Deine Spende wird heute verdoppelt
Jede Spende bis zum 31. Dezember wird verdoppelt. So entfaltet dein Beitrag doppelte Wirkung und schützt weltweit die Rechte von Menschen in Gefahr.
Nach langem Blockieren hat die Bundesregierung heute endlich einen Entwurf für das Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt, das bis 2025 umgesetzt werden soll. Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses in Österreich ist ein längst überfälliger Schritt. Doch bei dem nun präsentierten Gesetz sieht Amnesty International deutlichen Verbesserungsbedarf.
Das Informationsfreiheitsgesetz soll sicherstellen, dass Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen Informationen im öffentlichen Interesse für alle Menschen in Österreich zugänglich machen. Aus menschenrechtlicher Sicht ist das dringend notwendig: Alle Menschen haben das Recht, Informationen zu suchen und zu erhalten, um sich über Vorgänge von Behörden und Staat zu informieren und um sich eine Meinung bilden zu können.
Nach dem vorgeschlagenen Gesetz werden die Behörden verpflichtet sein, Informationen von öffentlichem Interesse proaktiv zu veröffentlichen. Jedoch sind Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern sowie Landtage von der proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen. Informationsfreiheit bedeutet jedoch nicht nur, dass öffentliche Stellen Informationsanfragen bearbeiten, sondern auch Dokumente von erheblichem öffentlichem Interesse in großem Umfang veröffentlichen und verbreiten sollen. Das empfiehlt auch der UN-Menschenrechtsausschuss. Wenn Menschen von Studien, Umfragen oder anderen Dokumenten, an denen die Behörden arbeiten, nichts wissen, können sie darüber auch keine Nachfragen stellen.
Darüber hinaus sieht der neue Entwurf in Ausnahmefällen vor, dass die Beantwortungsfrist der jeweiligen Stellen von vier auf acht Wochen verlängert werden kann. Das widerspricht jedenfalls internationalen Standards, welche vorsehen, dass der Zugang zu Information so kurzfristig wie möglich gegeben sein soll. Als international gute Praxis wird eine Frist von 20 Arbeitstagen oder weniger angesehen. Auch sollte es die Möglichkeit einer verkürzten Frist geben, wenn es ein Eilbedürfnis für die Offenlegung gibt, zum Beispiel weil diese zum Schutz des Lebens oder der Freiheit einer Person notwendig ist.
Das vorgestellte Gesetz sieht die grundsätzlich zu begrüßende Möglichkeit vor, sich gegen nicht erfolgte Auskünfte vor den Verwaltungsgerichten zu wehren. Das ist jedoch erst möglich, nachdem bei der jeweiligen Stelle schriftlich um die Ausfertigung eines Bescheides über „Nicht-Auskunft“ ersucht und dieser Bescheid ausgestellt wurde. Im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes wäre es notwendig, bei Informationsverweigerungen die automatische Erstellung eines begründeten Bescheides vorzusehen. Sonst könnte die Frist bis zur Ausfertigung des Bescheides zu übermäßigen Verzögerungen führen, die den gesamten Zweck der Informationsanforderung untergraben und dem Prinzip von fairen und schnellen Verfahren beim Zugang zu Informationen widersprechen.
Amnesty International fordert daher die Regierung auf, das Informationsfreiheitsgesetz zu verschärfen und strenge Konsequenzen bei Nichteinhaltung einzuführen. Es braucht auf allen Ebenen Transparenz. Für eine vollständige Umsetzung des Rechts auf Informationsfreiheit braucht es besondere Anstrengungen, dass die Öffentlichkeit über Informationen im allgemeinen Interesse sowie ihre Rechte informiert wird, und dass Regierungsbeamt*innen an einer Kultur der Offenheit festhalten, indem sie einen „gläsernen Staat“ (open government) fördern.