Eine menschenrechtsbasierte Außenpolitik
Wir fordern
- Die wirksame Umsetzung des Weltrechtsprinzips in Österreich, unter anderem durch Bereitstellung der notwendigen Ressourcen, damit Ermittlungen in Bezug auf Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und Menschenrechte auch in Österreich strafrechtlich verfolgt werden können
- Bekenntnis zu einer menschenrechtsbasierten österreichischen Außenpolitik
Österreich muss sich in seiner Außenpolitik zum Schutz und der Förderung der Menschenrechte bekennen und das internationale Menschenrechtssystem unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten und Ressourcen unterstützen.
Darüber hinaus muss die internationale Gerichtsbarkeit dringend gestärkt werden und vor allem Lücken in der Strafverfolgung von internationalen Verbrechen, wie Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht oder die Menschenrechte, umgehend geschlossen werden. Die wirksame Umsetzung des Weltrechtsprinzip in Österreich sowie die finanzielle Unterstützung des ständigen Internationalen Strafgerichtshofs können dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
In Österreich ist das Weltrechtsprinzip als Grundlage für die Strafverfolgung von internationalen Verbrechen, die in anderen Staaten begangen wurden, bereits rechtlich verankert. Es wird jedoch häufig nicht angewendet, da keine ausreichende Verbindung zu österreichischen Interessen festgestellt wird. Etwa im Fall der Verbrechen in der Ukraine braucht es umfassende Ermittlungen gegen die Verantwortlichen, insbesondere gegen hochrangige militärische und zivile Befehlshaber*innen, um sie strafrechtlich zu verfolgen.