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Prüfung durch UN-Frauenrechtsausschuss: Wie gewährleistet Österreich soziale Sicherheit von Frauen?

4. Dezember 2024

Österreich ist seit 1999 Vertragsstaat der UN-Frauenrechtskonvention. Der UN-Frauenrechtsausschuss für die Umsetzung dieser Konvention wird im kommenden Jahr die Staatenprüfung Österreichs beginnen. Zum Auftakt übermitteln heute zivilgesellschaftliche Organisationen einen gemeinsamen „Schattenbericht“, um auf wichtige frauenrechtliche Themen in Österreich hinzuweisen. Amnesty International Österreich wirft darin mit ihrem Beitrag wichtige Fragen zur sozialen Absicherung von Frauen auf.

CEDAW-Schattenbericht zur Lage von Frauen in Österreich

1979 wurde die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN-CEDAW oder UN-Frauenrechtskonvention) von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Ziel der Konvention ist es jegliche Formen von Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen zu beseitigen und sicherzustellen, dass alle Frauen und Mädchen ihre Rechte und Freiheiten genießen.

Mit der Ratifizierung ist Österreich seit 1999 ein Vertragsstaat und somit an die menschenrechtlichen Verpflichtungen der UN-Frauenrechtskonvention gebunden. Etwa alle vier Jahre werden alle Vertragsstaaten einer sogenannten Staatenprüfung unterzogen: Alle Vertragsstaaten müssen dem UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) über die Umsetzung der Konvention berichten.

Österreich hat seinen letzten Staatenbericht 2017 übermittelt und 2019 fand die letzte Staatenprüfung statt. Nun startet der Prozess der 10. Staatenprüfung.

Scheitert die soziale Absicherung an den realen Lebensrealitäten von Frauen in Österreich?

Die Zivilgesellschaft übermittelt zum Start des Prozesses einen sogenannten Schattenbericht an den UN-Frauenrechtsausschuss. Amnesty International Österreich hat sich als Teil des Schattenberichts mit Fragen der Umsetzung des Rechts auf soziale Absicherung von Frauen beschäftigt. Kritisch hinterfragt werden im Beitrag von Amnesty unter anderem die Hürden im Zugang zur Sozialhilfe, die insbesondere Frauen und Migrantinnen, unter anderem aufgrund der gesetzlich verankerten Mitwirkungspflichten, erfahren.

Um Sanktionen zu vermeiden, müssen Menschen mit Kinderbetreuungspflichten für Kinder über 3 Jahre die Voraussetzung der dauerhaften Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft und im Fall von Migrant*innen das Absolvieren von Deutschkursen erfüllen.

Darüber hinaus sind aufgrund des Subsidiaritätsprinzips Unterhaltsansprüche gegen Ex-Partner*innen vorrangig geltend zu machen. Das kann insbesondere für Frauen, die von Gewalt betroffen sind oder waren, aber auch Menschen mit Behinderungen, abschreckenden Effekt entfalten und zur Nichtinanspruchnahme der Sozialhilfe führen. Es ist daher fraglich, inwieweit die Lebensrealitäten von Frauen gemäß der UN-Frauenrechtskonvention mitberücksichtig werden und sie in Österreich somit tatsächlich in der Lage sind, ihr Recht auf soziale Sicherheit in Anspruch zu nehmen.

Ausblick: Staatenprüfung

Österreich wird zunächst durch den UN-Frauenrechtsausschuss aufgefordert, zu bestimmten Themen zu berichten. Auf dieser Grundlage wird Österreich einen Staatenbericht erstellen. Die eigentliche Staatenprüfung durch den UN-Frauenrechtsausschuss wird dann voraussichtlich für das Jahr 2025 oder 2026 erwartet. Abschließend veröffentlicht der UN-Frauenrechtsausschuss seine sogenannten „Abschließenden Bemerkungen”, in denen er Österreichs seine Empfehlungen und Kritikpunkte zusammengefasst übermittelt.