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Ägypten: Weiteren Eritreer*innen droht Abschiebung

18. Dezember 2021

Drei eritreische Staatsangehörige, Mohamed Nour Ammar, Samar Mohamed Nour Ammar und Salem Tawlidi Adhanom, werden seit 2019 willkürlich und ohne Rechtsgrundlage oder Zugang zu Asylverfahren in Ägypten festgehalten. Den dreien droht die Abschiebung nach Eritrea und dort willkürliche Inhaftierung und Folter. Seit dem 31. Oktober 2021 haben die ägyptischen Behörden mindestens 15 Eritreer*innen abgeschoben. Die Behörden müssen unverzüglich alle Pläne zur Abschiebung der drei Personen und anderer Eritreer*innen, die willkürlich in Ägypten inhaftiert sind, einstellen und ihnen Zugang zu Asylverfahren gewähren.

Setz dich ein!

Die ägyptischen Behörden planen die Abschiebung von Mohamed Nour Ammar, Samar Mohamed Nour Ammar und Salem Tawlidi Adhanom, drei eritreischen Staatsangehörigen, die willkürlich in der Polizeistation al-Qusayr im Gouvernement Rotes Meer festgehalten werden. Die drei gehören zu einer Gruppe von 18 Eritreer:innen aus derselben Familie, die am 24. Oktober 2019 an der ägyptisch-sudanesischen Grenze festgenommen wurden. Die ägyptischen Behörden haben bereits acht von ihnen am 31. Oktober und sieben am 18. November abgeschoben. Den 18 Personen wurde das Recht auf einen Rechtsbeistand und den Zugang zu einem Asylverfahren verweigert, und sie waren ohne jegliche Rechtsgrundlage inhaftiert. Sie wurden unter grausamen und unmenschlichen Bedingungen festgehalten, eingepfercht in engen Zellen und ohne Bewegung oder Zugang zu Sonnenlicht. Die Behörden stellten ihnen weder Kleidung noch Artikel für die Körperpflege zur Verfügung, noch nicht einmal Menstruationsbinden für Frauen und Mädchen. Ihre Familien konnten sie in den zwei Jahren ihrer Inhaftierung nur viermal besuchen.

In einer Erklärung vom 19. November verurteilten UN-Menschenrechtsexpert*innen die Abschiebung der Eritreer*innen ohne ordnungsgemäßes Verfahren durch die ägyptischen Behörden und äußerten ihre Besorgnis über das Verschwinden der acht Eritreer*innen, die im Oktober abgeschoben worden waren, wobei sie feststellten, dass diejenigen, die zurückgeschickt werden, "häufig bei ihrer Ankunft in Eritrea festgenommen, verhört, gefoltert und unter extrem harten Bedingungen festgehalten werden oder dem Verschwindenlassen zum Opfer fallen". Amnesty International geht davon aus, dass Mohamed Nour Ammar, Samar Mohamed Nour Ammar und Salem Tawlidi Adhanom aufgrund fehlender Reisedokumente noch nicht abgeschoben worden sind.

Im Oktober stoppten die Behörden ihre Pläne zur Abschiebung von Alem Tesfay Abraham und Kibrom Adhanom Okbazghi, zwei weiteren eritreischen Staatsangehörigen, die seit mehr als sieben Jahren willkürlich im al-Qanatar-Gefängnis für Männer nördlich von Kairo inhaftiert sind. Für sie war im Oktober eine Urgent Action gestartet worden. Doch da sie Reisedokumente haben, könnten auch sie jederzeit abgeschoben werden.

Hintergrund

Die ägyptischen Behörden hatten am 24. Oktober 2019 insgesamt 18 eritreische Staatsangehörige, darunter Kinder und Kleinkinder, festgenommen, als sie versuchten, aus dem Sudan über die "grüne Grenze" nach Ägypten einzureisen. Sie waren seit Dezember 2019 in der Polizeistation al-Qusayr inhaftiert. Am 18. Dezember 2019 wurde die Gruppe ohne ihre Zustimmung und trotz ihrer begründeten Befürchtungen, von den eritreischen Behörden ins Visier genommen zu werden, von ägyptischen Sicherheitskräften in die eritreische Botschaft in Kairo gebracht. Die eritreische Botschaft stellte für 15 von ihnen Pässe aus. Zwischen dem 31. Oktober und dem 18. November schoben die ägyptischen Behörden die 15 Eritreer*innen ab, denen zuvor Pässe ausgestellt worden waren. Mohamed Nour Ammar, Samar Mohamed Nour Ammar und Salem Tawlidi Adhanom werden weiterhin auf dem Polizeirevier von al-Qusayr festgehalten, da die eritreische Botschaft ihre Pässe noch nicht ausgehändigt hat und das Abschiebeverfahren daher nicht fortgesetzt werden konnte.

Am 30. Oktober wurden acht Mitglieder der Gruppe, nämlich Hamed Adam Ali, Entesar Hamed Adam, Neama Hamed Adam, Saed Hamed Adem, Mussa Hamed Adam, Sadia Hamed Adam und ihre drei bzw. fünf Jahre alten Söhne Kamal Adam Ali und Fares Adam Ali von der Polizeistation al-Qusayr in die Stadt Safaga gebracht, um dort PCR-Tests durchzuführen und Corona-Impfungen zu erhalten. Anschließend wurden sie nach Kairo gebracht, um ihre Abschiebung vorzubereiten, die am 31. Oktober stattfand. Am 17. November wurden ähnliche Verfahren gegen sieben weitere Mitglieder der Familie eingeleitet, darunter fünf Kinder: Khadija Idriss Abdallah, Najet Hamed Adam Ali, die 16-jährige Jamila Hamed Adam Ali, die 14-jährige Thawria Hamed Adam Ali, die zehnjährige Manal Ahmed Othman, der sechsjährige Erij Ahmed Othman und der vierjährige Samer Ahmed Othman.

Vor ihrer Abschiebung verweigerten die Behörden ihnen, auch den Kindern, den Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung und ausreichenden Nahrungsmitteln. Auch ermöglichten sie ihnen keinen Zugang zu Dolmetscher*innen, obwohl sie kein Arabisch sprachen. Ihnen wurde das Recht auf einen Rechtsbeistand verweigert, sie wurden nicht vor ein Gericht gestellt und ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festgehalten. Die ägyptischen Behörden hinderten sie auch daran, einen Antrag auf Registrierung beim UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) zu stellen. Gut informierte Quellen berichteten Amnesty International, dass die Beamt*innen der Gruppe mitteilten, dass sie dies während ihrer Haft nicht tun dürften. Ihre Familien versuchten, sie zu registrieren, gaben aber an, keine Antwort vom UNHCR erhalten zu haben.

Die 18 sind aus Eritrea geflohen, um der unbefristeten Wehrpflicht zu entgehen, die einer der Hauptgründe für die Flucht aus Eritrea ist. Laut einem Bericht von Amnesty International aus dem Jahr 2016 müssen Deserteur*innen mit langer willkürlicher Inhaftierung, unmenschlichen Haftbedingungen sowie Folter und anderer Misshandlung rechnen. Ihre Abschiebung nach Eritrea verstößt gegen das Non-Refoulement-Prinzip, den Grundsatz der Nichtzurückweisung. Das Prinzip garantiert nach den internationalen Menschenrechtsnormen, dass niemand in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem ihm:ihr grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, Folter oder sonstiger nicht wieder gutzumachender Schaden droht.

Nach Angaben einer ägyptischen Flüchtlingsrechtsorganisation sind mindestens 49 weitere Eritreer*innen von Abschiebung bedroht, nachdem sie 2021 wegen illegaler Einreise nach Ägypten willkürlich festgenommen wurden. Im Dezember 2021 wurden sie gewaltsam in die eritreische Botschaft in Kairo gebracht, wo man ihnen Pässe ausstellte, um ihre Abschiebung vorzubereiten.

Bitte unterschreiben bis 10. Februar 2022