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Korruption trifft uns alle – sie wirkt sich auf das tägliche Leben aller Menschen aus und führt zu schweren Verletzungen ihrer Menschenrechte. Auch Österreich hat ein unübersehbares und strukturelles Problem mit Korruption, und das bereits seit Jahrzehnten. Doch wie genau sehen die Folgen für unsere Menschenrechte aus und was können wir alle tun, um Korruption zu verhindern und unsere Rechte besser zu schützen? Der folgende Text liefert dir einen umfassenden Überblick zum Thema Korruption und möchte dich ermuntern, selbst einen ersten und den zugleich wichtigsten Schritt gegen Korruption zu setzen.
Korruption ist die Antithese zu unseren Menschenrechten.
> Definition: Was bedeutet Korruption?
> Warum verletzt Korruption deine Menschenrechte?
> Welche Menschenrechte werden durch Korruption verletzt?
> Wer ist in Österreich für die Bekämpfung von Korruption zuständig?
> An wen kann ich mich wenden, wenn ich Kenntnisse über korrupte Handlungen habe?
> Was fordert Amnesty International in Bezug auf Korruption?
> Wie können wir alle dazu beitragen, Korruption zu verhindern?
Die allgemeine Definition von Korruption lautet: “Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil“ (Definition von Transparency International). Das Wort „Korruption“ stammt vom lateinischen „corrumpere“, was mit„verderben“ aber auch mit „bestechen“ übersetzt werden kann. In der medialen Berichterstattung sowie in der öffentlichen Debatte wird am häufigsten politische Korruption thematisiert sowie Korruption in der Wirtschaft. Weiter gefasst kann Korruption überall dort stattfinden, wo Menschen ihnen übertragene Macht, Befugnisse oder Finanzmittel zum eigenen Vorteil verwenden können, anstatt zu ihrem intendierten Zweck. Das erfasst alle gesellschaftlichen Bereiche und kann etwa in der öffentlichen Verwaltung der Fall sein, in einem Verein sowie in jeglichen privaten und öffentlichen Institutionen.
Das Anbieten, Einfordern oder Versprechen eines Vorteils gilt als aktive Form der Korruption, während die Annahme eines solchen Vorteils (Bestechlichkeit) passive Korruption genannt wird.
Korruption kann in vielen verschiedenen Formen auftreten, zum Beispiel in Form von Bestechung, Wahlbetrug, durch die Umleitung öffentlicher Ressourcen, durch unrechtmäßige Bereicherung und Nepotismus (die so genannte “Freunderlwirtschaft”).
Zu den strafrechtlichen Korruptionstatbeständen zählen in Österreich etwa Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB). Für Missbrauch der Amtsgewalt kann verurteilt werden, wer wissentlich Amtsgewalt missbraucht, zum Beispiel bei Amtshandlungen wie der Herstellung eines „Parkpickerls“ oder der bescheidmäßigen Verlängerung der Sperrstunde eines Lokals.
Häufige Delikte im Bereich der Wirtschaft sind Bilanzfälschung, Insiderhandel, Untreue und Geldwäsche.
Korruption im Justizsystem liegt vor, wenn beispielsweise Polizeibeamt*innen, Richter*innen oder Staatsanwält*innen Bestechungsgelder annehmen oder selbst fordern, um im Gegenzug eine Veränderung des Laufes eines Justizprozesses zu erwirken. Beispiele dafür sind das Erbitten oder Annehmen von Bestechungsgeldern, um Anklagen fallen zu lassen, Ermittlungen zu beeinträchtigen oder zu verhindern, Verdächtige freizulassen oder Personen wegen falscher Anschuldigungen zu verurteilen oder festzunehmen. In vielen solchen Fällen können wohlhabende Personen oder Mitglieder bestimmter politischer Parteien oder einflussreicher Gruppen innerhalb der Gesellschaft Straftaten unbestraft begehen und das Strafjustizsystem in menschenrechtswidriger Weise missbrauchen.
Korruption verletzt Menschenrechte und ist ein Problem für alle Menschen. Korruption kann per se eine Menschenrechtsverletzung sein, insofern sie natürliche Ressourcen ausbeutet, sodass Menschen nicht mehr über ihre natürlichen Ressourcen wie Trinkwasser oder Nahrung verfügen können. Und Korruption kann durch ihre diskriminierenden Auswirkungen indirekt zu einer Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen führen, was die folgenden Beispiele veranschaulichen:
Umleitung öffentlicher Ressourcen schadet besonders sozialen Menschenrechten
Dass Korruption direkt oder indirekt zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen kann, zeigt sich besonders deutlich bei der Gewährleistung von sozialen Menschenrechten. Wenn Politiker*innen oder Beamt*innen öffentliche Ressourcen für Bildung und Gesundheitsfürsorge zur persönlichen Bereicherung oder aufgrund von Bestechung zur Bereicherung anderer umleiten, kann das zu Verletzungen des Rechts auf Gesundheit und Bildung führen. Im Allgemeinen führen veruntreute Gelder zu einem Mangel an öffentlichen Mitteln, die sonst für Zwecke wie Bildung und Gesundheit zur Verfügung stehen würden. Kurz gesagt: Wenn Politiker*innen Steuergeld veruntreuen, fehlen die Mittel für unser Gesundheitssystem oder unsere Schulen. Deshalb wirkt sich Korruption stärker auf Menschen in Armut aus. Der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan formulierte den Zusammenhang von Armut und Korruption wie folgt: „Korruption schadet den Armen unverhältnismäßig, indem sie Mittel für die Entwicklung umleitet, die Fähigkeit einer Regierung untergräbt, grundlegende Dienstleistungen bereitzustellen, Ungleichheit und Ungerechtigkeit nährt und ausländische Investitionen und Hilfe verhindert“. Länder mit wenig Menschenrechtsschutz sind Brutstätten für korrupte Praktiken.
Untergrabung der Rechtstaatlichkeit
Systemische Korruption in einem Land oder einer Institution kann die Rechtsstaatlichkeit untergraben und den Rahmen für den Schutz der Menschenrechte schwächen. Da Rechtsstaatlichkeit für den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte unerlässlich ist, kann deren Schwächung oder gar Untergrabung wiederum zu zahlreichen und teilweise systemischen Menschenrechtsverletzungen führen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Exekutive, also die Bundesregierung und/oder eine Regierungspartei, durch systematische korrupte Handlungen versucht, auf die Legislative und die Justiz Einfluss zu nehmen bzw. diese zu schwächen, und es keine Gesetze gibt, um diese Handlungen zu sanktionieren und zu verhindern. Rechtsstaatlichkeit sorgt dafür, dass in einer Gesellschaft die gleichen Regeln für alle Menschen gelten. Systemische Korruption läuft diesem Grundsatz zuwider und hat dadurch weitreichende Folgen für die Rechte, Freiheiten und Chancen aller Menschen in einer Gesellschaft. Korruption bedroht zum Beispiel unser aller Recht auf ein faires Verfahren, auf wirksamen Rechtsschutz, auf politische Partizipation und auf den Zugang zu Informationen.
Besonders gefährdet durch Korruption sind die Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 7, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – AEMR; Artikel 26, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte – ICCPR) und das Diskriminierungsverbot (Artikel 2, AEMR; Artikel 2.1 ICCPR; Artikel 14, Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK). Denn Korruption zielt immer darauf ab, einzelne Personen und Gruppen zu bevorzugen und andere zu benachteiligen, indem sie vom Zugang zu Gütern oder vom Genuss von Rechten ausgeschlossen werden. Das kann sich verheerend auf eine Gesellschaft auswirken. Denn wenn etwa das Parteibuch entscheidet, wer welchen Job oder welche Wohnung bekommt, bleibt Chancengleichheit auf der Strecke.
Korruption in der Justiz kann das Recht auf ein faires Verfahren oder die Unschuldsvermutung (Artikel 14, ICCPR; Artikel 6, EMRK) unterminieren. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn politische Behörden oder Regierungsparteien durch Bestechung und/oder Einschüchterung die Justiz unter Druck setzen. Und auch dann, wenn Richter*innen bestechlich sind, womit gerichtliche Untersuchungen und Urteile massiv beeinflussbar werden.
Im Bereich der politischen Partizipation kann Korruption politische Rechte wie das Wahlrecht (Artikel 21, AEMR; Artikel 25, ICCPR) verletzen. Das kann der Fall sein, wenn Menschen mit dem Ziel einer bestimmten Wahlabgabe bestochen werden, oder Bestechungsgelder von Kandidat*innen erpresst werden.
Wenn durch Korruption Justizvollzugs- oder Polizeibeamt*innen beeinflusst werden, um eine psychische oder körperliche Misshandlung von bestimmten Gefangenen durchzusetzen, indem diesen z.B. das Stillen ihrer Grundbedürfnisse wie Nahrung, Hygiene oder Sozialkontakt verwehrt wird, kann auch das Verbot der Folter inkl. des Rechts auf menschenwürdige Haftbedingungen verletzt sein (Artikel 7, ICCPR; Artikel 3, EMRK).
Das Recht auf freie Meinungsäußerung (Artikel 19 – ICCPR; Artikel 10 – EMRK), das auch die Informations- und Pressefreiheit beinhaltet, kann durch Korruption betroffen sein, wenn Regierungsparteien die Inhalte der Medien kontrollieren, indem sie diese hauptsächlich über Regierungsinserate finanzieren – und dafür häufig regierungsfreundlich berichtet wird. Wenn die Besetzung von Führungspositionen bei Medien nicht unabhängig und aufgrund von objektiven Kriterien erfolgt, sondern parteinahe Personen Medien leiten, ist eine unabhängige Berichterstattung ebenso gefährdet. Das hat weitreichende Folgen für uns alle: Wenn Medien nicht unabhängig berichten können und Informationen nicht transparent verfügbar sind, können wir keine gut informierten Entscheidungen treffen.
In vielen Ländern der Welt wirkt sich Korruption auch auf das Recht auf Nahrung, das Recht auf Wasser oder das Recht auf Wohnen (Artikel 11, Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – ICESCR) aus. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Kleinbäuer*innen aufgrund von Enteignung die Möglichkeit genommen wird, sich selbst zu versorgen, Menschen für Zugang zu Wasser hohe Geldbeträge zahlen müssen oder Wohnungen nur an bestimmte Personen, die Kontakte zu den Entscheidungsträger*innen haben oder die höchste Summe an Bestechungsgeld zahlen, vergeben werden.
Auch das Recht auf Gesundheit (Artikel 12, ICESCR) kann durch korrupte Handlungen verletzt werden, wenn einzelne Bevölkerungsgruppen von der medizinischen Versorgung oder der notwendigen Infrastruktur ausgeschlossen werden.
Das Recht auf Bildung (Artikel 13, ICESCR) wird verletzt, wenn ein Zugang zu Schulen nur durch Begleichung hoher Geldsummen ermöglicht wird oder wenn öffentliche Gelder umgeleitet werden und statt für das öffentliche Bildungs- oder Gesundheitssystem für persönliche Zwecke verwendet werden.
Österreich hat seit Jahrzehnten ein unübersehbares und strukturelles Problem mit Korruption. Laut Global Corruption Barometer (GCB) von Transparency International gibt es in Österreich mehr Korruption als im EU-Schnitt. Im Jahresbericht der Europarats-Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) rangiert Österreich in Sachen Korruptionsbekämpfung weit unter dem EU- und Europarats- Durchschnitt und zwar auf dem vorletzten Platz von insgesamt 46 Ländern.
Es gibt zahlreiche Faktoren, die Korruption in Österreich, insbesondere auf höchster Ebene, fördern. Einerseits ist das Bewusstsein der Bevölkerung für die Folgen von Korruption nur wenig vorhanden, andererseits gibt es nur wenige gesetzliche Regelungen, die Transparenz gewährleisten und damit korrupte Handlungen überhaupt verhindern können. Das zeigt sich in vielen unterschiedlichen Bereichen:
Whistleblower*innen sind Personen, die für die Allgemeinheit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang heraus öffentlich machen. Dazu gehören Missstände, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder Straftaten wie zum Beispiel Korruption oder Insiderhandel. Klicke unten und finde heraus, wie die rechtliche Lage in Österreich aussieht und warum wir Whistleblower*innen dringend besser schützen müssen, um Menschenrechte zu wahren – in Österreich und weltweit.
Als Anti-Korruptions-Behörden sind in Österreich das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) tätig. Doch beide Behörden sind derzeit nicht mit genügend Mitteln und Ressourcen ausgestattet, um umfassend und unabhängig Korruptionsvorwürfe untersuchen zu können. Damit alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, muss es eine unabhängige Anklagebehörde und eine unabhängige Justiz geben, die ermittelt und über erfolgte Korruptionshandlungen entscheidet – das ist auch für die Prävention von korrupten Handlungen unerlässlich. Österreich braucht starke und unabhängige Antikorruptionsbehörden, um die Rechte aller Menschen zu schützen.
Wenn du den Verdacht hast, Zeug*in von offenbar korrupten Handlungen geworden zu sein, besteht in Österreich grundsätzlich die Möglichkeit, dich an behördliche Meldestellen für Korruption zu wenden, also an das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK). Die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) bietet ein Hinweisgeber*innen-System in Form einer digitalen Kommunikationsplattform. Hier können anonym Hinweise auf Korruption abgegeben werden.
Darüber hinaus haben manche private oder öffentliche Institutionen ebenfalls ähnliche Plattformen eingerichtet. Die Stadt Wien etwa bietet ein Hinweisgeber*innen-System, wo Verstöße von Mitarbeiter*innen der Stadt Wien gemeldet werden können. Auch manche Medienredaktionen bieten sogenannte anonyme Briefkästen in digitaler Form, zum Beispiel über verschlüsselte Messenger-Dienste wie Signal.
Wenn du im eigenen Tätigkeitsbereich, zum Beispiel an deinem Arbeitsplatz, Korruption beobachtest und zu deren Aufklärung beitragen willst, fällst du wahrscheinlich in die Definition eine*r*s Whistleblower*in. Beachte: In Österreich werden Whistleblower*innen noch immer nicht ausreichend geschützt. Siehe oben Korruption in Österreich
Jede*r einzelne von uns zählt, wenn es um Korruption geht. Denn den wichtigsten und zugleich einfachsten Schritt hast du bereits getan, wenn dir Korruption nicht gleichgültig ist: Wenn du Interesse zeigst, dich informierst, den Stellenwert von Rechtsstaatlichkeit und Transparenz für dein eigenes Leben und deine Rechte anerkennst, mit Menschen in deinem Umfeld über das Thema sprichst und dich nicht resigniert abwendest. Denn das fehlende Bewusstsein der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil des Problems Korruption. Auch in Österreich ist nur wenig Bewusstsein über die Auswirkungen korrupter Handlungen auf das tägliche Leben aller Menschen vorhanden. Die Konsequenzen von Korruption für alle Menschen und ihre Rechte sind vielen Menschen nicht in ihrer vollen Tragweite bekannt oder bewusst.
Neben eigenem Problembewusstsein und Interesse für das Thema, kannst du dich für Transparenz und Rechtsstaatlichkeit einsetzen, indem du Initiativen wie das Antikorruptionsvolksbegehren unterstützt und andere darüber informierst. Das Antikorruptionsvolksbegehren kannst du noch bis zum Ende der Eintragungswoche am 9. Mai 2022 in jedem Gemeinde-/Bezirksamt bzw. Magistrat (oder online via Handysignatur/Bürgerkarte) unterzeichnen.
Vertrauen wiederherstellen
Wir müssen das Vertrauen in die Politik wiederherstellen. Österreichs staatliche Institutionen müssen unabhängig und frei von politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme sein. Wir wollen Politiker*innen, die für ihre Arbeit qualifiziert sind und im Interesse der Bürger*innen arbeiten.
Transparenz schaffen und unabhängige Medien stärken
Wir fordern einen unbürokratischen Zugang zu Geheimnissen der öffentlichen Hand. Alle Menschen müssen sich informieren können, wofür Steuergeld ausgegeben wird und wo Naheverhältnisse zum Beispiel zu bestimmten Medien oder Unternehmen bestehen. Das Amtsgeheimnis muss abgeschafft werden und ein menschenrechtskonformes Informationsfreiheitsgesetz umgesetzt werden.
Transparenz ist auch die Voraussetzung für Informations-, Meinungs- und Pressefreiheit. Um informierte Entscheidungen treffen zu können, brauchen wir Zugang zu und Vertrauen in unabhängige Medien. Medienfinanzierung und Inseratenvergabe müssen transparent sein und nach klaren, objektiven Kriterien vergeben werden. Mögliche Interessenkonflikte zwischen politischen Akteuren und den Medien müssen offengelegt werden. Medienförderungen und Inserate müssen nach klaren objektiven Kriterien vergeben und ihre Vergabe veröffentlicht werden.
Whistleblower*innen schützen
Das Klima der Einschüchterung gegenüber Aufdecker*innen in Österreich ist ein Eingriff in die Informations-, Meinungs- und Pressefreiheit. Personen, die derzeit in Österreich Korruption aufdecken, müssen mit negativen Folgen rechnen – von Einschüchterung und Kündigung bis hin zu rechtlichen Schritten. Die österreichische Regierung ist mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zum besseren Schutz von Whistleblower*innen in Verzug. Hinweise über jeden Missstand, wie Menschenrechtsverletzungen oder Korruption, dürfen nicht bestraft, sondern müssen geschützt werden. Wir fordern daher umfassenden Schutz für Whistleblower*innen über die EU-Richtlinie hinaus!
Unabhängige Justiz und starke Antikorruptionsbehörden
Wir fordern eine unabhängige Justiz. Die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften muss gestärkt werden. Es braucht starke und unabhängige Antikorruptionsbehörden, die dafür sorgen, dass Korruption wirksam untersucht und sanktioniert wird und somit ein Umfeld schaffen, in dem Korruption nicht mehr geduldet wird und straflos bleibt. Die Behörden sind mit genügend finanziellen und personellen Mitteln auszustatten, um diesem Ziel gerecht zu werden.
Amnesty International unterstützte das Antikorruptionsvolksbegehren in seinem Bestreben die Rechtsstaatlichkeit durch Antikorruptionsmaßnahmen zu stärken – wie gesetzlich verankerte Transparenzregelungen, die Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz und die Förderung einer freien und unabhängigen Medienlandschaft. Amnesty International fordert politische Entscheidungsträger*innen auf, die Menschenrechte zur Basis ihres Handelns machen – statt Korruption und Eigeninteressen.