© Aus Myanmar geflüchtete Rohingya an einer Straße in Bangladesch nahe der Grenze im September 2017  /Andrew Stanbridge / Amnesty International
© Aus Myanmar geflüchtete Rohingya an einer Straße in Bangladesch nahe der Grenze im September 2017 /Andrew Stanbridge / Amnesty International
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Universität schließt Rohingya-Studentin aus

20. September 2019

Rohima Akter Khushi, die im zweiten Semester an einer privaten Universität in Cox’s Bazar studiert, ist vom Studium ausgeschlossen worden, weil sie der ethnischen Gruppe der Rohingya angehört. Nur sehr wenige junge Rohingya-Frauen schaffen es trotz aller Hürden an die Hochschule. Rohima Akter Khushi wurde lediglich aufgrund ihrer ethnischen Herkunft ausgeschlossen, was gegen die menschenrechtlichen Bestimmungen des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verstößt.

Setz dich für das Recht auf Bildung ein!

Die 20-jährige Rohima Akter Khushi gehört der ethnischen Gruppe der Rohingya an und wurde als ältestes von fünf Kindern im Flüchtlingslager Kutupalong im bangladeschischen Cox’s Bazar geboren. Insgesamt leben in Bangladesch etwa 34.000 registrierte Rohingya-Flüchtlinge. Rohima Akter Khushi schloss 2018 ihre Sekundarausbildung in Cox’s Bazar ab und schrieb sich im Januar 2019 für den Studiengang Bachelor of Law an der Cox’s Bazar International University ein.

Aufgrund ihrer ethnischen Herkunft wurde sie nun daran gehindert, ihr zweites Semester anzutreten, das am 6. September hätte beginnen sollen. Eine internationale Nachrichtenagentur hatte sie zuvor in einer Videostory als eine der wenigen Rohingya-Frauen porträtiert, die es an die Universität geschafft haben. Die Universitätsbehörden teilten Amnesty International mit, dass Rohima Akter Khushi ausgeschlossen wurde, weil Angehörige der Rohingya per Gesetz nicht an öffentlichen oder privaten Universitäten studieren dürfen.

Die junge Frau leidet seit ihrem Ausschluss an Depressionen. „Ich bin in einem Haus, das ein Gefängnis ist“, sagte sie zu Amnesty International.

Der Ausschluss vom Bildungsweg aufgrund ihrer ethnischen Herkunft läuft den von Bangladesch ratifizierten internationalen Menschenrechtsverträgen zuwider. So heißt es beispielsweise in Artikel 13 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss.“

Derzeit leben in Bangladesch knapp eine Million Rohingya-Flüchtlinge. Mehr als 700.000 von ihnen sind seit August 2017 aus Myanmar geflohen, als die Sicherheitskräfte dort brutal gegen die Rohingya vorgingen, nachdem Angehörige einer bewaffneten Gruppe militärische Kontrollpunkte angegriffen hatten. In Myanmar herrschen Bedingungen, die an Apartheid grenzen, und die Rohingya werden systematisch in ihren Rechten eingeschränkt, so auch in ihrem Recht auf Staatsbürgerschaft.

Zwei Jahre später leben in Bangladesch immer noch mehr als 500.000 minderjährige Rohingya in überfüllten Lagern ohne Zugang zu angemessenen und anerkannten Bildungsleistungen. In den von UN-Agenturen unterstützten Bildungszentren der Flüchtlingslager erhalten Kinder nur eine äußerst grundlegende und informelle Bildung.

Rohima Akter Khushi möchte die Rechte der Rohingya stärken und ihre Lebensbedingungen verbessern, indem sie sich für den diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung einsetzt. „Nach meinem Abschluss würde ich gerne im Menschenrechtsbereich arbeiten und dafür sorgen, dass die Rohingya und alle anderen, denen dieses Menschenrecht derzeit verwehrt wird, Zugang zu Bildung haben“, sagte sie zu Amnesty International.

Bangladesch hat beinahe eine Million Rohingya-Flüchtlinge aufgenommen. Allerdings sind mittlerweile viele Teenager und junge Leute frustriert, weil sie keine Schule besuchen dürfen und in den Flüchtlingslagern ansonsten nichts zu tun haben. Ein UNICEF-Bericht vom August 2019 (Advocacy Alert) dokumentiert Fälle, in denen Kriminelle versuchen, diese jungen Leute für Drogengeschäfte auszunutzen. Indem die Behörden ihnen das grundlegende Recht auf Bildung verwehren, kehren sie der nächsten Generation den Rücken und überlassen diese jungen Leute den kriminellen Banden, Menschenschmugglern und bewaffneten Gruppen.

Urgent Action bis 25. Oktober 2019