Die Parteiobleute der drei designierten Regierungsparteien. v.l.n.r.: Andreas Babler, SPÖ;  Christian Stocker, ÖVP; Beate Meinl-Reisinger, NEOS. © Max Slovencik / APA / Picturedesk.com
Die Parteiobleute der drei designierten Regierungsparteien. v.l.n.r.: Andreas Babler, SPÖ; Christian Stocker, ÖVP; Beate Meinl-Reisinger, NEOS. © Max Slovencik / APA / Picturedesk.com
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„Das ist der Beginn“: Die neue Regierung muss auch der Beginn für eine Politik sein, die Menschenrechte ins Zentrum stellt

27. Februar 2025

Ziemlich genau fünf Monate nach der Nationalratswahl hat Österreich endlich ein Regierungsabkommen vorliegen. Eine erste Bewertung dieses Abkommens sieht sowohl menschenrechtliche Fortschritte wie auch klar kritikwürdige Punkte.

Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, zeigt sich erfreut, dass die nun Verantwortlichen offenbar eine Politik verfolgen, die auf der Basis und dem Fundament der Menschenrechte begründet ist. “Ich freue mich, dass die künftigen Regierungsparteien den Auftrag des Bundespräsidenten, Kompromisse als Teil der Lösung zu suchen und zu finden, offenbar ernst genommen haben.”

Bedeutsam ist, dass diese Lösungen - bei allem Ausgleich verschiedener Interessen – die Menschenrechte als Kompass haben. Denn für jeden politischen Kompromiss gibt es eine klare Grenze: Die Würde des Menschen ist nicht verhandelbar.

Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich

Obsorge ab Tag 1 und Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft sind langjährige Forderungen von Amnesty

Entsprechend positiv bewertet Hashemi, dass das Regierungsprogramm die Umsetzung zweier langjähriger Forderungen von Amnesty International beinhaltet – die vorgesehenen Regelungen für die Obsorge von geflüchteten Minderjährigen ab Tag 1 sowie die Bestrebungen nach Errichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft. Damit soll das System der politischen Weisungsmöglichkeiten an die Staatsanwaltschaften abgeschafft werden, was derzeit insbesondere bei prominenten Fällen greift, und was seit je her im Konflikt mit dem völkerrechtlichen Erfordernis unabhängiger Untersuchungen steht, so Amnesty International. Allerdings muss zur derzeit geplanten Ausgestaltung festgehalten werden, dass laufende Ermittlungen im Sinne der Gewaltenteilung von Legislative und Judikative keiner parlamentarischen Kontrolle unterstehen dürfen.

Aussetzung des Familiennachzugs verstößt gegen Menschenrechte

Äußerst kritisch sieht Amnesty International den geplanten vorübergehenden Stopp des Familiennachzugs für Schutzsuchende. Dies verstößt gegen Menschenrechte und internationale Verpflichtungen. Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert das Recht auf Achtung des Familienlebens, und Artikel 23 des EU-Asylpakts besagt, dass die Wahrung der Einheit der Familie gewährleistet sein muss und die Behörden verpflichtet sind, das Wohl des Kindes zu berücksichtigen. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wiederholt betont, dass Familienzusammenführung ein wesentliches Recht für geflüchtete Menschen ist, um wieder ein normales Leben aufzubauen.

Ein Stopp der Familienzusammenführung würde dieses Recht unverhältnismäßig einschränken und psychische Belastungen für die Betroffenen verstärken. Die Wahrung der Familienzusammenführung sollte daher eine zentrale Rolle in der Asylpolitik spielen, fordert Amnesty International.

Sozialhilfe: Neu-Regelung muss Würde des Menschen ins Zentrum stellen

Skeptisch verhalten zeigt sich Amnesty bei den Plänen, die Sozialhilfe neu zu regeln – diese sei äußerst wichtig, allerdings müsse die Neuregelung auf Basis der Menschenrechte erfolgen.

Die Sozialhilfe ist das letzte Auffangnetz für Menschen und muss ein Leben in Würde und sozialer Teilhaben sicherstellen. Derzeit sieht das System Hürden vor, die Menschen bewusst ausschließen und gehört daher geändert.

Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich

Amnesty erinnert einmal mehr daran, dass die Sozialhilfe nicht mehr als ein Almosen verstanden werden darf, welche die Regierung nach Gutdünken verteilt.

Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit: Maßnahmen bei SLAPP-Klagen ausweiten; Messenger-Überwachung ist nicht menschenrechtskonform

Begrüßt wird von Amnesty, dass gesetzliche Maßnahmen gegen SLAPP-Klagen vorgesehen sind, und dass dabei explizit auch der Schutz von Whistleblower*innen genannt wird. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen jedoch, dass es auch für Straf- und Verwaltungsverfahren sowie für innerstaatliche Fälle - beides derzeit von der europäischen Richtlinie ausgenommen – Maßnahmen und Schutz braucht. So waren im Jahr 2023 20 Prozent der von CASE erfassten SLAPP-Fälle strafrechtlicher Natur und 90 Prozent haben sich auf Fälle innerhalb eines einzigen Staates bezogen. Amnesty empfiehlt daher der künftigen Bundesregierung, die Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie dafür zu nutzen, um die Meinungsäußerungsfreiheit in Österreich nachhaltig umfassend zu schützen.

Bezüglich der Einführung einer Messengerüberwachung auf Basis des bereits im Sommer vorgelegten Begutachtungsentwurfs wiederholt Amnesty, dass der Einsatz von hochinvasiver Spyware zum Lesen verschlüsselter Nachrichten wie beispielsweise von WhatsApp oder Signal immer noch nicht menschenrechtskonform umgesetzt werden kann. Die Spyware kann nicht wirksam kontrolliert und damit sichergestellt werden, dass nur für den konkreten Verdachtsfall relevante Informationen ausgelesen werden. Im Gegenteil: Eine solche Spyware ermöglicht einen vollumfänglichen Zugriff in Endgeräte und stellt somit einen massiven Angriff auf das Recht auf Privatleben dar. Darüber hinaus hätte der Einsatz eine massiv abschreckende Wirkung auf das Ausüben der freien Meinungsäußerung und dem Informationsaustausch. 

Jede neue Regierung ist auch immer ein Beginn und ein Startschuss, um wieder bewusst über unsere gemeinsamen Werte nachzudenken. Dafür bilden die Menschenrechte ein starkes Fundament – das als Basis für die Lösungen der Herausforderungen unserer Zeit dienen soll.

Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich

Genozid in Gaza: Gegen das Schweigen und für die Opfer.

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