
Algerien: nach Abschiebung lebenslange Haft
2. April 2025Mohamed Benhlima, ein algerischer Whistleblower, ehemaliger Militärangehöriger und Aktivist gegen Korruption, der am 24. März 2022 aus Spanien nach Algerien abgeschoben wurde, verbüßt derzeit eine lebenslange Haftstrafe im Militärgefängnis von Blida, weil er seine Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wahrgenommen hat. Er hat bei Gericht eine Beschwerde über Folter und andere Misshandlungen in der Haft eingereicht. So habe er seit Mai 2022 mindestens sechsmal sexualisierte Gewalt, verlängerte Einzelhaft und Schläge erlebt, zuletzt am 8. Dezember 2024. Über eine Untersuchung dieser Vorwürfe durch die algerischen Behörden ist bisher jedoch nichts bekannt. Die Behörden müssen die gegen Mohamed Benhlima verhängten Urteile aufheben, alle weiteren Anklagen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner Menschenrechte fallen lassen und ihn unverzüglich freilassen.
Die anhaltende willkürliche Inhaftierung und gerichtliche Schikanierung des Whistleblowers, Aktivisten und ehemaligen Militärangehörigen Mohamed Benhlima seit seiner Abschiebung aus Spanien im März 2022 gibt Anlass zur Sorge. Seine Vorwürfe, während seiner Haft im Militärgefängnis von Blida im Jahr 2022 gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein, unter anderem in Form sexualisierter Gewalt, wurden trotz mehrfacher Beschwerden und Aussagen vor Gericht, zuletzt am 8. Dezember 2024 vor dem Strafgericht Dar El Beïda am Gerichtshof von Algier, nicht untersucht.
Zivil- und Militärgerichte haben Mohamed Benhlima in mindestens vier separaten Fällen aufgrund von Anklagen schuldig gesprochen, die ausschließlich auf der Ausübung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit beruhen. Er wurde wegen Aktivitäten verurteilt, die nach internationalen Menschenrechtsnormen geschützt sind. Dazu gehören Online-Veröffentlichungen, in denen er mutmaßliche Korruption innerhalb des algerischen Militärs aufdeckte und die Regierung kritisierte, seine Beteiligung an der prodemokratischen Protestbewegung Hirak sowie seine Online-Kommunikation mit anderen Aktivist*innen sowie Mitgliedern oder vermeintlichen Mitgliedern der oppositionellen Gruppe Rachad. Diese wurde von den algerischen Behörden auf der Grundlage eines Einstufungsverfahrens, das nicht den internationalen Menschenrechtsstandards entspricht, als "terroristisch" eingestuft. Am 23. Januar 2025 verurteilte das Militärberufungsgericht von Blida in Algier Mohamed Benhlima im Wiederaufnahmeverfahren zu einer zehnjährigen Haftstrafe, nachdem es ihn im Rahmen einer weit gefassten Anklage wegen der Weitergabe vertraulicher Informationen über die Landesverteidigung an eine ausländische Einrichtung schuldig gesprochen hatte. Ursprünglich war Mohamed Benhlima in diesem Fall 2021 in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Am 28. August 2024 bestätigte das Militärberufungsgericht von Blida in zwei separaten Fällen Mohamed Benhlimas lebenslange Haftstrafe und eine weitere fünfjährige Gefängnisstrafe, auch wegen Desertion und Spionage. In einem weiteren Fall wartet Mohamed Benhlima auf ein Rechtsmittelverfahren. So wurde er am 12. Juli 2023 zu sieben Jahren Haft verurteilt, unter anderem wegen "Mitgliedschaft in und Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung", "Untergrabung der nationalen Einheit" und "Aufwiegelung einer unbewaffneten Versammlung". Dabei wurden unter Folter erzwungene "Geständnisse" als Beweise herangezogen. Ihm drohen Dutzende weiterer strafrechtlicher Ermittlungen im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Menschenrechte.
Mohamed Benhlima ist im Militärgefängnis von Blida inhaftiert, wo die Gefängnisbehörden ihm gelegentlich ohne Angabe von Gründen Besuche seiner Familie verweigert haben oder ihm lediglich erlaubten, diese zehn Minuten lang in Anwesenheit von Wachpersonal zu sehen.
Hintergrund
Mohamed Benhlima hat zwischen 2019 und 2022 auf seinem YouTube-Kanal und auf seiner Facebook-Seite mutmaßliche Korruption im algerischen Militär aufgedeckt. Er war auch an der algerischen Protestbewegung Hirak beteiligt, die im Februar 2019 begann, und floh im September 2019 aus Angst vor einer Strafverfolgung nach Spanien. Seit seiner Abschiebung aus Spanien haben die algerischen Behörden gegen ihn Dutzende von Strafverfahren vor zivilen und Militärgerichten eingeleitet.
Am 24. März 2022 lehnten die spanischen Behörden sein Asylgesuch ab und schoben ihn unter eklatanter Verletzung ihrer Verpflichtungen zur Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) innerhalb weniger Stunden nach Algerien ab, ohne seine Rechtsbeistände rechtzeitig über den Ausweisungsbeschluss zu unterrichten. Diese Entscheidungen wurden getroffen, obwohl seine Rechtsbeistände und mehrere Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty International, Bedenken wegen der Gefahr der willkürlichen Inhaftierung und Folter oder anderer Misshandlungen in Algerien geäußert und die Behörden aufgefordert hatten, ihn nicht abzuschieben. Die spanischen Behörden ignorierten darüber hinaus eine Einschätzung des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) vom 21. März 2022, wonach Mohamed Benhlima Anspruch auf internationalen Schutz habe und ein "vorhersehbares, persönliches und tatsächlich bestehendes" Folterrisiko vorhanden sei.
Mohamed Benhlima wurde am 8. Mai 2022 darüber informiert, dass das Militärgericht von Blida ihn 2021 wegen einer allzu weit gefassten Anklage nach Paragraf 63 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs wegen der Weitergabe vertraulicher Informationen über die nationale Verteidigung an eine ausländische Einrichtung in Abwesenheit zum Tode verurteilt hatte. Nach seiner Abschiebung nach Algerien legte er ein Rechtsmittel ein und erreichte eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Am 30. April 2024 verurteilte ihn das Militärgericht von Blida zu zehn Jahren Haft. Das Urteil wurde am 23. Januar 2025 vom Militärberufungsgericht Blida bestätigt. In einem anderen Fall verurteilte ihn das erstinstanzliche Gericht von Dar El Beïda in Algier am 12. Juli 2023 zu sieben Jahren Gefängnis, unter anderem wegen "Mitgliedschaft und Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung" (Paragraf 87 bis 3 Strafgesetzbuch) wegen der angeblichen Verbindungen zu Rachad sowie wegen "Untergrabung der nationalen Einheit", "Aufwiegelung einer unbewaffneten Versammlung", "Beleidigung öffentlicher Einrichtungen" und "Veröffentlichung von Falschnachrichten, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden", jeweils gemäß Paragraf 79, 100, 146 und 196 bis des Strafgesetzbuchs. Die Anschuldigungen stützen sich auf kritische Äußerungen, die Mohamed Benhlima im Internet über Angehörige der Regierung und die Armee gemacht hatte, sowie auf seine Teilnahme an den Hirak-Protesten. Er wurde aufgrund erzwungener "Geständnisse" verurteilt, die er später vor Gericht mit der Begründung zurücknahm, sie seien unter Folter erpresst worden. Im besagten Fall wartet er auf ein Rechtsmittelverfahren. In einem anderen Fall bestätigte das Militärberufungsgericht in Blida am 28. August 2024 seine Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen der Weitergabe vertraulicher Informationen an eine ausländische Einrichtung (Paragraf 63 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs) auf der Grundlage von Online-Veröffentlichungen über Korruption in der Armee. Der Aktivist legte ein Rechtsmittel beim Kassationsgericht ein. Am 28. August 2024 verurteilte ihn das Militärberufungsgericht in Blida wegen Desertion (Paragraf 259 und 262 des Militärjustizgesetzes) zu fünf Jahren Haft, weil er nach Spanien ausgereist war.
Am 8. Dezember 2024 erklärte Mohamed Benhlima vor dem Strafgericht von Dar El Beïda am Gerichtshof von Algier, er sei während seiner Inhaftierung 2022 im Militärgefängnis von Blida von "[Militärangehörigen] gefoltert, schikaniert und vergewaltigt" worden. Mohamed Benhlima hat zwischen Mai 2022 und Dezember 2024 mindestens sechsmal vor einem Gericht Foltervorwürfe erhoben. Außerdem hat er seiner Familie und seinen Rechtsbeiständen Informationen über Folter und andere Misshandlungen, darunter auch sexualisierte Gewalt, zukommen lassen. So wurde er sowohl im Militärgefängnis als auch im Geheimdienstzentrum S'hawla in Algier unter anderem geschlagen sowie nackt ausgezogen und mit eiskaltem Wasser übergossen. Nach seiner Abschiebung aus Spanien fiel Mohamed Benhlima bis zu seinem Erscheinen vor Gericht am 5. April 2022 dem Verschwindenlassen zum Opfer. Zwischen April und Juni 2022 wurde er in Einzelhaft unter isolierten Bedingungen gehalten. In dieser Zeit durfte der Aktivist seine Zelle einmal täglich für zehn Minuten verlassen, ohne Kontakt zu anderen Gefangenen zu haben, und der Zugang zu Büchern oder anderem Lesematerial wurde ihm verweigert. Die algerischen Behörden kündigten nie eine Untersuchung seiner Vorwürfe an, obwohl seine Familie am 25. Juni 2022 in einem Schreiben an die algerischen Behörden förmlich um eine Untersuchung gebeten, im September 2022 eine Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft in Algier eingereicht und sich 2023 und 2024 erneut schriftlich an die Staatsanwaltschaft gewandt hatte. Im Dezember 2022 äußerte die Familie von Mohamed Benhlima Angst um sein Leben, weil er ihnen von Selbstmordgedanken berichtet hatte. Vor seiner Abschiebung aus Spanien waren bei dem Aktivisten eine posttraumatische Belastungsstörung, schwere Depressionen und Angstzustände diagnostiziert worden.
Mohamed Benhlimas Rechte auf ein faires Gerichtsverfahren wurden verletzt, insbesondere sein Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, sowie das Recht der Unschuldsvermutung. Im März 2022 wurde im staatlichen Fernsehen Videos ausgestrahlt, in denen Mohamed Benhlima eine von Rachad, Marokko und Israel angezettelte Verschwörung gegen den Staat "gesteht".
Wie Amnesty Internation aus informierten Quellen erfuhr, wurden die Familie und die Rechtsbeistände von Mohamed Benhlima eingeschüchtert. Am 28. August 2024 nahmen Militärangehörige den Bruder von Mohamed Benhlima vor einem Gefängnisbesuch fest und behielten ihn einen Tag lang in Gewahrsam, weil er angeblich ein Foto von dem Militärgefängnis gemacht hatte.
Bitte bis 25. September 2025 unterschreiben.