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Amnesty International hat den Gesetzesentwurf, mit dem in Österreich die sogenannte Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen eingerichtet werden soll, menschenrechtlich analysiert. Das Fazit: Der Gesetzesentwurf ist in seiner Gesamtheit untauglich, den grund- und menschenrechtlichen Verpflichtungen zu entsprechen. Er verabsäumt, die fundamentalen Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen.
Das Asylverfahren gehört zu den menschenrechtlich sensibelsten Rechtsbereichen. Für die Antragsteller*innen ist der Ausgang des Verfahrens oft von lebenswichtiger Bedeutung. Die Antragsteller*innen sind in Österreich dabei mit einem extrem komplexen Regelwerk konfrontiert. Gleichzeitig sind die Antragsteller*innen oft erstmals in ihrem Leben mit einem derart komplizierten Verwaltungsverfahren konfrontiert.
Jeder Mensch hat das Recht auf Rechtsberatung und -vertretung in Form von Prozesskostenhilfe. Die konkrete Ausgestaltung dieses Systems obliegt dem Staat, der dabei die fundamentalen Rechte der Betroffenen bestmöglich zu berücksichtigen hat.
Eine Analyse der konkreten Regelungen, die im Gesetzesentwurf vorgeschlagen werden, zeigt:
Das vorgeschlagene staatliche System der Rechtsberatung ist kein gleichwertiger Ersatz zum allgemeinen österreichischen Verfahrenshilfesystem. Es ist vielmehr der Ausdruck der medialen Ankündigung des Innenministers: „Ich will hier selbst kontrollieren.“ Diese Aussage des Innenministers spiegelt sich in der Organisation der Bundesagentur wieder, die den Anschein der Befangenheit nicht abzuschütteln mag. Im Gegenteil: Es wird dadurch ein funktionierendes System der Rechtsberatung durch Nichtregierungsorganisationen abgelöst, das durch eine hohe Erfolgsquote an stattgegebenen Rechtsmitteln aufgefallen ist.