Untersuchungen von Amnesty International
Die erweiterte „Pufferzone“ entlang der Grenze zu Israel umfasst rund 58 km², was etwa 16 % des gesamten besetzten Gazastreifens entspricht. Im Mai 2024 schienen mehr als 90 % der Bauten in diesem Gebiet (mehr als 3.500 Gebäude) zerstört oder schwer beschädigt zu sein. Auf mehr als 20 km² bzw. 59 % der landwirtschaftlichen Flächen in dieser Gegend wuchsen aufgrund des anhaltenden Konflikts weniger und kränkere Nutzpflanzen.
Amnesty International hat mit betroffenen Bewohner*innen und Bäuer*innen gesprochen, Satellitenbilder ausgewertet, 25 Videos aus diesem Grenzgebiet überprüft und Angaben des israelischen Militärs, der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen untersucht, um festzustellen, ob die Zerstörung rechtmäßig war, also ob sie z. B. durch zwingende militärische Notwendigkeit gerechtfertigt werden konnte.
In vier von Amnesty International untersuchten Gebieten kam es zu Verwüstungen, nachdem die israelische Armee bereits die Kontrolle über die Gebiete übernommen hatte, was bedeutet, dass die Schäden nicht durch direkte Kämpfe zwischen dem israelischen Militär und der Hamas bzw. anderen bewaffneten palästinensischen Gruppen verursacht wurden. In diesen Teilen des Gazastreifens wurden Gebäude vorsätzlich und systematisch zerstört.
Die Vermutung liegt nahe, dass viele der Bauten abgerissen wurden, weil sie sich in der Nähe des von Israel errichteten Grenzzauns befanden. Auch wenn es wahrscheinlich ist, dass manche der Gebäude in der Vergangenheit von bewaffneten Gruppen genutzt wurden, rechtfertigt eine mögliche künftige Nutzung von zivilen Objekten durch bewaffnete Gruppen nicht per se die Ausweisung von Häusern, Schulen oder Moscheen als militärische Ziele – sei es aufgrund ihrer Nähe zum Grenzzaun oder aus anderen Gründen. Darüber hinaus verbietet es das Völkerrecht, zivile Objekte lediglich zur Bestrafung der Zivilbevölkerung abzureißen, weil die Gebäude von bewaffneten Gruppen genutzt worden waren – dies stellt eine Form der Kollektivbestrafung dar.