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© Sanaullah Seiam AFP Via Getty Images

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Pakistan: Einjährige Aufenthaltsverlängerung für UN-registrierte Geflüchtete

18. Juli 2024

Im Oktober 2023 hatte Pakistan angekündigt, ab dem 1. November alle im Land verbliebenen nicht registrierten afghanischen Geflüchteten in ihr Herkunftsland abzuschieben. Amnesty International dokumentierte Masseninhaftierungen und- Abschiebungen sowie weit verbreitete Schikanen gegen afghanische Geflüchtete durch die Behörden in Pakistan. Die pakistanische Regierung gab nun am 10. Juli 2024 bekannt, dass sie einer einjährigen Aufenthaltsverlängerung für 1,45 Millionen afghanische Geflüchtete zustimmt, die einen Registrierungsausweis („PoR Card“) des UN-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR) besitzen. Dies ist ein willkommener erster Schritt – der Schutz muss jedoch auf alle Geflüchteten aus Afghanistan ausgeweitet werden, fordert Amnesty International.

Am 10. Juli verkündete die pakistanische Regierung, dass die Gültigkeit der „PoR Card“ für UNHCR-registrierte afghanische Geflüchtete für ein Jahr verlängert werde. Dies ermöglicht es mehr als 1,45 Millionen Flüchtlingen mit dieser Karte bis zum 30. Juni 2025 in Pakistan zu bleiben. Gleichzeitig werden jedoch 80.000 Inhaber*innen der sogenannten afghanischen Bürgerkarte und Tausende Geflüchtete ohne Ausweisdokumente ihrem Schicksal überlassen.

Amnesty International hat in der Vergangenheit die pakistanische Regierung wiederholt  aufgefordert, alle Rückführungen gegen den Willen der Betroffenen zu stoppen.

„Die Entscheidung der pakistanischen Regierung, die Aufenthaltserlaubnis von Inhaber*innen des UNHCR-Ausweises um ein weiteren Jahr zu verlängern, ist ein willkommener Schritt. Amnesty International dringt jedoch darauf, dass diese wichtige Schutzmaßnahme auf alle afghanischen Geflüchteten in Pakistan ausgeweitet und der ‚Plan zur Rückführung illegaler Ausländer‘ ausgesetzt wird. Die unsichere Zukunft von mehr als 2,1 Millionen Afghan*innen muss ein Ende haben,“ so Thyagi Ruwanpathirana, Expertin für die Region Südasien bei Amnesty International.

„Die gegenwärtigen Maßnahmen setzen die Inhaber*innen einer Aufenthaltserlaubnis in Form der sogenannten afghanischen Bürgerkarte (Afghan Citizen Card – ACC) und diejenigen ohne Ausweispapiere weiterhin einer drohenden Rückführung und anhaltender Schikane aus.“

„Wir fordern die Regierung von Pakistan ein weiteres Mal auf, alle Rückführungen, gemäß dem Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement) zu stoppen, die Genfer Flüchtlingskonvention  von 1951 und ihr Protokoll von 1967 zu ratifzieren und einen nationalen rechtlichen Rahmen für die Beantragung von Asyl und anderen Formen des internationalen Schutzes gemäß dem Völkerrecht zu schaffen. Sie muss sofort handeln, um die prekäre Lage zu beenden, in der sich die afghanischen Geflüchteten befinden.“

Die pakistanischen Behörden wissen um die möglichen Bedrohungen, denen Geflüchtete, allen voran Frauen und Mädchen, bei einer erzwungenen Rückkehr nach Afghanistan ausgesetzt sind.

Thyagi Ruwanpathirana, Expertin für die Region Südasien bei Amnesty International

Rückkehr in das Taliban-kontrollierte Afghanistan

Im Oktober 2023 gab die pakistanische Regierung den „Plan zur Rückführung illegaler Ausländer“ bekannt. Seither dokumentiert Amnesty International einen umfassenden Mangel an Transparenz sowie das Fehlen von ordnungsgemäßen Verfahren und Rechenschaftspflicht bei Inhaftierungen und Abschiebungen von afghanischen Geflüchteten in Pakistan. Diese Situation wird durch zunehmende Schikane und Feindseligkeiten gegenüber den Geflüchteten noch verschlimmert.  Seit September 2023, so der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge, haben mehr als 639.000 afghanische Geflüchtete Pakistan wieder verlassen und sind in das von den Taliban kontrollierte Land zurückgekehrt.

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