbrechen gegen das Völkerrecht und andere schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran begünstigt.“
Die Resolution stärkt nicht nur die internationale Beobachtung der dramatischen Lage im Iran, sondern löst auch ein Verfahren aus, bei dem wichtige Beweise für künftige Strafverfolgungen gesammelt, gebündelt und gesichert werden.
Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International
Mandat muss nun unverzüglich umgesetzt werden
Amnesty International setzt sich seit Jahren für die Einrichtung eines unabhängigen Untersuchungs- und Rechenschaftsmechanismus im Iran ein. Auch wenn die Untersuchungskommission schon viel früher hätte kommen müssen, ist die heutige Abstimmung eine klare Botschaft an die iranischen Behörden, dass sie nicht länger völkerrechtliche Verbrechen begehen können, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Die Staaten müssen nun dafür sorgen, dass das Mandat unverzüglich umgesetzt und mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wird, und die iranischen Behörden auffordern, uneingeschränkt mit der Kommission zusammenzuarbeiten und ihr ungehinderten Zugang zum Land zu gewähren. Die heutige Abstimmung muss auch ein Warnsignal für die iranischen Behörden sein, ihren rundweg militarisierten Angriff auf Demonstrierende sofort zu beenden.“
Hintergrund
Während die Resolution in Genf verhandelt wurde, wiesen die iranischen Behörden die Erkenntnisse der UN-Expert*innen und Menschenrechtsorganisationen weiterhin zurück. Zwischenzeitlich setzten sie im eigenen Land die weit verbreitete Anwendung von rechtswidriger tödlicher Gewalt fort und forderten die Todesstrafe für Demonstrierende.
Die Untersuchungskommission hat den Auftrag, „Beweise für derartige Menschenrechtsverletzungen zu sammeln und zu analysieren sowie Beweise mit Blicke auf etwaige Strafverfolgungsverfahren dauerhaft zu sichern.“
Die tödliche Repression der Regierung der Islamischen Republik Iran gegen den andauernden Aufstand der Bevölkerung, der nach Zhina Mahsa Aminis Tod in Gewahrsam am 16. September 2022 ausbrach, ist der jüngste Versuch der iranischen Behörden gewaltsam gegen Menschen vorzugehen, die ihren legitimen Protest gegen die Misstände zum Ausdruck bringen, zuletzt von Dezember 2017 bis Januar 2018.
Amnesty International hat immer wieder Verbrechen nach dem Völkerrecht und andere schwere Menschenrechtsverletzungen dokumentiert, die von den iranischen Behörden im Zusammenhang mit den Protesten begangen wurden, darunter rechtswidrige Tötungen nach ungerechtfertigter Anwendung tödlicher Gewalt, massenhafte willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Fälle von Verschwindenlassen, Folter und andere Misshandlungen und die Verurteilung von Personen zu langen Haftstrafen oder zum Tode nach grob unfairen Gerichtsverfahren. Die Behörden der Islamischen Republik Iran haben wiederholte Forderungen der internationalen Gemeinschaft nach strafrechtlichen Ermittlungsverfahren solcher Verbrechen ignoriert. Stattdessen haben sie versucht, Beweise für ihre Verbrechen zu vernichten und gleichzeitig die angehörigen der Überlebenden und Todesopfer zu verfolgen, die Wahrheit, Gerechtigkeit und Entschädigung fordern.