Heute startet am Straflandesgericht der Prozess im Polizeigewalt-Fall von Wien Simmering aus dem Mai des vergangenen Jahres. Ein Video zeigte, wie bei der Festnahme eines Mannes in Wien Simmering dessen Kopf von Polizeibeamt*innen mehrfach auf den Boden geschlagen wird. Gleichzeitig nimmt heute die neue Ermittlungs- und Beschwerdestelle ihre Arbeit auf, die künftig Misshandlungsvorwürfe gegen die Polizei wirksam aufklären soll.
Anklage wegen Amtsmissbrauch
Im Polizeigewalt-Fall in Simmering erlitt der damals 19-jährige Betroffene Medienberichten zufolge eine Gehirnerschütterung und eine Platzwunde und hatte eine Woche lang starke Schmerzen. Er wurde wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt angezeigt, doch das Verfahren wurde inzwischen eingestellt. Nun steht der handelnde Beamte wegen Amtsmissbrauch vor Gericht, der Strafrahmen beträgt fünf Jahre.
Aus menschenrechtlicher Sicht ist klar: Die Polizei darf nur so wenig Zwangsgewalt anwenden wie notwendig. Aktionen wie etwa Schläge zur Bestrafung oder auch – wie es auf dem Video aussieht – wenn ein*e Polizist*in bei einem Menschen, der zudem bereits fixiert ist, dessen Kopf mehrfach auf den Boden knallt, können niemals verhältnismäßig sein, sondern sind Misshandlungen.
Das Gericht hat zu nun überprüfen, ob die Anwendung von Zwangsgewalt unverhältnismäßig war und ob der Polizist vorsätzlich gehandelt hat. Aus menschenrechtlicher Sicht ist der Prozess wichtig, denn allzu oft herrscht in Österreich ein Klima der Straflosigkeit bei Polizeigewalt – was den Betroffenen, aber auch dem Vertrauen in die Polizei selbst schadet.
Ermittlungsstelle startet
Gleichzeitig startet heute die neue Ermittlungsstelle ihre Arbeit, an die sich Betroffene von Polizeigewalt künftig wenden können und die dafür sorgen soll, dass unrechtmäßige Polizeigewalt für Täter*innen nicht mehr folgenlos bleibt. Nachdem Amnesty International jahrelang gefordert hat, dass Vorwürfe von Polizeigewalt unabhängig geprüft werden müssen, begrüßen wir die Einrichtung der neuen Stelle. Auch der Beirat zur Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ist offiziell bestellt. Wir freuen uns darauf, mit einem Mitglied und Ersatzmitglied unsere menschenrechtliche Expertise in den Beirat einbringen zu können. Wir werden die weiteren Entwicklungen in Österreich weiterhin genau beobachten und uns für unabhängige und wirksame Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen einsetzen.