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Am 8. Juli trat Merzoug Touati aus Protest gegen seine ungerechtfertigte Verurteilung in den Hungerstreik. Er wurde wegen einiger seiner friedlichen Posts im Internet zunächst zu 10 Jahren und nach einem Berufungsverfahren am 21.6.2018 zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Amnesty International betrachtet Merzoug Touati als gewaltlosen politischen Gefangenen.
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Am 24. Mai 2018 verurteilte das Gericht der ersten Instanz in Bejaia, einer Hafenstadt im Nordosten Algeriens, den Blogger Merzoug Touati zu 10 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 50.000 Algerischen Dinar, das entspricht etwa 368 Euro. Das Urteil wurde in einem Berufsungsverfahren auf 7 Jahre herabgesetzt.
Die Anklagen gegen ihn sind konstruiert und beziehen sich auf Kommentare, die er im Internet gepostet hat. Merzoug Touati wurde wegen den Vorwürfen „Aufruf zu unbewaffneter Zusammenkunft“, „Schädigen diplomatischer Beziehungen durch ausländische Geheimdienste“ und „Anstiftung zur Versammlung und zu Sitzblockaden in öffentlichen Räumen“ verurteilt. Die Anklage „Anstiftung zum Waffengebrauch gegen die staatlichen Behörden“ wurde fallengelassen. Sie hätte die Todesstrafe nach sich ziehen können.
Seit dem 22. Januar 2017 befindet sich Merzoug Touati in Untersuchungshaft. Derzeit wird er im Gefängnis der Stadt Oued Ghir, unweit von Bejaia im Nordosten von Algerien, festgehalten. Ihm wird von den Behörden Anstiftung zur Gewalt und Spionage in Zusammenhang mit einem Facebook-Post und einem von ihm aufgezeichneten Videointerview vorgeworfen.
Zweimal wurde die Haft von Merzoug Touati für vier Monate verlängert. Letztere hätte eigentlich am 22. Januar 2018 enden sollen. Dennoch wurde er weiter festgehalten, obwohl der zuständige Untersuchungsrichter seither keine erneute Haftverlängerung angeordnet hat. Merzoug Touati hat mindestens sieben Hungerstreiks durchgeführt und damit gegen die Verlängerung seiner Inhaftierung protestiert. Sein Rechtsbeistand berichtet, dass ihn die Gefängniswärter während seiner Hungerstreiks vom Schlafen abgehalten hatten, indem sie seine Zelle mehrmals pro Nacht betraten. Kürzlich wurde er in eine neue, überfüllte Zelle verlegt. Dort ist er gezwungen, auf dem Boden zu schlafen. Im Gegensatz zu den anderen Insassen hat er weder ein Bett, noch eine Matratze.
Merzoug Touati hat sein Studium an der Universität abgeschlossen. Zum Zeitpunkt seiner Festnahme war er arbeitslos. Er ist kein Mitglied in einer politischen Partei oder Vereinigung. 2015 begann er eine Facebook-Seite und rief einen eigenen Blog ins Leben, auf dem er regelmäßig die politischen und menschenrechtlichen Entwicklungen in Algerien kommentierte. Amnesty International betrachtet Merzoug Touati als gewaltlosen politischen Gefangenen, der nur inhaftiert ist, weil er friedlich seine Meinung ausgedrückt hat.
Merzoug Touati ist ein Bürger-Journalist und Autor des Blogs Alhogra.com. Dort und auf Facebook kommentiert er regelmäßig die politischen und menschenrechtlichen Entwicklungen in Algerien. Sein Blog hatte mehr als 20.000 Likes auf Facebook und damit eine beachtliche Leserschaft. Nach seiner Verhaftung wurde der Blog von den Behörden gelöscht. Seine jüngsten Posts bezogen sich auf die Gewalt zwischen ethnischen und religiösen Gruppen in der algerischen Stadt Ghardaia, die kulturellen Rechte der Berber-Gruppe Amazigh und auf die Parlamentswahlen.
Die Polizei führte eine Razzia in seinem Haus durch, beschlagnahmte seinen Computer und nahm ihn am 18. Januar 2017 in Kabylei, einer Region in der Provinz Bejaia im Nordosten von Algerien, fest. Zuvor hatte er einen Kommentar auf Facebook und ein Videointerview auf seinem YouTube-Kanal veröffentlicht. Diese beinhalteten keinen Aufruf zur Gewalt, kritisierten aber die Versuche der Behörden, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. In seinem ersten Beitrag am 2. Januar 2017 rief er die Bewohner*innen von Bejaia zu Protesten gegen das neue Finanzgesetz auf. In dem zweiten Beitrag auf YouTube am 8. Januar 2017 führte Merzoug Touati ein Telefoninterview mit einem Sprecher des israelischen Außenministeriums durch. Dieser wies Anschuldigungen der algerischen Behörden zurück, die israelischen Behörden seien in Protestveranstaltungen in Algerien verwickelt gewesen.
Er wies den häufig von den algerischen Behörden gemachten Vorwurf zurück, Unruhen in Algerien gegen die Sparmaßnahmen der Regierung würden von ausländischen Regierungen, darunter Israel, angeheizt. Im selben Interview enthüllte der israelische Sprecher den Kontakt zwischen israelischen und algerischen Beamt_innen im Vorfeld des bewaffneten Konflikts zwischen Israel und Gaza im Jahr 2000.
Während des Verhörs versicherte Merzoug Touati dem Untersuchungsrichter, dass die Interviews, die er mit Diplomat*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Aktivist*innen verschiedener religiöser und politischer Richtungen geführt hatte, lediglich der Dokumentation für seine Internetartikel und zur Aufklärung der Öffentlichkeit gedient hätten.
Amnesty International hat die Gerichtsunterlagen geprüft. Darin wird als einziger „Beweis“ der Internetkommentar aufgeführt, der von Merzoug Touati veröffentlicht worden war, bevor sowohl sein Facebook-Account als auch seine Website gelöscht wurden. Amnesty International konnte weder Anstiftung zur Gewalt noch Hassrede in dem Kommentar ausmachen. Merzoug Touatis Anwalt Salah Dabouz berichtete Amnesty International, dass „die Tatsachen, auf die das Gericht der ersten Instanz sein Urteil stützt, in keinem Zusammenhang mit den Anklagen gegen ihn stehen“.
Amnesty International betrachtet Merzoug Touati als gewaltlosen politischen Gefangenen, der sich lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seiner Meinungsfreiheit in Haft befindet.
Nähere Informationen finden Sie in den englischsprachigen Amnesty-Webtexten: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2018/05/algeria-blogger-facing-d… und https://www.amnesty.org/en/latest/news/2018/05/algeria-blogger-sentence….
Die Aktualisierung vom 21.6.2018 wurde aus https://www.huffpostmaghreb.com/entry/le-blogueur-merzoug-touati-condamne-a-7-ans-de-prison-ferme-en-appel_mg_5b2bd64ee4b0321a01cf08e3 recherchiert.
UA-117/2018
MDE 28/8606/2018