Was fordert Amnesty International für EU-Länder und Österreich?
- Intensivierung der Bemühungen um Resettlement, um die in der Roadmap 2030 festgelegten Ziele zur Umsetzung des Globalen Pakts über Geflüchtete Menschen (GCR) zu erreichen
- Teilnahme am EU-koordinierten Resettlement mit einer Anzahl von Zusagen („pledges“) für den Zwei-Jahres-Zyklus (der nächste betrifft 2026-2027)
- Verbesserung der Umsetzung von Resettlement-Verpflichtungen durch die Vereinfachung der Resettlement-Verfahren
- Einbeziehung der Expertise von Geflüchteten in die Resettlement-Umsetzung, um die erfolgreiche Integration neu ankommender geflüchteter Menschen zu unterstützen und Inklusionsmaßnahmen auf allen politischen Ebenen zu gestalten
- Implementierung des EU-Resettlement-Framework
- Investition in würdevolle Aufnahmesysteme, um den unmittelbaren Bedürfnissen ankommender geflüchteter Menschen mit angemessenen Dienstleistungen gerecht zu werden
- Zusammenarbeit mit nationalen NGOs, um Resettlement und andere Aufnahmeprogramme effektiv umzusetzen
- Gewährleistung des Rechts auf Asyl für alle Schutzsuchenden, unabhängig davon, wie sie nach Europa gelangen, durch die Aufrechterhaltung hochwertiger und menschenrechtskonformer Asylverfahren
Appell an die österreichische Bundesregierung
Gemeinsam mit anderen Organisationen haben wir einen Appell an die österreichische Regierung gerichtet. Es ist höchste Zeit, dass sich die Regierung wieder für Aufnahmeprogramme einsetzt. Wir müssen eine solidarische und menschliche Antwort auf die globalen Herausforderungen finden. Die Wiederaufnahme von Resettlement- und anderen Aufnahmeprogrammen ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Menschen Schutz und Unterstützung zu bieten. Es ist dringend erforderlich, dass die Regierung eine gerechtere und sicherere Migrationspolitik umsetzt, um den Bedürfnissen der Schutzsuchenden gerecht zu werden und ihre Rechte zu wahren.
Glossar: Terminologie und Definitionen von Begriffen rund um Flucht und Migration
Im Migrationsdiskurs fallen immer wieder viele unterschiedliche Begriffe. In unserem Glossar findest du Definitionen für Begriffe aus dem Bereich Migration und entsprechende Hinweise, warum bei einigen von ihnen Vorsicht geboten ist.
Migration: Migration bezeichnet die dauerhafte oder vorübergehende räumliche Verlagerung des Wohnsitzes von Einzelpersonen oder Gruppen. Dies kann innerhalb eines Landes (Binnenmigration) oder zwischen verschiedenen Ländern (internationale Migration) erfolgen.
Migrant*in: Ein*e Migrant*in ist eine Person, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz verlässt, um sich vorübergehend oder dauerhaft an einem anderen Ort niederzulassen. Dies kann innerhalb eines Landes oder über internationale Grenzen hinweg geschehen. Migration kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie z.B. aus wirtschaftlichen, familiären oder bildungsbezogenen Gründen.
Reguläre Migration: Reguläre Migration bezeichnet die Bewegung von Personen gemäß den Einwanderungsbestimmungen des Ziellandes. Migrant*innen reisen mit den notwendigen Genehmigungen, wie Visa oder Arbeitserlaubnissen, und halten sich an die rechtlichen Vorgaben des Aufnahmelandes.
Irreguläre Migration: Irreguläre Migration beschreibt die Bewegung von Personen über nationale Grenzen hinweg ohne die erforderlichen Dokumente oder Genehmigungen. Dies kann durch Einreise ohne Genehmigung, den Verbleib nach Ablauf eines Visums oder die Nutzung falscher Dokumente geschehen. Im polit-medialen Diskurs ist häufig von „illegalen Migrant*innen“ oder „illegaler Migration“ die Rede. Amnesty International weist daraufhin, dass kein Mensch illegal ist, weil er Grenzen ohne Papiere überqueren und gefährliche Fluchtrouten benutzen muss, um sein Leben zu retten. Es ist kein Verbrechen, Sicherheit zu suchen – es ist ein Menschenrecht. Der sensible Umgang mit Begrifflichkeiten ist im Themenbereich Flucht und Migration besonders wichtig, um das Thema sachlich zu bearbeiten, statt Fremdenhass, Angst und Hetze zu schüren.
Flucht: Flucht beschreibt den erzwungenen Ortswechsel von Menschen, die vor Verfolgung, Krieg, Gewalt oder Naturkatastrophen fliehen müssen und in einem anderen Land Schutz suchen. Flucht erfolgt in der Regel plötzlich und ungeplant, oft unter Lebensgefahr und ohne die Möglichkeit, persönliche Habseligkeiten mitzunehmen.
Schutzsuchende Menschen: Schutzsuchende Menschen sind Personen, die vor Verfolgung, Krieg oder Gewalt fliehen und internationalen Schutz suchen. Sie haben einen Asylantrag in einem Land gestellt, der noch nicht entschieden ist.
Geflüchtete Menschen (Flüchtlinge): Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens sind die Schutzsuchende Menschen anerkannte Geflüchtete. Laut der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 wird ein Flüchtling als jemand definiert, der/die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen rassistischer Zuschreibungen (Original-Wortlaut: race), Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will“. Achtung: Das Wort „Flüchtling“ weist eine bedenkliche Wortstruktur auf, deren Endung "-ling" sich in vorwiegend negativ konnotierten Wörtern wiederfindet. Jedoch wird das Wort „Flüchtling“ in internationalen Abkommen verwendet und ist der juristische Begriff für anerkannte Personen, die Asyl beantragt haben und es gewährt bekommen haben.
Asyl: Asyl bezeichnet den Schutz, den ein Staat Personen gewährt, die in ihrem Heimatland verfolgt werden und dort keine Sicherheit finden können. Dieser Schutz wird auf Grundlage internationaler Abkommen, wie der Genfer Flüchtlingskonvention, und nationaler Gesetze gewährt. Asylsuchende durchlaufen ein rechtliches Verfahren, um ihren Anspruch auf Asyl nachzuweisen.
Internationaler Schutz: Schutz, der Menschen gewährt wird, die aufgrund von Verfolgung, Gewalt oder schweren Menschenrechtsverletzungen gezwungen sind, aus ihrem Herkunftsland zu fliehen und in einem anderen Land Zuflucht suchen. Internationaler Schutz wird in zwei Formen gewährt: Status der/des Asylberechtigten (Geflüchtete*r, Asyl) und Status der/des subsidiär Schutzberechtigten (subsidiärer Schutz)