Klimagerechtigkeit
Wir fordern
- Umsetzung eines wirksamen und menschenrechtskonformen Klimaschutzgesetzes, das zur
Einhaltung der österreichischen Klimaziele beiträgt - Bekenntnis zum Schutz friedlicher Proteste und gegen die Kriminalisierung von Aktivist*innen
Klimaziele
Die Klimakrise ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Ihre Auswirkungen sind für die Menschen spürbar und bedrohen ihre Menschenrechte, auch in Österreich, etwa durch Überschwemmungen, Murenabgänge, oder längere Hitzeperioden. Als Binnenland ist Österreich von den Auswirkungen des Klimawandels besonders betroffen.
Die Folgen der Klimakrise sind für manche Gruppen von Menschen besonders verheerend. Dazu zählen ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen, die in systemrelevanten Berufen arbeiten (z.B. Bauarbeiter*innen, Straßenarbeiter*innen), oder Menschen, die in Armut leben oder obdachlos sind.
Klimagerechtigkeit bedeutet den Schutz einer ganze Reihe von Menschenrechten: Neben unserem Recht auf saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt, das auch von der UN-Generalversammlung anerkannt wurde, auch das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit, das Prinzip der Nicht-Diskriminierung und Gleichheit, das Recht auf angemessenen Lebensstandard und letztlich das Recht auf Leben.
Österreich muss seine menschenrechtlichen und klimapolitischen Verpflichtungen wahrnehmen. Die nächste Bundesregierung muss dringend weitere Anstrengungen unternehmen, um seine Klimaziele effektiv zu erreichen und im Zuge dessen wirksame Maßnahmen für die Eindämmung der Klimakrise verabschieden. Ein menschenrechtskonformes und wirksames Klimaschutzgesetz mit klaren Verbindlichkeiten ist unabdingbar für die Erreichung der österreichischen Klimaziele.
Schutz friedlicher Proteste
Amnesty International beobachtete in den letzten Monaten mit großer Sorge die erneut stark gewachsene Tendenz von Politik und Verwaltung, Klima-Aktivist*innen zu kriminalisieren.
Gegen Klimaaktivist*innen wurden so genannte primäre Freiheitsstrafen verhängt – die schwerste Strafmaßnahme im Verwaltungsrecht. Dabei werden direkt Gefängnis- statt Geldstrafen verhängt, und zwar ohne vorhergehendem Gerichtsverfahren. Eine solche Verwaltungshaft lehnt Amnesty International grundsätzlich ab, da die Gefahr besteht, dass faire und rechtsstaatliche Gerichtsverfahren umgangen werden.
Insbesondere der Versuch, eine bestimmte Form von friedlichem Protest zu unterbinden, ist besorgniserregend. Ziviler Ungehorsam ist von der Versammlungsfreiheit gedeckt – ein Menschenrecht, zu dem sich Österreich verpflichtet hat. Statt dieses zu untergraben und die öffentliche Wahrnehmung zu befeuern, Protestierende als Kriminelle zu betrachten, ist es Aufgabe des Staates, das Recht auf Versammlungsfreiheit zu schützen. Politiker*innen müssen sich dem Diskurs mit der Bevölkerung stellen – sowohl mit jenen, die sich für das Klima einsetzen, als auch mit jenen, die sich von den Aktionen gestört fühlen. Sowohl der Schutz das Klimas als auch die Versammlungsfreiheit sind Menschenrechte, die zu achten sind.