© Grzegorz Żukowski
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Polen: Neuverhandlung für Frauenrechtsaktivistin Justyna Wydrzyńska lässt hoffen

14. Februar 2025

Ein polnisches Berufungsgericht hat am 13.02.2025 entschieden, den Fall der Aktivistin Justyna Wydrzyńska, die einer Frau zu Pillen verholfen hatte, die zu einem Schwangerschaftsabbruch führen, zur erneuten Verhandlung an ein Gericht der unteren Instanz zurückzuverweisen. Das Berufungsgericht urteilte, dass Justyna kein faires Verfahren erhalten hatte, da der erstinstanzliche Richter nicht unabhängig ernannt worden war.

Die Aktivistin wurde 2022 wegen „Hilfe bei der Durchführung einer Abtreibung“ und „Besitzes nicht zugelassener Arzneimittel mit dem Ziel, diese in den Verkehr zu bringen“ angeklagt und 2023 für schuldig befunden.

Zur Entscheidung des Berufungsgerichtes sagte Esther Major, stellvertretende Direktorin für Recherche-Arbeit zu Europa bei Amnesty International:

„Das Berufungsgericht hat entschieden, dass Justyna Wydrzyńska vor dem erstinstanzlichen Gericht kein faires Verfahren erhalten hatte, da der Richter nicht unabhängig ernannt worden war. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Möglichkeit, die Anklage gegen die Aktivistin zurückzuziehen.“

Justyna Wydrzyńska hätte nie vor Gericht gestellt werden dürfen, weil das, was sie getan hat, nicht als Verbrechen gelten darf. Indem sie einer Frau half, die um Hilfe gebeten hatte, zeigte Justyna Mitgefühl. Indem sie das Recht auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch in Polen verteidigte, zeigte Justyna Courage. Die Staatsanwaltschaft sollte nun dasselbe tun.

Esther Major, stellvertretende Direktorin für Recherche-Arbeit zu Europa bei Amnesty International

Verurteilt, weil sie Schwangeren half

Im Jahr 2020 verhalf Justyna Wydrzyńska, die als Geburtsbegleiterin arbeitet und das Aktivist*innenkollektiv Aborcyjny Dream Team mitbegründet hat, einer schwangeren Frau, die sich in einer gewalttätigen Beziehung befand, zu Pillen, die zu einem Schwangerschaftsabbruch führen.

Am 22. November 2021 wurde die Aktivistin wegen „Hilfe bei der Durchführung einer Abtreibung“ und „Besitzes nicht zugelassener Arzneimittel mit dem Ziel, diese in den Verkehr zu bringen“ angeklagt.

Im März 2023 wurde sie für schuldig befunden, Beihilfe zu einem Schwangerschaftsabbruch geleistet zu haben, und zu acht Monaten Sozialdienst verurteilt. 

Das Berufungsgericht urteilte heute, dass Justyna Wydrzyńska kein faires Verfahren erhalten hatte, da der erstinstanzliche Richter nicht unabhängig ernannt worden war.

Schwangerschaftsabbrüche in Polen

Polens Gesetzgebung zu Schwangerschaftsabbrüchen gehört zu den restriktivsten in ganz Europa. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur dann legal, wenn die Gesundheit oder das Leben der schwangeren Person gefährdet ist oder wenn die Schwangerschaft eine Folge von Inzest oder Vergewaltigung ist. Die Durchführung des eigenen Schwangerschaftsabbruchs und der Besitz von Pillen, die zu einem Schwangerschaftsabbruch führen, für den Eigengebrauch ist nach polnischem Recht keine Straftat, doch Personen oder Ärzt*innen, die außerhalb dieser gesetzlich geregelten Ausnahmen einer schwangeren Person zu einem Abbruch verhelfen, können mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

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