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In der Apaa-Region im nördlichen Uganda haben Soldat*innen seit dem 15. März ganze Gemeinden gewaltsam aus ihren Unterkünften vertrieben. Mehr als 250 Häuser und andere Unterkünfte sind bislang niedergebrannt und zerstört worden. Damit sind Hunderte Menschen, darunter Kinder, obdachlos. Die rechtswidrigen Zwangsräumungen sind von den Behörden angeordnet worden und verstoßen nicht nur gegen die Verfassung sondern auch gegen internationale Menschenrechtsnormen.
Hunderte Bewohner*innen der Dörfer Oyanga, Luru, Acholi Ber und Gaji in der Apaa-Region im nördlichen Uganda sind seit dem 15. März obdachlos. An diesem Tag waren die Zwangsräumungen von Angehörigen der ugandischen Streitkräfte durchgeführt worden. Infolge der Zwangsräumungen mussten Hunderte Menschen, darunter auch Kinder, die Nächte draußen im Busch ohne Dach über dem Kopf verbringen. In Uganda ist gerade Regenzeit. Die jüngsten Zwangsräumungen fanden am 11. Mai statt. Bislang haben Soldat*innen mehr als 250 Unterkünfte niedergebrannt, Eigentum zerstört und Dorfbewohner*innen verprügelt. Bewohner*innen von betroffenen Gemeinden berichteten von bewaffneten Soldat*innen, die sie geschlagen und sowohl ihr Essen als auch ihre Ernte verbrannt hätten. Außerdem war ihnen mit weiterer Gewalt gedroht worden, um sie einzuschüchtern und zum Verlassen ihrer Häuser zu bewegen.
Laut Medienberichten wurden die Zwangsräumungen auf Geheiß der Behörden Uganda Wildlife Authority und der National Forestry Authority ausgeführt. Die Behörden werfen den Dorfbewohner*innen vor, den Zoka-Wald und das Naturschutzgebiet East Madi zu besetzen.
Die Zwangsräumungen verstoßen gegen eine richterliche Anordnung des Hohen Gerichts der Stadt Gulu im nördlichen Uganda. Dieses hatte im Februar 2018 angeordnet, alle Räumungen solange auszusetzen, bis es eine Anhörung und Entscheidung in einer von den Dorfbewohner_innen eingereichten Klage bezüglich des Landkonfliktes gegeben hat. Außerdem sind die Zwangsräumungen ohne die nötigen Schutzmaßnahmen, wie sie in den internationalen Menschenrechtsnormen festgeschrieben sind, durchgeführt worden. Nicht zuletzt sind die ugandischen Behörden verpflichtet, die willkürliche Vertreibung von Bevölkerungsgruppen zu unterlassen, zu verbieten und zu verhindern, da Uganda Mitgliedstaat der Afrikanischen Union ist und das Rahmenabkommen zu Schutz und Hilfe von Binnenvertriebenen in Afrika (Kampala-Konvention) unterzeichnet hat. Stattdessen steht Uganda in der Pflicht, Binnenvertriebene zu schützen und ihnen ohne jede Diskriminierung humanitäre Hilfe zur Verfügung zu stellen.
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