Der auf Zivilist*innen gerichtete grausame Angriff der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen am 7. Oktober im Süden Israels, bei dem mindestens 1.400 Menschen, die meisten von ihnen Zivilist*innen, getötet und mehr als 200 Menschen entführt wurden, hat eine neue Eskalation des Konflikts in Gang gesetzt. Die israelischen Streitkräfte führten seitdem Tausende von Luft- und Bodenangriffe auf den Gazastreifen aus, die Zivilist*innen verletzt und getötet und zivile Einrichtungen getroffen haben. Auch die israelische Zivilbevölkerung ist weiterhin dem wahllosen Raketenbeschuss durch die Hamas und andere bewaffnete Gruppen aus dem Gazastreifen ausgesetzt.
Die derzeitige Eskalation der Gewalt in Israel und Gaza ist beispiellos. Der Konflikt hat bereits Tausende Menschenleben gefordert und zudem die humanitäre Not im Gazastreifen noch gravierend verschlimmert. Die Folgen für die Zivilbevölkerung sowohl in Israel als auch in den besetzten palästinischen Gebieten sind verheerend.
Amnesty International stellt angesichts dieser Eskalation die folgenden Forderungen:
- Amnesty International ruft alle Konfliktparteien im besetzten Gazastreifen und in Israel zu einem sofortigen Waffenstillstand auf, um weitere Verluste unter der Zivilbevölkerung zu verhindern und den Zugang zu lebensrettenden Hilfsgütern für die Menschen im Gazastreifen sicherzustellen.
- Amnesty International fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller zivilen israelischen Geiseln, darunter auch Kinder, die seit dem 7. Oktober im besetzten Gazastreifen festgehalten werden. Geiselnahme und die Entführung von Zivilpersonen sind nach internationalem Recht verboten und stellen Kriegsverbrechen dar. Geiseln müssen menschlich und im Einklang mit dem Völkerrecht behandelt werden und dürfen nicht in Online-Videos vorgeführt oder zu Aussagen gezwungen werden.
- Die laufenden Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs zur Lage in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten müssen umfassend fortgesetzt werden und die volle Unterstützung der internationalen Gemeinschaft und alle erforderlichen Mittel erhalten. Gegenstand dieser umfassenden Ermittlungen müssen Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte aller Konfliktparteien sein.