Amnesty Jahresbericht 2021: Menschenrechtslage im Iran
Amtliche Bezeichnung: Islamische Republik Iran
Staatsoberhaupt: Ali Khamenei
Regierungschef: Ebrahim Raisi
- Tausende Menschen wurden 2021 verhört, in unfairer Weise strafrechtlich verfolgt und/oder willkürlich inhaftiert, nur weil sie friedlich ihre Menschenrechte wahrgenommen hatten. Hunderte saßen weiterhin zu Unrecht in Haft. Die Sicherheitskräfte setzten rechtswidrig tödliche Gewalt und Schrotmunition ein, um Proteste niederzuschlagen.
- Frauen, LGBTI+ sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten litten nach wie vor unter Diskriminierung und Gewalt.
- Neue Gesetze und Gesetzesänderungen führten zu noch stärkeren Einschränkungen der sexuellen und reproduktiven Rechte, des Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit sowie des Zugangs zum Internet.
- Folter und andere Misshandlungen waren weitverbreitet und wurden systematisch angewendet, dazu zählte auch die Verweigerung einer angemessenen medizinischen Versorgung von Gefangenen.
- Die Behörden stellten Impfstoffe gegen das Coronavirus nicht frühzeitig und für alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zur Verfügung.
- Gerichte verhängten Körperstrafen wie Auspeitschungen, Amputationen und Blendungen. Die Todesstrafe kam häufig zur Anwendung und wurde u. a. als Mittel der politischen Unterdrückung eingesetzt. Hinrichtungen erfolgten nach unfairen Gerichtsverfahren.
- Die im Zusammenhang mit den Gefängnismassakern im Jahr 1988 verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere andauernde völkerrechtliche Verbrechen blieben weiterhin systematisch straffrei.
Hintergrund
Die systematische Straflosigkeit im Iran zeigte sich deutlich daran, dass Ebrahim Raisi, die vormalige Oberste Justizautorität des Landes, im Juni 2021 zum Präsidenten aufstieg, statt dass Ermittlungen gegen ihn eingeleitet wurden wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem massenhaften Verschwindenlassen und den außergerichtlichen Hinrichtungen von Gefangenen im Jahr 1988.
Die Präsidentschaftswahl fand in einem repressiven Klima statt und wies eine ausgesprochen niedrige Wahlbeteiligung auf. Die Behörden ließen keine Kandidaturen von Frauen, Angehörigen religiöser Minderheiten und Kritiker:innen zu und drohten damit, jede Person strafrechtlich zu verfolgen, die zum Wahlboykott aufrief.
Die schlechte wirtschaftliche Lage des Landes, die durch eine hohe Inflation, den Wegfall von Arbeitsplätzen sowie niedrige Löhne und die Vorenthaltung von Löhnen gekennzeichnet war, wurde durch die anhaltenden Sanktionen der USA, die Coronapandemie und Korruption noch verschärft. Im Verlauf des Jahres kam es immer wieder zu Streiks und Kundgebungen, weil die Behörden angemessenen Löhnen, der Versorgung mit Wohnraum, der Gesundheitsfürsorge, der Ernährungssicherheit und der Bildung bei den öffentlichen Ausgaben keine Priorität einräumten.
Umweltexpert:innen kritisierten, dass die Behörden nichts unternahmen, um die ökologische Krise zu bekämpfen und der Austrocknung von Seen, Flüssen und Feuchtgebieten, der Abholzung von Wäldern, der Wasserverschmutzung durch ungeklärte Abwässer und Industrieabfälle sowie Landabsenkungen Einhalt zu gebieten.
Im bewaffneten Konflikt in Syrien leistete der Iran weiterhin den Regierungstruppen militärische Unterstützung (siehe Länderkapitel Syrien).
Im Februar 2021 verurteilte ein belgisches Gericht den iranischen Diplomaten Assadollah Assadi in Verbindung mit einem vereitelten Bombenanschlag in Frankreich im Jahr 2018 zu 20 Jahren Haft. Nach Ansicht des Gerichts hatte er den Anschlag, der sich gegen eine Zusammenkunft einer exiliranischen Oppositionsgruppe richtete, mit geplant.
Im März 2021 erneuerte der UN-Menschenrechtsrat das Mandat des Sonderberichterstatters zur Menschenrechtslage im Iran. Die Behörden verweigerten sowohl ihm als auch anderen UN-Expert:innen und unabhängigen Menschenrechtsbeobachter:innen die Einreise.
Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Die Behörden unterdrückten 2021 weiterhin massiv die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Sie verboten nach wie vor unabhängige politische Parteien, Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen, zensierten die Medien und störten ausländische Satellitensender.
Im Januar 2021 setzten die Behörden die Messenger-App Signal auf die Liste der blockierten Sozialen Medien, auf der bereits Plattformen wie Facebook, Telegram, Twitter und YouTube standen. Sicherheitskräfte und Angehörige des Geheimdiensts nahmen Personen wegen Beiträgen in den Sozialen Medien, die als "konterrevolutionär" oder "unislamisch" betrachtet wurden, willkürlich fest.
Die Behörden blockierten das Internet während Protesten und verhinderten so, dass das Ausmaß der Übergriffe durch die Sicherheitskräfte bekannt wurde. Im Juli 2021 beschleunigte das Parlament die Vorbereitungen für einen Gesetzentwurf, der die Herstellung und Verbreitung von Systemen zur Umgehung der Zensur strafbar machen und die Überwachung verschärfen soll. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für 2022 geplant.
Tausende Erwachsene und Minderjährige wurden verhört, zu Unrecht verfolgt und/oder willkürlich inhaftiert, nur weil sie friedlich ihre Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen hatten. Dazu zählten Demonstrierende, Journalist:innen, politisch Andersdenkende, Künstler:innen, Schriftsteller:innen, Lehrer:innen und Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, aber auch Rechtsanwält:innen, Aktivist:innen und andere Menschenrechtsverteidiger:innen, die sich für die Rechte von Frauen, LGBTI+, Arbeitnehmer:innen und Minderheiten sowie für den Umweltschutz oder gegen die Todesstrafe engagierten. Außerdem Hinterbliebene, die u. a. für die Massenhinrichtungen und das Verschwindenlassen von Personen in den 1980er-Jahren Gerechtigkeit forderten. Hunderte Menschen waren Ende 2021 noch immer zu Unrecht inhaftiert.
Die ehemaligen Präsidentschaftskandidaten Mehdi Karroubi und Mir Hossein Mussawi sowie Mussawis Ehefrau Zahra Rahnavard standen nach wie vor unter willkürlichem Hausarrest, der mittlerweile ein Jahrzehnt andauerte.
Im Ausland lebende Oppositionelle und Medienschaffende waren vermehrt Drohungen ausgesetzt. Als Vergeltungsmaßnahme für ihre Arbeit wurden ihre im Iran lebenden Familienangehörigen von den Behörden verhört und/oder willkürlich inhaftiert. Im Juli 2021 klagte die US-Strafverfolgungsbehörde vier iranische Agenten wegen Verschwörung an. Sie warf ihnen vor, sie hätten geplant, die in den USA lebende iranisch-amerikanische Journalistin Masih Alinejad zu entführen und außer Landes zu bringen. Im August verhörten Angehörige des iranischen Geheimdiensts Verwandte des im Exil lebenden kurdischen Menschenrechtsverteidigers Arsalan Yarahmadi und bedrohten ihn mit dem Tod. Dem iranisch-schwedischen Dissidenten Habib Chaab und dem iranisch-deutschen Dissidenten Jamshid Sharmahd, die im Ausland entführt und in den Iran zurückgebracht worden waren, drohte weiterhin die Todesstrafe.
Die Sicherheitskräfte gingen mit rechtswidriger Gewalt gegen zumeist friedliche Proteste vor, indem sie u. a. scharfe Munition und Schrotmunition einsetzten. Im Juli 2021 wurden bei Protesten gegen die Wasserknappheit in den Provinzen Chusestan und Lorestan mindestens elf Menschen erschossen und zahlreiche weitere verletzt. Am 26. November beschossen Sicherheitskräfte in Isfahan Demonstrierende, die den Behörden Versagen bezüglich der Wasserversorgung vorwarfen, mit Metallkugeln, was dazu führte, dass zahlreiche Menschen, darunter auch Minderjährige, erblindeten oder andere schwere Augenverletzungen erlitten.
Mehr als 700 Beschäftigte der petrochemischen Industrie wurden zu Unrecht entlassen, weil sie sich im Juni an landesweiten Streiks beteiligt hatten.
Folter und andere Misshandlungen
Folter und andere Misshandlungen waren 2021 nach wie vor weitverbreitet und wurden systematisch angewendet, vor allem während Verhören. Durch Folter erzwungene "Geständnisse" wurden im staatlichen Fernsehen ausgestrahlt und regelmäßig für Schuldsprüche herangezogen.
Die der Justiz unterstellten Gefängnis- und Strafverfolgungsbehörden hielten Gefangene unter grausamen und unmenschlichen Bedingungen fest. Die Gefängnisse waren überbelegt und verfügten nicht über ausreichend sanitäre Einrichtungen und Betten, die Versorgung der Gefangenen mit Nahrungsmitteln und Wasser war unzureichend, und ihre Zellen waren schlecht belüftet und von Ungeziefer befallen. Vielen Inhaftierten wurde eine angemessene medizinische Versorgung verweigert, wodurch sie einem erhöhten Risiko ausgesetzt waren, sich mit dem Coronavirus zu infizieren.
Die Behörden überstellten weibliche gewaltlose politische Gefangene immer häufiger in Gefängnisse, die weit entfernt von ihren Familien lagen und in denen erbärmliche Haftbedingungen herrschten, um sie dafür zu bestrafen, dass sie im Gefängnis weiterhin Menschenrechtsverletzungen angeprangert hatten.
Im August 2021 gelangten Videoaufnahmen an die Öffentlichkeit, die von Überwachungskameras im Evin-Gefängnis in Teheran stammten und zeigten, wie Gefangene vom Wachpersonal geschlagen, sexuell belästigt und auf andere Weise gefoltert und misshandelt wurden.
Mindestens 24 Gefangene starben unter Umständen, die den Verdacht nahelegten, dass ihr Tod in Verbindung mit Folter und anderen Misshandlungen stand, wie z. B. der Verweigerung einer angemessenen medizinischen Versorgung.
Das Strafgesetzbuch sah weiterhin Strafen vor, die gegen das Verbot von Folter und anderen Misshandlungen verstießen, darunter Auspeitschung, Blendung, Amputation, Kreuzigung und Steinigung. Im Februar 2021 erhielt Hadi Rostami im Gefängnis von Urumieh 60 Peitschenhiebe, weil er in den Hungerstreik getreten war, um gegen die Vollstreckung seines Amputationsurteils zu protestieren, die ihm wiederholt angedroht worden war.
Hadi Atazadeh starb im September 2021 im Gefängnis von Ahar, nachdem er ausgepeitscht worden war.
Im Oktober 2021 verhängte ein Gericht in Teheran gegen einen Mann wegen Körperverletzung eine Vergeltungsstrafe (qesas), die die Blendung eines seiner Augen vorsah.
Nach Angaben der NGO Abdorrahman Boroumand Center wurden mindestens 152 Personen zu Auspeitschungen verurteilt.
Diskriminierung
Frauen und Mädchen
Frauen wurden 2021 weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert, u. a. bezüglich Eheschließung, Scheidung und Erbschaftsangelegenheiten sowie beim Zugang zum Arbeitsmarkt und zu politischen Ämtern.
Diskriminierende Gesetze, die Frauen zwangen, ein Kopftuch zu tragen, führten zu täglichen Schikanen, willkürlichen Inhaftierungen, Folter und anderen Misshandlungen sowie dazu, dass Frauen der Zugang zu Bildung, Beschäftigung und öffentlichen Räumen verweigert wurde. Mindestens sechs Frauenrechtler:innen, die sich gegen den Kopftuchzwang eingesetzt hatten, saßen noch immer im Gefängnis.
Das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit wurde durch ein Gesetz mit dem Titel "Junge Bevölkerung und Schutz der Familie" weiter ausgehöhlt. Das im Oktober 2021 vom Parlament verabschiedete Gesetz, das im November in Kraft trat, verbot u. a. staatlich finanzierten Einrichtungen, kostenlos Verhütungsmittel zur Verfügung zu stellen, und verpflichtete Apotheken, Verhütungsmittel nur noch auf Rezept zu verkaufen. Es ließ freiwillige Sterilisationen bei Männern und Frauen nur noch zu, wenn eine Schwangerschaft das Leben der Frau gefährden oder zu schweren körperlichen Schäden oder unerträglichen Härten während der Schwangerschaft oder nach der Geburt führen würde. Der Zugang zu pränatalen Screening-Tests wurde massiv erschwert.
Der Sozialausschuss des Parlaments billigte im Juli 2021 den seit Langem vorliegenden Gesetzentwurf mit dem Titel "Verteidigung der Würde und Schutz von Frauen vor Gewalt", nachdem die Justiz rückschrittliche Änderungen daran vorgenommen hatte. Zu den begrüßenswerten Neuerungen des Gesetzes, dessen endgültige Verabschiedung noch ausstand, zählten die Einrichtung von speziellen Polizeieinheiten und Zufluchtsstätten sowie einer nationalen Arbeitsgruppe, die Strategien zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen ausarbeiten soll. Das Gesetz definiert jedoch weder häusliche Gewalt als eigenständigen Straftatbestand noch stellt es Kinderehen oder Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe. Es gewährleistet auch nicht, dass Männer, die ihre Frauen oder Töchter ermorden, angemessen bestraft werden. In Fällen von häuslicher Gewalt soll Versöhnung Vorrang haben vor Rechenschaftspflicht.
Das gesetzliche Heiratsalter für Mädchen lag nach wie vor bei 13 Jahren. Väter konnten jedoch bei Gericht eine Erlaubnis einholen, wenn sie ihre Töchter früher verheiraten wollten. Offiziellen Angaben zufolge wurden von März 2020 bis März 2021 insgesamt 31.379 Ehen mit Mädchen im Alter zwischen 10 und 14 Jahren geschlossen, und damit 10,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
LGBTI+
Im Mai 2021 wurde Alireza Fazeli Monfared ermordet, der sich selbst als nichtbinären schwulen Mann bezeichnete. Die Tat machte deutlich, dass die Kriminalisierung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Beziehungen und geschlechtlicher Nichtkonformität durch Strafen, die von Auspeitschung bis zur Todesstrafe reichten, Gewalt und Diskriminierung von LGBTI+ Vorschub leistete.
Sogenannte Konvertierungsbehandlungen, die Folter und anderen Misshandlungen gleichkommen, waren staatlich anerkannt und wurden nach wie vor häufig angewandt, auch bei Minderjährigen.
Nicht geschlechtskonforme Personen liefen Gefahr, strafrechtlich verfolgt zu werden, es sei denn, sie strebten eine legale Geschlechtsangleichung an, die eine entsprechende Operation und die Sterilisation erforderte.
Die Militärbehörden stuften Homosexualität weiterhin als "Perversion" ein. Vom Militär ausgestellte Bescheide, die homosexuelle und transgeschlechtliche Personen vom Militärdienst ausnahmen, enthüllten indirekt die sexuelle Orientierung bzw. Geschlechtsidentität der Betreffenden, ohne dass sie dem zugestimmt hätten, und setzten sie damit der Gefahr von Gewalt aus.
Ethnische Minderheiten
Ethnische Minderheiten, darunter arabische, aserbaidschanische, belutschische, kurdische und turkmenische Bevölkerungsgruppen, wurden weiterhin diskriminiert. Dies betraf vor allem ihren Zugang zu Bildung, zum Arbeitsmarkt und zu politischen Ämtern. Trotz wiederholter Forderungen, die Sprachenvielfalt zu erhalten, blieb Persisch die einzige Unterrichtssprache in der Grund- und Sekundarschule.
Angehörige ethnischer Minderheiten waren weiterhin unverhältnismäßig häufig von Todesurteilen betroffen, die aufgrund vager Anklagen wie "Feindschaft zu Gott" verhängt wurden. Die Behörden richteten wegen derartiger Anschuldigungen Verurteilte heimlich hin und weigerten sich, deren Hinterbliebenen die Leichname zu übergeben, so auch im März im Fall von vier Männern aus der Bevölkerungsgruppe der arabischen Ahwazi und im Dezember im Fall des Kurden Heidar Ghorbani. Mindestens 20 kurdische Männer saßen weiterhin in der Todeszelle, nachdem sie wegen solcher Anschuldigungen verurteilt worden waren.
Die Behörden unternahmen nichts, um die zahlreichen Fälle von rechtswidrigen Tötungen unbewaffneter kurdischer Träger (kulbar), die Lasten zwischen den kurdischen Regionen Irans und Iraks hin- und hertransportierten, sowie unbewaffneter belutschischer Träger (soukhtbar), die in der Provinz Sistan und Belutschistan Kraftstoff transportierten, zu stoppen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Mehr als 200 Kurd:innen, darunter politisch Andersdenkende und zivilgesellschaftliche Aktivist:innen, wurden während zweier Festnahmewellen im Januar und im Juli/August 2021 willkürlich inhaftiert. Die meisten von ihnen kamen frei, nachdem sie wochen- oder monatelang dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen oder ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten worden waren. Einige Personen blieben in Haft, andere wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Religiöse Minderheiten
Religiöse Minderheiten, darunter Baha'i, Christ:innen, Gonabadi-Derwische, Jüd:innen, Yaresan (Ahl-e Haq) und sunnitische Muslim:innen, wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert, u. a. was den Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt, die Adoption von Kindern, die Nutzung von Gebetsstätten und die Übernahme politischer Ämter betraf. Sie wurden willkürlich inhaftiert, gefoltert und anderweitig misshandelt, weil sie sich zu ihrem Glauben bekannten oder ihn ausübten.
Personen, deren Eltern von den Behörden als Muslime geführt wurden, riskierten, willkürlich inhaftiert, gefoltert und wegen "Apostasie" (Abfall vom Glauben) zum Tode verurteilt zu werden, wenn sie zu einer anderen Religion konvertierten oder sich zum Atheismus bekannten.
Angehörige der Baha'i-Minderheit waren 2021 weiterhin zahlreichen systematischen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Dazu zählten willkürliche Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen, die Schließung von Geschäften und die Beschlagnahmung von Eigentum, der Abriss von Häusern und die Zerstörung von Friedhöfen. Sie durften nach wie vor nicht an Hochschulen studieren und wurden von der politischen Führung und den staatlichen Medien mit Hassreden überzogen. Im April 2021 hinderten die Behörden Angehörige der Baha'i daran, ihre Familienangehörigen in unbelegten Gräbern auf einem Friedhof in der Nähe von Teheran zu bestatten. Sie bestanden darauf, dass die Toten zwischen den bestehenden Gräbern oder auf dem Friedhof Khavaran, wo die Opfer der Massenhinrichtungen von 1988 bestattet wurden, beigesetzt werden müssten. Nach großer öffentlicher Empörung hoben die Behörden das Verbot auf. Im Juni zerstörten Sicherheitskräfte rund 50 Häuser von Baha'i im Dorf Ivel in der Provinz Mazandaran. Die Aktion war Teil der seit Jahren andauernden Bestrebungen, die Baha'i aus dieser Region zu vertreiben.
Das Parlament höhlte das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit im Januar 2021 weiter aus, indem es zwei neue Paragrafen in das Strafgesetzbuch aufnahm, wonach die "Diffamierung staatlich anerkannter Religionen, iranischer Bevölkerungsgruppen und islamischer Glaubensrichtungen" sowie "abweichende erzieherische oder missionarische Aktivitäten, die dem Islam widersprechen" mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und/oder einer Geldstrafe geahndet werden können. Im Juli wurden drei Männer, die zum Christentum konvertiert waren, auf dieser Grundlage zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Mehrere Gonabadi-Derwische waren weiterhin zu Unrecht inhaftiert, u. a. wegen einer friedlichen Demonstration im Jahr 2018, die von den Behörden gewaltsam niedergeschlagen worden war. Zu diesen Gefangenen zählte auch Behnam Mahjoubi, der am 21. Februar 2021 in der Haft starb. Er war zuvor monatelang gefoltert und anderweitig misshandelt worden, u. a. indem man ihm eine angemessene medizinische Behandlung bewusst verweigerte.
Es gab weiterhin Razzien in christlichen Hauskirchen.
Recht auf Gesundheit
Das Vorgehen der Behörden in der Coronapandemie war intransparent, und es gelang ihnen nicht, den Mangel an Impfstoffen, Krankenhausbetten, Sauerstoffvorräten und Pflegepersonal zu beheben.
Im Februar 2021 startete der Iran seine Impfkampagne. Doch weil das Staatsoberhaupt im Januar den Import von Impfstoffen aus den USA und Großbritannien ausdrücklich untersagt hatte, waren bis August nicht einmal 6 Prozent der Bevölkerung geimpft. Das Importverbot wurde im August aufgehoben, und bis zum Jahresende hatten mehr als 80 Prozent der Bevölkerung ihre erste Impfdosis erhalten.
Die Behörden entwickelten keine nationale Strategie, um sicherzustellen, dass Tausende afghanische Staatsangehörige ohne gültige Papiere rechtzeitig und gleichberechtigt Zugang zu Impfungen erhielten. In einigen Provinzen richteten lokale Staatsbedienstete ab Oktober spezielle Impfzentren für diese Gruppe ein.
In einigen Städten schickte man mobile Impfteams in informelle Siedlungen und an Aufenthaltsorte von Obdachlosen. Die Reichweite dieser Teams war landesweit allerdings sehr unterschiedlich.
Mit der Impfung von Häftlingen wurde erst im August begonnen.
Die Behörden nahmen im August sechs Personen willkürlich fest und stellten sie im Oktober wegen fadenscheiniger Anschuldigungen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit vor Gericht. Sie hatten sich getroffen, um rechtliche Schritte gegen die Behörden zu diskutieren, weil diese es versäumt hatten, den Zugang zu Impfstoffen zu gewährleisten.
Todesstrafe
Die Todesstrafe wurde nach unfairen Gerichtsverfahren verhängt, u a. für Straftaten, die gemäß Völkerrecht nicht zu den "schwersten Verbrechen" zählten, wie Drogenhandel und Finanzkriminalität, sowie für Handlungen, die international nicht als Straftaten anerkannt waren. Todesurteile wurden als Mittel der Unterdrückung gegen Demonstrierende, Andersdenkende und ethnische Minderheiten eingesetzt.
Yousef Mehrdad und Saadollah Fazeli wurden in Arak wegen "Beleidigung des Propheten" zum Tode verurteilt.
Im August 2021 wurde Sajad Sanjari hingerichtet, der im Alter von 15 Jahren festgenommen worden war, und im November Arman Abdolali, der 17 Jahre alt war, als man ihn inhaftierte. In den Todeszellen befanden sich noch immer mehr als 80 Personen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren.
Straflosigkeit
Die Behörden verheimlichten weiterhin die Zahl der bei den Protesten im November 2019 Getöteten, wiesen Beschwerden der Familien der Opfer zurück und lobten die Sicherheitskräfte für ihr hartes Vorgehen. Das ganze Jahr über lösten die Sicherheitskräfte friedliche Versammlungen von Angehörigen, die Gerechtigkeit suchten, auf und schlugen sie und nahmen sie vorübergehend fest. Manouchehr Bakhtiari, der Vater eines getöteten Demonstranten, wurde im April festgenommen und im Juli zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er die Straflosigkeit angeprangert hatte.
In Schweden begann im August 2021 auf Grundlage des Weltrechtsprinzips der Prozess gegen Hamid Nouri, dem vorgeworfen wurde, an den Gefängnismassakern im Jahr 1988 beteiligt gewesen zu sein. Das iranische Außenministerium blieb seiner Linie treu, die Vorgänge zu leugnen und verfälscht darzustellen, und bezeichnete den Prozess als ein von "Terroristen" ausgehecktes "Komplott", das sich auf "gefälschte Dokumente und Zeugenaussagen" stütze.
Die Behörden verheimlichten weiterhin die Wahrheit über den Abschuss eines ukrainischen Passagierflugzeugs durch die Revolutionsgarden im Januar 2020, bei dem alle 176 Menschen an Bord ums Leben gekommen waren. Hinterbliebene, die Gerechtigkeit forderten, wurden schikaniert, willkürlich festgenommen, gefoltert und anderweitig misshandelt. Im November begann vor einem Militärgericht in Teheran hinter verschlossenen Türen ein Verfahren gegen zehn Militärangehörige niedriger Ränge. Die Angehörigen der Opfer beklagten jedoch, dass hochrangige Militärs und Sicherheitskräfte Straffreiheit genossen.