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Die sri-lankische Arbeitsmigrantinnen konnten nach Sri Lanka zurückkehren. Sie waren zum Teil seit 18 Monaten in Saudi-Arabien in Abschiebehaft festgehalten worden. Das sri-lankische Außenministerium bestätigte die Rückführung am 19. Mai in einer Erklärung, und auch Amnesty konnte die Rückkehr der Frauen nach Sri Lanka durch Informationen aus unabhängigen Quellen bestätigen.
Update am 28. Mai 2021
In Saudi-Arabien werden mindestens 41 Arbeitsmigrantinnen aus Sri Lanka zum Teil seit 18 Monaten festgehalten. Drei der Frauen haben kleine Kinder bei sich, und eine von ihnen benötigt dringend medizinische Versorgung. Die Frauen wurden nicht über die gegen sie erhobenen Vorwürfe informiert und haben keinen Zugang zu Rechtsbeiständen. Sie sind daher im Dunkeln bezüglich der Gründe und Länge ihrer Inhaftierung. Die srilankischen Behörden müssen aktiv Maßnahmen ergreifen, um den Frauen unverzüglich die Rückkehr nach Sri Lanka zu ermöglichen.
Mindestens 41 Frauen, die aus Sri Lanka als Hausangestellte nach Saudi-Arabien gekommen waren, werden derzeit im Tarheel-Zentrum (Exit 18) in Riad in Abschiebehaft gehalten. Da sie nicht über die gegen sie erhobenen Vorwürfe informiert wurden und keinen Zugang zu rechtlicher Vertretung haben, wissen sie nicht, warum sie inhaftiert wurden oder wie lange sie in Haft bleiben müssen. Die saudi-arabischen Behörden haben die Rechtsgrundlage für die Inhaftierung der Frauen nicht bekannt gegeben, doch alles deutet darauf hin, dass sich viele von ihnen aufgrund ihres Migrationsstatus unter dem berüchtigten Kafala-System in Haft befinden. Unter diesem System können Arbeitsmigrant*innen inhaftiert werden, wenn ihre Arbeitsgenehmigung ausläuft und ihre Arbeitgeber*innen ihnen keine Ausreiseerlaubnis ausstellen, oder wenn sie vor Menschenrechtsverstößen oder Misshandlung von ihrem Arbeitsplatz fliehen.
Die 41 Frauen werden seit mindestens acht Monaten, manche sogar seit bereits 18 Monaten, festgehalten. Mindestens drei Frauen haben kleine Kinder bei sich, und wenigstens eine der Frauen benötigt dringend medizinische Versorgung, die sie nicht erhält. In den vergangenen Monaten haben Gefängnisangestellte den Frauen wiederholt versprochen, dass sie bald nach Sri Lank zurückkehren dürfen. Dennoch befinden sich die Frauen nach wie vor in Abschiebehaft.
Die srilankische Botschaft in Riad hat Kontakt mit den Inhaftierten aufgenommen und mehrmals Zusicherungen ausgesprochen, denen jedoch keine Taten gefolgt sind. Die srilankische Regierung muss dafür sorgen, dass die Kosten der Rückführung (wie z. B. das Flugticket und jegliche Kosten für zu ergreifende Quarantänemaßnahmen) gedeckt werden, da sich viele der Frauen dies nicht leisten können.
Die Regierung ist verpflichtet, die Menschenrechte aller srilankischen Arbeitsmigrant*innen in Saudi-Arabien zu schützen. Sie muss daher zeitnah dafür sorgen, dass die inhaftierten Arbeitsmigrantinnen freigelassen werden und sicher nach Sri Lanka zurückkehren können. Arbeitsmigrant*innen leisten einen großen Beitrag zur srilankischen Wirtschaft und die Regierung muss sich für sie einsetzen, wenn ihre Rechte in Gefahr sind.
Hausangestellte sind eine der schutzbedürftigsten Gruppen unter den Arbeitsmigrant_innen in den Golfstaaten. Sie arbeiten häufig alleine und isoliert im privaten Bereich und sind in fast allen Lebensbereichen stark von ihren Arbeitgeber*innen abhängig. Auch ist das in der Golfregion (und damit auch in Saudi-Arabien) geltende Arbeitsrecht nicht auf sie anwendbar. Sie können inhaftiert werden, wenn sie vor Menschenrechtsverstößen und Ausbeutung fliehen, oder wenn ihre Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist, was häufig deshalb passiert, weil ihre Sponsor*innen die Erlaubnis nicht verlängert haben. Die Arbeitsbedingungen für Hausangestellte sind in der Regel hart, mit langen Arbeitstagen und kaum Pausen oder Urlaubstagen. Oft kommt es zu verbalen und tätlichen Angriffen, und Arbeitgeber*innen beschlagnahmen regelmäßig die Pässe ihrer Hausangestellten, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Saudi-Arabien führte vor Kurzem eine Reform des Arbeitsrechts durch, von der Hausangestellte jedoch ausgenommen sind. Dies bedeutet, dass Hausangestellte nach wie vor das Land nur mit Erlaubnis ihrer Arbeitgeber*innen verlassen dürfen, was sie einem erhöhten Risiko von Menschenrechtsverstößen wie Zwangsarbeit, tätlichen Übergriffen und sexueller Nötigung aussetzt.
Sri Lanka und Saudi-Arabien sind auf der Grundlage zahlreicher internationaler Verträge, die sie ratifiziert haben (darunter die Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation gegen Zwangsarbeit), dazu verpflichtet, Arbeitsmigrant*innen vor Menschenrechtsverstößen zu schützen. In diesem Fall müssen beide Staaten sicherstellen, dass die inhaftierten Frauen umgehend aus der willkürlichen Haft entlassen werden und dass ihnen eine freiwillige Rückkehr in Sicherheit und Würde ermöglicht wird.