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Unabhängigkeit der Volksanwaltschaft in Gefahr

12. Februar 2021

Zusammenfassung

  • Geplante Gesetzesnovelle schwächt kritische Arbeit der Volksanwaltschaft, anstatt sie zu stärken
  • Amnesty, Diakonie, Österreichische Liga für Menschenrechte und ZARA fordern breite Begutachtung und Expert*innen-Hearing

Am 24. Februar soll eine Novelle des Volksanwaltschaftsgesetzes ohne die Möglichkeit für eine Begutachtung verabschiedet werden. Sie könnte die Rechtsstellung der Kommissionen und ihrer Mitglieder, die für die Volksanwaltschaft vor Ort Missstände überprüfen, deutlich schwächen. Amnesty International Österreich, Diakonie Österreich, Österreichische Liga für Menschenrechte und ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit fordern Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler auf, den Beschluss der Novelle zu verschieben und eine breite Begutachtung des Vorhabens zuzulassen.

„Die Mitglieder der Kommissionen der Volksanwaltschaft leisten mit der Beobachtung von Orten der Freiheitsentziehung, wie beispielsweise Gefängnissen, einen wichtigen Beitrag für die Menschen und ihre Rechte in Österreich. Durch die geplante Novelle besteht jedoch die Gefahr, dass sie ihre kritische Arbeit ohne wirksamen Rechtsschutz gegen eine Abberufung durchführen müssen. Das hat das Potential, die Kommissionen und letztlich die Arbeit der Volksanwaltschaft zu schwächen“, sagt Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

Um sicher zu gehen, dass die Unabhängigkeit der Kommissionen nicht geschwächt wird, müssen Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler den Beschluss der Novelle verschieben und eine breite Begutachtung des Vorhabens zulassen.

Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich

„Durch die angekündigte Reform wäre die Volksanwaltschaft unabhängiger und damit wirkungsvoller für den Schutz der Menschenrechte in Österreich. Sie würde damit in Zukunft endlich die Voraussetzungen einer ,Nationalen Menschenrechtsinstitution’ vollumfänglich erfüllen – ein wichtiger Meilenstein für den Menschenrechtsschutz in Österreich“, sagt Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

Eine Gesetzesänderung in einem so wichtigen Bereich wie der unabhängigen Überprüfung der Menschenrechtslage in Österreich sollte nicht ohne Begutachtungsverfahren und die Einbeziehung von unabhängigen Expert*innen und der Zivilgesellschaft erfolgen.

Angelika Watzl, Generalsekretärin der Österreichischen Liga für Menschenrechte

Geplante Novelle „Schritt in die falsche Richtung”

Die Bundesregierung hat mit Ende Jänner eine Reform des Bestellmodus der Volksanwaltschaft in Aussicht gestellt. Damit soll zukünftig die Unabhängigkeit der Ombudsstelle gestärkt werden. Zahlreiche Staaten haben dementsprechende Empfehlungen bei der universellen Menschenrechtsprüfung (Universal Periodic Review, UPR) Österreichs im Jänner 2021 durch die Vereinten Nationen abgegeben.

Der Stärkung der Unabhängigkeit der Volksanwaltschaft als Nationale Menschenrechtsinstitution kommt große Bedeutung zu, da beispielsweise der Schutz vor und die Prävention von rassistischer und anderen Diskriminierungsformen in ihren Aufgabenbereich fällt.

Barbara Liegl, Geschäftsführerin von ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit

Angelika Watzl, Generalsekretärin der Österreichischen Liga für Menschenrechte, sagt dazu: „Welches Gewicht hat die gerade erst im Rahmen des UPR Prozesses erfolgte Zusage der Bundesregierung zur Verbesserung des Status der Volksanwaltschaft, wenn nur wenige Wochen danach eine Gesetzesänderung ohne unabhängiges Begutachtungsverfahren unter Einbindung von Expert*innen und der Zivilgesellschaft ergehen soll?“

Die Ankündigung, die Volksanwaltschaft zu stärken, fand große Unterstützung in der österreichischen Zivilgesellschaft. Doch die aktuelle Gesetzesnovelle ist ein Schritt in die genau entgegengesetzte Richtung.

Martin Schenk, Sozialexperte der Diakonie Österreich