© Good Studio/Kollage Amnesty International
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presse

KoPl-G: Maßnahmen gegen Hass im Netz dürfen nicht zu Lasten der Meinungsäußerungsfreiheit gehen

3. September 2020

Zusammenfassung

  • Maßnahmen gegen „Hass im Netz“ sind wichtig und überfällig.
  • Die Meinungsäußerungsfreiheit muss geschützt werden: Die Entscheidung, ob Inhalte rechtswidrig sind oder nicht, darf nicht an private Unternehmen ausgelagert werden.
  • Amnesty fordert weitere Maßnahmen und ausreichende Ressourcen für Beratungsstellen, Schulungen und Unterstützung von Betroffenen.

Die österreichische Bundesregierung stellte heute ein Maßnahmenpaket gegen „Hass im Netz“ vor. Positiv ist, dass mit dem KoPl-G, sowie den zivil- und strafrechtlichen Änderungen endlich überfällige Schritte gegen „Hass im Netz“ gesetzt werden. Die Absicht, gegen „Hass im Netz“ vorzugehen, darf jedoch nicht auf Kosten der Meinungsäußerungsfreiheit passieren.  

Rechtsdurchsetzung darf nicht privatisiert werden

Herabwürdigende, rassistische, sexistische und zur Gewalt aufstachelnde Äußerungen im Netz sind für die Betroffenen ein ernstes Problem.

„Hass im Netz hat gravierende negative Auswirkungen auf unser Zusammenleben und auf unsere Rechte: Diskriminierende und zu Gewalt aufstachelnde Äußerungen können dazu führen, dass sich Betroffene aus öffentlichen Debatten zurückziehen und aus Angst vor persönlichen Angriffen ihr Recht auf Meinungsfreiheit nicht mehr in Anspruch nehmen. Es ist daher überfällig, dass die Regierung sich dem Thema widmet“, sagt Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, und sagt weiter:

"Laut Gesetzesentwurf sollen künftig Online-Plattformen wie Facebook verpflichtet werden, Inhalte von Nutzer*innen auf Straftatbestände zu scannen. Das käme einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung gleich. Die Entscheidung, ob ein Inhalt rechtswidrig ist oder nicht, muss Aufgabe der Justiz sein und darf nicht an private Unternehmen ausgelagert werden."

Die geplante Löschpflicht innerhalb von 24 Stunden bzw. sieben Tagen birgt außerdem die Gefahr, dass Plattform-Betreiber*innen auch Inhalte löschen, die von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sind („Overblocking“), kritisiert Amnesty International Österreich. Positiv ist, dass der vorliegende Gesetzesentwurf ein Überprüfungsverfahren sowie Beschwerdeverfahren vorsieht, um ein „Overblocking“ zu verhindern. Die Gefahr des Overblockings ist dadurch jedoch nicht vollständig gebannt. Kritisch ist auch, dass das Überprüfungsverfahren und Beschwerdeverfahren offensichtlich nur in den Händen von Unternehmen liegen und nicht durch unabhängige Gerichte überprüft werden.

Menschenrechtliche Prüfmaßstäbe, demnach jeder Eingriff in das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit klar gesetzlich geregelt sein muss, ein legitimes Ziel verfolgt, notwendig und verhältnismäßig ist, werden so nicht unbedingt garantiert.

Es muss für alle Menschen möglich sein, eine Meinung in eine Debatte einzubringen. Das ist das Menschenrecht eines jeden einzelnen. Dabei können Aussagen auch schockieren und andere vor den Kopf stoßen. Wir brauchen daher gute, wohlüberlegte Maßnahmen gegen Hass im Netz, die unsere Meinungsfreiheit nicht unverhältnismäßig eingeschränken.

Annemarie Schlack, Geschäftsführerin Amnesty International Österreich

Amnesty International Österreich fordert Maßnahmen zur Förderung eines respektvollen Miteinanders – unabhängig von Verboten und neuen Regulierungen für Plattformbetreiber*innen, dazu zählen:

  • Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung von Beratungsstellen und Projekten gegen Hass im Netz und für Zivilcourage
  • Finanzielle Ressourcen für analoge Arbeit zur Prävention von Hass im Netz (z. B. Sensibilisierung, Informationsarbeit über relevante gesetzliche Bestimmungen sowie für digitale Präventionsarbeit, sowohl in der Schule als auch in außerschulischen Bildungsarbeit (wie der Erwachsenenbildung)
  • Psychosoziale Betreuung für Betroffene von „Shitstorms“, Cybermobbing, Cyberstalking und anderen Formen von Online-Belästigung
  • Einbeziehung vom Thema Hass im Netz in die Ausbildung der Richter*innenschaft, von Staatsanwält*innen und der Polizei

Amnesty International begrüßt auch, dass durch Berichtspflichten Online-Plattformen transparenter werden müssen und dass sie einen Zustellungsbevollmächtigten bestellen müssen. Amnesty International wird den Gesetzesentwurf analysieren und sich mit einer detaillierten Stellungnahme sich in das Begutachtungsverfahren einbringen.

Positiv ist, dass mit dem Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G), sowie den zivil- und strafrechtlichen Änderungen endlich überfällige Schritte gegen „Hass im Netz“ gesetzt werden. Die Absicht, gegen „Hass im Netz“ vorzugehen, darf jedoch nicht auf Kosten der Meinungsäußerungsfreiheit passieren.