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Im Dezember 2021 hatte der Londoner High Court grünes Licht für eine Auslieferung von Julian Assange in die USA gegeben, woraufhin dessen Rechtsbeistände angekündigt hatten, Rechtsmittel einzulegen. Nun lehnte der Oberste Gerichtshof diese Rechtsmittel ab.
Julia Hall, stellvertretende Direktorin für Recherchen zu europäischen Staaten bei Amnesty International, kommentiert den Entscheid wie folgt: „Die heutige Entscheidung ist ein schwerer Schlag für Julian Assange und für die Gerechtigkeit. Der Oberste Gerichtshof hat die Gelegenheit verpasst, zu klären, ob Großbritannien die äußert fragwürdigen diplomatischen Zusicherungen, dass Julian Assange keine Folter drohe, akzeptiert oder nicht. Solche Zusicherungen sind von Natur aus unzuverlässig und bergen die Gefahr, dass die Betroffenen nach einer Auslieferung oder Überstellung schwer misshandelt werden.“
„Verlängerte Einzelhaft ist für viele Menschen in US-Hochsicherheitsgefängnissen dramatische Lebensrealität. Nach dem Völkerrecht kommt sie Folter oder anderer Misshandlung gleich. Das Verbot von Folter und anderen Misshandlungen ist jedoch absolut, und leere Versprechungen einer fairen Behandlung, wie sie die USA im Fall Julian Assange gemacht haben, drohen dieses internationale Verbot zu untergraben,“ sagt Julia Hall, und sagt weiter:
„Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, Julian Assange die Einlegung von Rechtsmitteln zu verweigern, ist auch mit Blick auf die Pressefreiheit eine schlechte Nachricht, da sie den von den USA eingeschlagenen Weg der Verfolgung von Medienschaffenden wegen Spionage nicht in Frage stellt. Die Forderung, dass Staaten wie Großbritannien Personen ausliefern, weil sie geheime Informationen veröffentlichen, die im öffentlichen Interesse liegen, stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar und muss zurückgewiesen werden. Die USA müssen die Anklagen gegen Julian Assange sofort fallen lassen.“
Die Forderung, dass Staaten wie Großbritannien Personen ausliefern, weil sie geheime Informationen veröffentlichen, die im öffentlichen Interesse liegen, stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar und muss zurückgewiesen werden.
Im Dezember 2021 entschied das Hohe Gericht (High Court) in London, dass Julian Assange ausgeliefert werden kann. Grundlage dieser Entscheidung waren angebliche Versprechungen seitens der USA, dass er im Gefängnis geschützt werden sollte. Die USA hatten schriftlich versichert, dass Julian Assange, sollte er ausgeliefert werden, nicht in einem Hochsicherheitsgefängnis untergebracht oder besonderen Haftbedingungen (Special Administrative Measures, SAMs) unterworfen werden würde. Zu solchen Maßnahmen gehört auch die verlängerte Einzelhaft, die nach dem Völkerrecht der Folter gleichkommen kann. Außerdem versicherten sie, dass er angemessen medizinisch versorgt werden würde. Doch die Versicherungen enthalten einen Vorbehalt: Sollte Julian Assange in Zukunft irgendetwas tun, das doch erfordern würde, ihn den SAMs zu unterwerfen oder in ein Hochsicherheitsgefängnis zu verlegen, behielten sich die USA das Recht vor, das zu tun.