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Die Menschenrechtsverteidigerin Alice Nkom sowie vier zivilgesellschaftliche Organisationen werden von den Behörden in Kamerun willkürlich verfolgt. Amnesty International fordert ein sofortiges Ende der Verfolgung und der Einschüchterungen, die gegen internationale Menschenrechtsverpflichtungen des Landes verstoßen. Die Behörden müssen die Schikanen gegen Alice Nkom und die Angriffe auf Organisationen der Zivilgesellschaft umgehend einstellen.
Alice Nkom erhielt mehrere Vorladungen der kamerunischen Sicherheitsbehörden: sie soll am 10. Jänner vor dem Präfekten des Departements Wouri und am 14. Jänner vor der Gendarmerie erscheinen. Die kamerunische Anwältin ist Präsidentin des Netzwerks der Menschenrechtsverteidiger*innen in Zentralafrika (Réseau des défenseurs des droits humains en Afrique centrale - Redhac), 2014 erhielt sie den Menschenrechtspreis der deutschen Sektion von Amnesty International.
Marceau Sivieude, der Interims-Regionaldirektor für West- und Zentralafrika bei Amnesty International, kommentierte das Vorgehen der Behörden: „Das Verbot von Aktivitäten und die willkürliche Suspendierung von Redhac und drei weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen für drei Monate verstößt gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes. Kamerun muss das Recht aller auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit gewährleisten.“
Die Behörden versuchen, die Menschenrechtsverteidigerin Alice Nkom mit Hilfe des Justizsystems einzuschüchtern, und zeigen damit deutlich, dass sie die Menschenrechte derjenigen missachten, die sich für die Rechte anderer einsetzen.
Marceau Sivieude, Interims-Regionaldirektor für West- und Zentralafrika bei Amnesty International
„Die kamerunischen Behörden müssen die Suspendierung der betroffenen Organisationen beenden, ihren Status wiederherstellen und ihnen erlauben, ihre Aktivitäten ohne willkürliche Einmischung auszuüben. Außerdem müssen sie sofort damit aufhören, das Justizsystem ungerechtfertigt gegen Alice Nkom und andere Menschenrechtsverteidiger*innen und Aktivist*innen einzusetzen,“ so Marceau Sivieude.
Im März 2020 beschuldigte der Minister für territoriale Verwaltung Redhac und mehrere andere zivilgesellschaftliche Organisationen, an einer „Verschwörung gegen Kamerun und die Verteidigungs- und Sicherheitskräfte“ beteiligt zu sein.
Am 6. Dezember 2024 suspendierte derselbe Minister vier Organisationen, darunter Redhac, wegen der Annahme „illegaler und exorbitant hoher finanzieller Mittel, die den Aktivitäten [der Organisationen] nicht entsprechen“, „fehlender Genehmigungen“, „Aktivitäten, die die Integrität des nationalen Finanzsystems untergraben könnten“ sowie „fehlender Verwendungsnachweise für erhaltene Mittel“.
Alice Nkom wurde bereits am 10. Dezember 2024 zum ersten Mal vom Präfekten des Departements Wouri vorgeladen. Zuvor hatte sie das Siegel an der Tür des Gebäudes, in dem sich die Redhac-Büros befinden, aufgebrochen. Sie folgte weder dieser noch einer zweiten Vorladung; stattdessen bat sie um einen Aufschub bis Jänner, damit sie ihr Rechtsbeistand begleiten könne.
Es folgte eine neue Vorladung für den 31. Dezember 2024. Sie solle sich zu „Ermittlungszwecken“ bei der Leitung der zentralen gerichtlichen Ermittlungsabteilung der nationalen Gendarmerie melden. Vorausgegangen war die Anzeige einer kamerunischen NGO beim Militärgericht in Douala vom 18. Dezember. Darin wird Alice Nkom beschuldigt, Geldmittel zu beschaffen, um gegen die derzeitigen Behörden vorgehen zu können und bewaffnete Gruppen in den englischsprachigen Regionen Kameruns zu unterstützen.
In seinen im Dezember 2024 veröffentlichten abschließenden Beobachtungen zu Kamerun äußerte sich der UN-Ausschuss gegen Folter besorgt „über Berichte, wonach Menschenrechtsverteidiger*innen, Angehörige der Zivilgesellschaft, Journalist*innen, politische Gegner*innen und friedliche Demonstrierende Einschüchterungen, Drohungen, Schikanen, übermäßiger Gewaltanwendung, willkürlicher Festnahme und Inhaftierung, strafrechtlicher Verfolgung – auch vor Militärgerichten –, Folter und Misshandlung, Verschwindenlassen und außergerichtlichen Hinrichtungen ausgesetzt waren“.