Das österreichische Antidiskriminierungsrecht ist stark zersplittert und bietet keinen ausreichenden Schutz vor Diskriminierung. So sind Menschen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen nur beschränkt vor Diskriminierung geschützt, da nur gegen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts in diesem Bereich geschützt wird. In der Arbeitswelt wiederum sind alle sieben gesetzlich festgelegten Diskriminierungsgründe geschützt. Diese Lücke muss umgehend geschlossen werden, um alle Formen der Diskriminierung in sämtlichen Lebensbereichen in Zukunft zu verhindern und den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich dagegen rechtlich zur Wehr zu setzen.
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