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Wir haben die geplanten Änderungen des Epidemiegesetzes und COVID-19-Maßnahmengesetzes der Regierung in Österreich menschenrechtlich analysiert. Die Gesetzesänderungen sehen neue Regelungen vor, die dem Gesundheitsminister mehr Möglichkeiten zum Erlassen von Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie geben. Damit könnten weitere menschenrechtliche Einschränkungen, insbesondere hinsichtlich des Rechts auf Freizügigkeit, des Rechts auf Versammlungsfreiheit und des Rechts auf Achtung des Privatlebens, verordnet werden.
Angesichts dieser weitreichenden Konsequenzen der Gesetzesänderungen für die Rechte der Menschen in Österreich ist der knappe Begutachtungszeitraums von nur sechs Tagen unangemessen. Eine umfassende Begutachtung durch Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen wird dadurch erheblich erschwert.
Hinzu kommt, dass einige Regelungen menschenrechtlich bedenklich sind: Wie bei früheren Gesetzesänderungen kritisieren wir auch diesmal die fehlende Klarheit und unpräzise Ausgestaltung der Regelungen und fordern von den Entscheidungsträger*innen, Differenzierungen vorzunehmen und menschenrechtliche Eingriffe mit einem Ablaufdatum zu versehen.
Im Kampf gegen den Coronavirus hat der Schutz von Gesundheit und Menschenleben Priorität. Regierungen sind dazu verpflichtet, unsere Gesundheit und unser Leben aktiv zu schützen.
Auf der Suche nach effizienten politischen Maßnahmen werden verschiedene Menschenrechte gegeneinander abgewogen. Das ist eine heikle Angelegenheit – jeder Eingriff in unsere Menschenrechte muss notwendig und verhältnismäßig sein und muss ein Ablaufdatum (“sunset clause”) haben.
Die Entscheidungen über COVID-19-Maßnahmen müssen wirksamkeitsorientiert und nachvollziehbar getroffen werden. Dabei braucht es immer eine Abwägung von Alternativen zu Eingriffen in unsere Menschenrechte.
Amnesty International Österreich hat bereits in den vergangenen Begutachtungsprozessen zu den Änderungen des Epidemiegesetzes 1950 (EpiG) und des COVID-19-Maßnahmengesetzes (COVID-19-MG) am 28. August 2020 und am 18. September 2020 Stellungnahmen eingebracht und vor allem die fehlende Klarheit und unpräzise Ausgestaltung der Regelungen kritisiert.